
Die Bundesregierung plant eine deutliche Einschränkung der Arbeitsmigration aus sechs südosteuropäischen Staaten. Ab Januar 2027 sollen im Rahmen der Westbalkanregelung jährlich nur noch 25.000 statt bislang 50.000 erstmalige Zustimmungen zur Beschäftigung in Deutschland möglich sein. Das Bundesarbeitsministerium hat dazu einen Verordnungsentwurf vorgelegt. Doch ausgerechnet die Bundesagentur für Arbeit hält die Kürzung für arbeitsmarktpolitisch problematisch. Auch Wirtschaftsverbände warnen vor zusätzlichen Schwierigkeiten bei der Personalgewinnung.
Die Westbalkanregelung ermöglicht seit 2016 Staatsangehörigen aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien einen vereinfachten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Voraussetzung ist ein konkretes Arbeitsplatzangebot beziehungsweise ein Arbeitsvertrag. Eine in Deutschland anerkannte Berufsqualifikation ist für viele Tätigkeiten nicht erforderlich. Dadurch können Unternehmen auch Beschäftigte für Berufe gewinnen, für die keine formale Fachkräftequalifikation vorgeschrieben ist.
Das jährliche Kontingent wurde erst im Juni 2024 auf 50.000 Zustimmungen verdoppelt. Nun will die Bundesregierung diese Erweiterung rückgängig machen. Grundlage ist eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag, deren Umsetzung der Koalitionsausschuss am 1. Juli 2026 beschlossen hat. Der aktuelle Verordnungsentwurf sieht das Inkrafttreten am 1. Januar 2027 vor. Als Begründung nennt die Bundesregierung das Ziel, die qualifikationsunabhängige Erwerbsmigration zu reduzieren und bei der Stellenbesetzung das inländische Arbeitskräftepotenzial stärker zu berücksichtigen. Auch die Entwicklung der Arbeitslosigkeit spielt nach früheren Aussagen der Bundesregierung eine Rolle. Andere Einwanderungswege für qualifizierte Fachkräfte sollen von der Kürzung unberührt bleiben.
Die Bundesagentur für Arbeit sieht in den Plänen erhebliche Nachteile für den deutschen Arbeitsmarkt. Bereits das bisherige Kontingent reicht nach ihren Angaben nicht aus, um sämtliche Anträge zu berücksichtigen. Allein im Dezember 2025 mussten rund 18.000 Anfragen abgelehnt werden, weil die verfügbaren Zustimmungen ausgeschöpft waren. Auch für 2026 rechnet die Behörde damit, dass das Jahreskontingent vorzeitig aufgebraucht sein wird.
In ihrer Stellungnahme vom 16. Oktober verweist die Arbeitsagentur auf die Beschäftigungssituation von Menschen aus den sechs Westbalkanstaaten. Im September 2026 waren rund 546.000 Staatsangehörige dieser Länder in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Das waren etwa 170.000 mehr als fünf Jahre zuvor. Rund 53 Prozent dieser Beschäftigten arbeiteten mindestens auf Fachkräfteniveau. Von diesen Fachkräften waren wiederum etwa 45 Prozent in Berufen tätig, in denen Personalengpässe bestehen, insbesondere im Baugewerbe, in der Logistik, der Gastronomie und der Pflege. Die Beschäftigtenzahlen beziehen sich dabei auf die Staatsangehörigen insgesamt und nicht ausschließlich auf Personen, die über die Westbalkanregelung eingereist sind.
Vanessa Ahuja, Vorständin für Leistungen und Internationales bei der Bundesagentur für Arbeit, warnt, dass ein halbiertes Kontingent den Fachkräftemangel verschärfen und die Personalgewinnung für Unternehmen erschweren werde. Gerade angesichts der geplanten Investitionen in Infrastruktur und Wohnungsbau sei es notwendig, dass Betriebe ausreichend Arbeitskräfte finden könnten. Die Behörde spricht sich deshalb ausdrücklich dafür aus, die bisherige Obergrenze beizubehalten.
Auch die Deutsche Industrie- und Handelskammer lehnt die geplante Halbierung ab. Nach ihrem Fachkräftereport 2025/2026 können 36 Prozent der befragten Unternehmen offene Stellen längerfristig nicht besetzen, weil geeignetes Personal fehlt. Besonders kritisch bewertet die DIHK die Situation im Baugewerbe. Dort sehen 54 Prozent der Betriebe im Fachkräftemangel ein Risiko für ihre wirtschaftliche Entwicklung. Die Kammer fordert deshalb, das bestehende Kontingent zu erhalten, Visumverfahren zu beschleunigen und die Verteilung der Zustimmungen auf die einzelnen Herkunftsstaaten zu überprüfen.
Ähnlich äußert sich die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter erklärte am 15. Oktober: „Deutschland braucht mehr Arbeitskräfte statt neuer Hürden für Zuwanderung.“ Der Verband sieht insbesondere bei Bauprojekten, der Infrastruktur, im Gastgewerbe und in der Logistik mögliche negative Folgen. Die geplante Einschränkung trifft damit auf Widerstand aus mehreren Bereichen der Wirtschaft, obwohl die Bundesregierung gleichzeitig zusätzliche Investitionen und eine stärkere wirtschaftliche Entwicklung anstrebt.
Die Änderung befindet sich derzeit noch im Verordnungsverfahren. Nach Abschluss der Anhörung muss die Bundesregierung über den Entwurf entscheiden. Für das Inkrafttreten ist zudem die Zustimmung des Bundesrates erforderlich. Bis zu einer entsprechenden Änderung bleibt die derzeitige Obergrenze von jährlich 50.000 erstmaligen Zustimmungen bestehen.
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