
Beim Weihnachtsgeld 2026 rückt für Millionen Beschäftigte die Frage näher, ob und in welcher Höhe sie im Herbst eine Sonderzahlung erhalten. Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat seinen Ratgeber zum Weihnachtsgeld Anfang September 2026 aktualisiert und nennt rund 51 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Empfänger. Dabei handelt es sich allerdings nicht um das Ergebnis einer neuen Erhebung für 2026. Der Wert stammt aus der jüngsten Weihnachtsgeld-Auswertung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung aus dem Jahr 2025. Eine neue bundesweite WSI-Erhebung für das laufende Jahr war bis zum 15. September 2026 noch nicht veröffentlicht.
Nach der WSI-Auswertung von 2025 erhielten 51 Prozent der Beschäftigten Weihnachtsgeld. Grundlage waren Angaben von 58.119 Beschäftigten mit mehr als einem Jahr Berufserfahrung, die zwischen Oktober 2024 und September 2025 an der Online-Erhebung des Portals Lohnspiegel.de teilgenommen hatten. Das WSI weist selbst darauf hin, dass diese Befragung nicht repräsentativ ist. Aufgrund der großen Teilnehmerzahl erlaubt sie dennoch detaillierte Vergleiche zwischen Beschäftigtengruppen. Für 2026 gibt es Mitte September noch keinen entsprechend aktualisierten bundesweiten Anteil. Der DGB verwendet die 51 Prozent deshalb in seinem aktuellen Ratgeber weiterhin als Orientierung.
Besonders groß ist der Unterschied zwischen tarifgebundenen und nicht tarifgebundenen Arbeitsplätzen. Nach der WSI-Erhebung von 2025 bekamen 77 Prozent der Beschäftigten in Betrieben mit Tarifvertrag Weihnachtsgeld. In Betrieben ohne Tarifvertrag waren es lediglich 41 Prozent. Die Tarifbindung bleibt damit einer der stärksten Faktoren dafür, ob eine Sonderzahlung zum Jahresende fließt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes arbeiteten 2025 insgesamt 49 Prozent der Beschäftigten in Deutschland in einem tarifgebundenen Betrieb.
Auch zwischen Männern und Frauen zeigt die jüngste WSI-Auswertung Unterschiede. Im Jahr 2025 gaben 54 Prozent der befragten Männer an, Weihnachtsgeld zu erhalten. Bei den Frauen waren es 48 Prozent. Einen deutlichen Abstand gab es ebenfalls zwischen West und Ost. In Westdeutschland erhielten nach der Erhebung 53 Prozent der Beschäftigten die Sonderzahlung, in Ostdeutschland 41 Prozent. Vollzeitbeschäftigte kamen auf 53 Prozent, Teilzeitbeschäftigte auf 46 Prozent. Bei unbefristet Beschäftigten lag der Anteil bei 52 Prozent, bei Beschäftigten mit befristetem Vertrag bei 48 Prozent.
Die Zahlen sagen zunächst nur aus, wie häufig Weihnachtsgeld gezahlt wird. Sie erklären nicht automatisch die Ursachen der Unterschiede zwischen den Beschäftigtengruppen. Eine wichtige Rolle spielt jedoch die unterschiedlich starke Tarifbindung von Branchen und Betrieben. Hinzu kommt, dass Tarifverträge häufig nicht nur den grundsätzlichen Anspruch, sondern auch die Berechnung der Jahressonderzahlung festlegen.
Auch zur durchschnittlichen Höhe des Weihnachtsgeldes gibt es Mitte September noch keinen belastbaren bundesweiten Wert für 2026. Die jüngste umfassende amtliche Auswertung des Statistischen Bundesamtes bezieht sich auf das Jahr 2024. Damals erhielten 85,8 Prozent der Tarifbeschäftigten eine im November oder Dezember ausgezahlte Jahressonderzahlung. Das durchschnittliche tarifliche Weihnachtsgeld lag nach Destatis bei 2.987 Euro brutto. Diese Zahl darf nicht mit dem WSI-Anteil von 51 Prozent für alle Beschäftigten gleichgesetzt werden. Destatis betrachtet Tarifbeschäftigte und zählt sämtliche entsprechenden Jahressonderzahlungen im November und Dezember, während das WSI Beschäftigte direkt nach Weihnachtsgeld fragt.
Die WSI-Auswertung von 2025 zeigt zudem, wie stark die konkrete Höhe vom Tarifbereich abhängt. In 23 ausgewählten größeren Branchen reichte die Sonderzahlung für Beschäftigte der untersuchten mittleren Entgeltgruppen von 250 Euro in der bayerischen Landwirtschaft bis zu 4.235 Euro in der chemischen Industrie Nordrhein. In der Energieversorgung Nordrhein-Westfalen waren es 4.113 Euro, in der Süßwarenindustrie Baden-Württemberg 3.900 Euro, im privaten Bankgewerbe 3.719 Euro und bei der Deutschen Bahn 3.399 Euro. Die Beträge sind deshalb keine bundesweiten Durchschnittswerte, sondern tarifliche Beispiele aus bestimmten Branchen und Entgeltgruppen.
