
EGYM Wellpass schränkt seine Plus1-Mitgliedschaft ein, verschiebt die ursprünglich geplante Änderung aber um zwei Monate. Statt bereits ab November 2026 sollen Mitglieder des Zusatztarifs erst vom 1. Januar 2027 an höchstens zehnmal monatlich bei teilnehmenden Sporteinrichtungen einchecken können. Der monatliche Beitrag bleibt mit 54,90 Euro unverändert. Nach Kritik am ursprünglichen Vorgehen verlangt das Unternehmen inzwischen eine ausdrückliche Zustimmung zu den neuen Vertragsbedingungen.
Die Entscheidung betrifft Menschen, die über ein reguläres Wellpass-Mitglied eine zusätzliche Mitgliedschaft abgeschlossen haben. Für sie war die flexible Nutzung verschiedener Fitnessstudios und Sportangebote bislang ohne eine solche monatliche Begrenzung möglich. Wer die neuen Bedingungen nicht akzeptiert, kann den bisherigen Tarif noch bis Ende Dezember nutzen. Anschließend soll die Mitgliedschaft enden.
Im September hatte EGYM Wellpass seine Plus1-Mitglieder zunächst darüber informiert, dass die Nutzung ab dem 1. November 2026 auf zehn Check-ins im Monat begrenzt werden sollte. Die Änderung sollte über angepasste Allgemeine Geschäftsbedingungen umgesetzt werden. Nach dem ursprünglich vorgesehenen Verfahren wären die neuen Konditionen auch dann wirksam geworden, wenn Mitglieder nicht ausdrücklich widersprochen beziehungsweise ihre Mitgliedschaft nicht beendet hätten.
Dieses Vorgehen stieß auf rechtliche Bedenken. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen beschäftigte sich mit der Frage, ob eine derart weitreichende Einschränkung bestehender Vertragsleistungen ohne ausdrückliche Zustimmung zulässig ist. Im Kern ging es um die rechtliche Wirksamkeit einer Vertragsänderung, bei der das Schweigen der Mitglieder als Einverständnis gewertet werden sollte. Die Verbraucherschützer kritisierten diese Form der Vertragsumstellung.
Inzwischen hat Wellpass seine Pläne angepasst. Am 15. Oktober 2026 informierte das Unternehmen nach eigenen Angaben über das neue Verfahren. Die Begrenzung wird auf den Jahresbeginn 2027 verschoben und setzt nun eine aktive Zustimmung der betroffenen Mitglieder voraus. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen griff die Reaktion des Unternehmens in einer Aktualisierung vom 19. Oktober auf. Wellpass räumt seinerseits ein, dass die ursprüngliche Kommunikation im September nicht zufriedenstellend verlaufen sei, und entschuldigt sich für die entstandene Unsicherheit.
An der geplanten Einschränkung des Leistungsumfangs hält EGYM Wellpass allerdings fest. Künftig stehen Plus1-Mitgliedern pro Kalendermonat zehn Besuche bei teilnehmenden Sporteinrichtungen zur Verfügung. Dazu gehören beispielsweise Fitnessstudios und andere Sportangebote des entsprechenden Partnernetzwerks. Auch verbindlich gebuchte Kurse werden auf das monatliche Kontingent angerechnet. Eine Kursbuchung mit anschließendem Besuch zählt dabei nicht doppelt.
Sobald die zehn Check-ins ausgeschöpft sind, können im laufenden Monat keine weiteren Besuche über die Plus1-Mitgliedschaft erfolgen. Nicht genutzte Einheiten lassen sich nicht auf den nächsten Monat übertragen. Ebenso wenig können zusätzliche Check-ins gegen Aufpreis erworben werden. Das Kontingent wird jeweils zu Beginn eines neuen Kalendermonats zurückgesetzt.
