
Die finanzielle Sanierung des angeschlagenen Agrarhandelskonzerns BayWa hat einen weiteren Rückschlag erlitten. Die Gläubiger einer nachrangigen Hybridanleihe haben dem geplanten Verzicht auf 98 Prozent ihrer Forderungen nicht mit der erforderlichen Mehrheit zugestimmt. Das geht aus einer am 16. Oktober 2026 veröffentlichten Mitteilung der Kronos EKS AG & Co. KG hervor. Damit ist ein wichtiger Bestandteil der vorgesehenen finanziellen Neuordnung zunächst nicht umgesetzt. Die BayWa-Sanierung muss nun ohne den bereits eingeplanten Forderungsverzicht weitergeführt beziehungsweise angepasst werden.
Im Mittelpunkt der Entscheidung steht eine Hybridanleihe mit einem ursprünglichen Gesamtvolumen von 100 Millionen Euro. Die Schuldverschreibung wurde 2023 von der BayWa AG ausgegeben. Seit dem 18. September 2026 ist die Konzerntochter Kronos EKS AG & Co. KG neue Emittentin. BayWa garantiert weiterhin die Zahlungsverpflichtungen aus der Anleihe auf nachrangiger Basis. Die geplante Restrukturierung sah vor, dass die Gläubiger 98 Prozent des Nennbetrags sowie ihre aufgelaufenen Zinsansprüche ohne Gegenleistung an einen Treuhänder übertragen.
Für die Anleger hätte dies erhebliche finanzielle Auswirkungen gehabt. Bei einer Schuldverschreibung über 100.000 Euro wären lediglich 2.000 Euro Nennbetrag verblieben. Auch die künftige Verzinsung sollte auf drei Prozent jährlich reduziert werden. Bezogen auf das gesamte Anleihevolumen hätte der vorgesehene Forderungsverzicht rechnerisch 98 Millionen Euro umfasst. Hinzu wären die betroffenen Zinsansprüche gekommen. Mit dem ausgebliebenen Beschluss ist diese Entlastung zunächst nicht zustande gekommen.
Die Abstimmung fand vom 12. bis zum 14. Oktober 2026 ohne persönliche Gläubigerversammlung statt. Nach Angaben der Emittentin bestätigte der beauftragte Notar, dass die Abstimmung beschlussfähig war. Dennoch wurden die notwendigen Mehrheiten für die vorgeschlagenen Änderungen nicht erreicht. Auch Gegenanträge und ein zusätzlicher Beschlussgegenstand von Anleihegläubigern wurden nicht angenommen. Konkrete Stimmenanteile nennt die veröffentlichte Ergebnismitteilung nicht.
Die gescheiterte Anleiherestrukturierung ist Teil eines deutlich größeren Sanierungskonzepts. BayWa hatte im September eine weitreichende Einigung mit seinen Finanzierungspartnern bekannt gegeben. Demnach unterstützten 267 von 268 erforderlichen Finanzierungspartnern ein Eckpunktepapier zur Anpassung der bestehenden Sanierungsvereinbarung. Auf diese Partner entfielen rund 99,98 Prozent der von der Vereinbarung erfassten Finanzverbindlichkeiten. Auch die beiden genossenschaftlichen Großaktionäre waren an der Einigung beteiligt. Die Zustimmung dieser Finanzierungspartner ersetzt allerdings nicht die gesondert erforderlichen Beschlüsse der Anleihegläubiger.
Der überarbeitete Sanierungsplan sieht vor, die Finanzierung des Konzerns bis Ende 2030 neu zu ordnen. Ursprünglich war ein Abschluss der Sanierungsphase bis Ende 2028 vorgesehen. Unter anderem sollen Finanzverbindlichkeiten von bis zu 700 Millionen Euro in ein nachrangiges Finanzierungsinstrument umgewandelt werden. Außerdem sollen die beiden Großaktionäre ihre Beteiligungen vorübergehend auf einen Treuhänder übertragen. Für eine geplante Kapitalerhöhung im Jahr 2029 ist nach dem bisherigen Konzept ein Beitrag von mindestens 220 Millionen Euro vorgesehen.
Bereits vor der Abstimmung hatte Kronos erklärt, dass der geplante Beitrag der Hybridanleihegläubiger aus Sicht der Gesellschaft für eine umfassende Sanierung notwendig sei. Die wesentlichen Finanzierungspartner hätten ihre eigenen Zugeständnisse an eine entsprechende Restrukturierung geknüpft. Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger hatte hingegen Kritik an der erheblichen Kürzung der Anleiheforderungen geäußert. Der Konflikt betrifft damit nicht nur die unmittelbaren Ansprüche der Investoren, sondern auch die Verteilung der finanziellen Belastungen innerhalb des Sanierungskonzepts.
Mit dem Abstimmungsergebnis steht fest, dass die vorgeschlagene Kürzung der Hybridanleihe nicht wie geplant umgesetzt werden kann. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass das gesamte Sanierungsverfahren gescheitert ist. Die bereits erreichten grundsätzlichen Vereinbarungen mit Banken und Großaktionären sind von der gesonderten Entscheidung der Anleihegläubiger zu unterscheiden. Unklar blieb zunächst, auf welchem Weg die erforderliche Neuordnung dieser nachrangigen Verbindlichkeiten nun erreicht werden soll.
Für BayWa ist die Entwicklung auch deshalb bedeutsam, weil die Neuordnung des Konzerns eng mit weiteren Maßnahmen verbunden ist. Dazu gehört insbesondere die Restrukturierung und geplante Veräußerung der Beteiligung an der Erneuerbare-Energien-Gesellschaft BayWa r.e. Der Konzern will sich langfristig stärker auf seine Kerngeschäfte in der Landwirtschaft, der Agrartechnik und im Baustoffhandel konzentrieren. Verkäufe von Beteiligungen und Änderungen der Finanzierungsstruktur sollen dazu beitragen, die Verschuldung zu verringern.
Eine abschließende Sanierungsvereinbarung hatte BayWa zuletzt noch für 2026 angestrebt. Nach der gescheiterten Abstimmung über den Forderungsverzicht bleibt offen, ob dieser Zeitplan eingehalten werden kann und welche Änderungen an dem bisherigen Konzept erforderlich werden. Die weitere Entwicklung hängt damit insbesondere davon ab, ob sich für die Hybridanleihe eine neue tragfähige Vereinbarung finden lässt.
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