Für viele Tarifbeschäftigte kann die Zahlung 2026 dennoch höher ausfallen als im Vorjahr. Nach der Halbjahresbilanz des WSI-Tarifarchivs vom August steigen die Tariflöhne aufgrund bereits vereinbarter und neuer Abschlüsse 2026 im Durchschnitt um 3,1 Prozent. Für mehr als 15 Millionen Beschäftigte werden demnach im Laufe des Jahres Tariferhöhungen wirksam. Da Weihnachtsgeld in vielen Tarifverträgen als Prozentsatz des Monatsentgelts berechnet wird, erhöhen höhere Tabellenentgelte in diesen Fällen auch die Sonderzahlung. Ein pauschaler Anstieg des Weihnachtsgeldes um 3,1 Prozent lässt sich daraus allerdings nicht ableiten, weil die tariflichen Regelungen von Branche zu Branche unterschiedlich sind.
Ein aktuelles Beispiel ist die Leiharbeit. Dort stiegen die tariflichen Entgelte zum 1. September 2026 um weitere 2,5 Prozent. Nach Angaben der IG Metall erhöht die vereinbarte Tarifdynamik zugleich das tarifliche Weihnachtsgeld und weitere Sonderzahlungen. Bereits zum Jahresbeginn waren die Entgelte in der Branche um 2,99 Prozent gestiegen.
Auch im öffentlichen Dienst ändern sich 2026 Sonderzahlungen. Für Beschäftigte kommunaler Arbeitgeber sieht der Tarifabschluss eine Jahressonderzahlung von grundsätzlich 85 Prozent der maßgeblichen Monatsvergütung vor. In bestimmten unteren Entgeltgruppen kommunaler Krankenhäuser sowie Pflege- und Betreuungseinrichtungen gelten 90 Prozent. Damit fällt die Jahressonderzahlung insbesondere in höheren kommunalen Entgeltgruppen deutlich höher aus als nach den bis 2025 geltenden Sätzen.
Auch die Höhe des tariflichen Weihnachtsgeldes ist regional nicht überall gleich. Das WSI stellte 2025 fest, dass Unterschiede zwischen einzelnen ost- und westdeutschen Tarifgebieten in manchen Branchen mehrere hundert Euro erreichen können. Im Bauhauptgewerbe lag die Differenz in einzelnen Tarifkonstellationen sogar bei mehr als 1.000 Euro zugunsten westdeutscher Beschäftigter. Gleichzeitig gibt es zahlreiche bundesweit geltende Tarifverträge, bei denen die Region für die Sonderzahlung keine Rolle spielt. Dazu gehörten in der WSI-Auswertung unter anderem das private Bankgewerbe, das Versicherungsgewerbe, der öffentliche Dienst und die Deutsche Bahn.
Ein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht in Deutschland nicht. Ein Anspruch kann sich aber aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder dem individuellen Arbeitsvertrag ergeben. Darüber hinaus kann eine sogenannte betriebliche Übung entstehen. Das Bundesarbeitsgericht hat wiederholt entschieden, dass regelmäßige vorbehaltlose Zahlungen einen vertraglichen Anspruch für die Zukunft begründen können. In der Rechtsprechung spielt dabei insbesondere die wiederholte Zahlung über mehrere Jahre eine Rolle.
Auch der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz kann relevant sein, wenn ein Arbeitgeber freiwillige Leistungen nach selbst festgelegten Regeln an Teile der Belegschaft zahlt. Unterschiedliche Behandlung benötigt dann einen sachlichen Grund. Ob ein Anspruch besteht und ob eine freiwillige Zahlung wirksam für die Zukunft ausgeschlossen oder widerrufen werden kann, hängt von der jeweiligen Vertragsgestaltung und dem konkreten Einzelfall ab. Beschäftigte sollten deshalb zunächst Arbeitsvertrag, anwendbaren Tarifvertrag und Betriebsvereinbarungen prüfen.
Für das Weihnachtsgeld 2026 bleibt damit vor allem eines belastbar: Rund die Hälfte aller Beschäftigten erhielt nach der jüngsten WSI-Erhebung Weihnachtsgeld, mit Tarifvertrag waren die Chancen erheblich größer. Eine neue bundesweite Zahl für das Jahr 2026 und ein belastbarer aktueller Durchschnittsbetrag liegen Mitte September noch nicht vor. In zahlreichen Tarifbereichen sorgen höhere Entgelte oder neue Regelungen jedoch bereits dafür, dass die Sonderzahlung in diesem Jahr steigt.
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