Unverändert nutzbar bleiben nach Unternehmensangaben die digitalen Angebote innerhalb der Wellpass-App. Dazu zählen Onlinekurse, digitale Trainingsprogramme und Partner-Apps. Auch die regulären Firmenmitgliedschaften sind von der neuen Begrenzung nicht betroffen. EGYM Wellpass begründet die Anpassung mit dem Ziel, das Partnernetzwerk langfristig aufrechtzuerhalten und die teilnehmenden Sporteinrichtungen angemessen zu vergüten. Eine Reduzierung des monatlichen Plus1-Beitrags von 54,90 Euro ist nicht vorgesehen.
Für bestehende Plus1-Mitglieder gelten nun konkrete Fristen. Wer seine Mitgliedschaft ab Januar 2027 unter den veränderten Bedingungen fortsetzen möchte, muss nach Angaben von EGYM Wellpass bis einschließlich 26. November 2026 zustimmen. Das soll entweder über eine entsprechende E-Mail des Unternehmens oder direkt in der Wellpass-App möglich sein.
Wer nicht zustimmt, kann die bisherige Mitgliedschaft zunächst bis zum 31. Dezember 2026 weiter nutzen. Wellpass kündigt an, solche Verträge am 27. November mit Wirkung zum Jahresende zu beenden. Das Unternehmen erklärt hierzu, dass es den bisherigen unbegrenzten Plus1-Tarif ab Januar nicht mehr anbieten werde. Eine Fortsetzung unter den alten Konditionen ist nach dem angekündigten Modell nicht vorgesehen.
Daneben unterscheidet Wellpass zwischen der Begrenzung der Check-ins und weiteren Änderungen seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für bestimmte vertragliche Nebenpflichten sieht das Unternehmen bereits den 1. Dezember 2026 als Zeitpunkt des Inkrafttretens vor. Die Beschränkung auf zehn Check-ins soll dagegen ausdrücklich erst zum Jahreswechsel gelten.
Die Kritik am ursprünglichen Vorgehen betrifft einen grundlegenden Punkt des Verbraucherrechts. Wesentliche Änderungen vertraglich vereinbarter Leistungen können nicht ohne Weiteres allein dadurch wirksam werden, dass Kunden schweigen oder eine Kündigung unterlassen. Gerade bei einer erheblichen Einschränkung des Leistungsumfangs ist die ausdrückliche Zustimmung von besonderer Bedeutung.
Mit dem überarbeiteten Verfahren trägt Wellpass diesem Unterschied Rechnung. Mitglieder müssen die angebotene Vertragsänderung nicht akzeptieren. Daraus folgt allerdings nicht automatisch ein Anspruch, das bisherige unbegrenzte Angebot dauerhaft fortzuführen. Unternehmen können grundsätzlich auch bestehende Verträge unter Einhaltung wirksamer Kündigungsregelungen beenden. Ob eine konkrete Kündigung zulässig ist, richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag und den gesetzlichen Anforderungen.
Betroffene sollten deshalb die Mitteilungen von Wellpass, ihre bisherigen Vertragsbedingungen und mögliche Kündigungsbestätigungen aufbewahren. Das gilt insbesondere für Mitglieder, die bereits nach der ersten Ankündigung im September gekündigt haben. Sie sollten überprüfen, welches Vertragsende ihnen bestätigt wurde und ob die Kündigung weiterhin entsprechend hinterlegt ist. Bei Unstimmigkeiten kann eine schriftliche Klärung mit dem Unternehmen sinnvoll sein.
Unabhängig von der aktuellen Umstellung sind Plus1-Mitgliedschaften nach den veröffentlichten Wellpass-Regeln grundsätzlich monatlich kündbar. Die reguläre Kündigung muss jeweils bis zum 15. eines Monats erfolgen, damit die Mitgliedschaft zum Monatsende beendet werden kann. Auch wer den neuen Bedingungen zustimmt, ist damit nicht automatisch langfristig an den veränderten Tarif gebunden.
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