Netanyahu lässt nicht genehmigte Außenposten räumen

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Israels Ministerpräsident Benjamin Netanyahu hat die Räumung mehrerer nicht genehmigter israelischer Siedler-Außenposten im Westjordanland angeordnet. Finanzminister Bezalel Smotrich bestätigte die Weisung am Sonntag und machte zugleich deutlich, dass er die Maßnahme ablehnt. Zwei mit dem Vorgang vertraute Personen führten die Entscheidung zudem auf Druck aus Washington zurück. Unklar blieb zunächst, wann die Räumungen beginnen und wie viele Standorte tatsächlich betroffen sein werden.

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Die Entscheidung fällt in eine Phase zunehmender Spannungen im Westjordanland. Die Vereinigten Staaten haben Israel zuletzt verstärkt aufgefordert, gegen Gewalttaten extremistischer israelischer Siedler gegenüber Palästinensern vorzugehen. US Botschafter Mike Huckabee hatte bei einem Besuch der palästinensischen Ortschaft Turmus Ayya am Wochenende besonders scharfe Worte für gewalttätige Siedler gewählt und strafrechtliche Konsequenzen verlangt.

Umfang der Räumungsanordnung bleibt offen

Netanyahus Anordnung richtet sich gegen Außenposten, die ohne offizielle Genehmigung israelischer Behörden errichtet wurden. Solche Standorte bestehen häufig aus wenigen Wohngebäuden oder vorgefertigten Unterkünften und unterscheiden sich rechtlich von Siedlungen, deren Errichtung oder nachträgliche Anerkennung von der israelischen Regierung gebilligt wurde.

Finanzminister Smotrich erklärte, Netanyahu habe die Räumung von Standorten angeordnet, die in den Gebieten A und B des Westjordanlands errichtet worden seien. Andere Angaben zum Vorgang sprechen allgemein von nicht genehmigten Außenposten. Eine einheitliche offizielle Liste der unmittelbar betroffenen Standorte lag zunächst nicht vor.

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Israelische Angaben zur Gesamtzahl solcher Außenposten unterscheiden sich zudem je nach Definition und Erfassungsmethode. Deshalb lässt sich aus den kursierenden Zahlen nicht ableiten, dass sämtliche nicht genehmigten Standorte nun tatsächlich geräumt werden sollen. Auch ein konkreter Zeitplan wurde zunächst nicht bekannt.

Damit ist die Räumung von Siedler-Außenposten im Westjordanland politisch bedeutsam, ihr praktischer Umfang aber noch nicht vollständig geklärt.

Smotrich stellt sich gegen die Entscheidung

Innerhalb der israelischen Regierung stößt die Anordnung auf Widerstand. Smotrich gehört zu den stärksten Befürwortern eines weiteren Ausbaus israelischer Siedlungen im Westjordanland. Er verwies darauf, dass die Regierung während ihrer Amtszeit zahlreiche Schritte zur Anerkennung und Erweiterung von Siedlungen unternommen habe.

Seine Äußerungen bestätigen zugleich, dass Netanyahu eine Weisung zur Räumung erteilt hat. Eine ausführliche öffentliche Erklärung des Büros des Ministerpräsidenten mit einer Liste der betroffenen Außenposten oder einem Zeitplan lag zunächst nicht vor.

Die Auseinandersetzung berührt damit einen zentralen Konflikt innerhalb der israelischen Politik. Während Teile der Regierung die Ausweitung israelischer Präsenz im Westjordanland vorantreiben, steht die Regierung zugleich unter internationalem Druck, gegen nicht genehmigte Außenposten und Gewalt extremistischer Siedler vorzugehen.

Washington erhöht Druck wegen Siedlergewalt

Die amerikanische Reaktion auf die Lage im Westjordanland hat sich zuletzt verschärft. US Botschafter Huckabee besuchte Turmus Ayya und traf dort unter anderem palästinensische Amerikaner sowie Angehörige von US Bürgern, die bei Gewalttaten ums Leben gekommen waren.

Huckabee verurteilte Gewalttaten israelischer Siedler und verlangte, Verantwortliche strafrechtlich zur Rechenschaft zu ziehen. Seine Äußerungen sind auch deshalb bemerkenswert, weil er in der Vergangenheit als Unterstützer israelischer Siedlungen im Westjordanland aufgetreten war.

Zwei mit Netanyahus Entscheidung vertraute Personen erklärten, der amerikanische Druck sei ein Auslöser für die Räumungsanordnung gewesen. Eine eigenständige öffentliche Erklärung der US Regierung, wonach Washington konkret die Räumung bestimmter Außenposten verlangt habe, lag zunächst nicht vor.

Die genauen Abläufe der Gespräche zwischen der israelischen und der amerikanischen Regierung blieben damit offen. Belegt ist jedoch, dass Washington öffentlich ein entschiedeneres Vorgehen gegen gewalttätige Siedler fordert.

Gebiete A, B und C gehen auf Oslo Abkommen zurück

Für die Einordnung der betroffenen Außenposten ist die Aufteilung des Westjordanlands nach dem israelisch palästinensischen Interimsabkommen von 1995 wichtig. Das Gebiet wurde damals in die Bereiche A, B und C unterteilt.

In Gebiet A besitzt die Palästinensische Autonomiebehörde weitreichende Zuständigkeiten für zivile Angelegenheiten und die innere Sicherheit. In Gebiet B liegt die zivile Zuständigkeit grundsätzlich bei der palästinensischen Seite, während Israel besondere sicherheitspolitische Zuständigkeiten behielt. Gebiet C blieb unter weitgehender israelischer Kontrolle, insbesondere bei Sicherheitsfragen, Landverwaltung und Planung.

Das Abkommen sah diese Aufteilung ursprünglich als Übergangsregelung auf dem Weg zu einer endgültigen politischen Vereinbarung vor. Eine solche abschließende Vereinbarung kam jedoch nicht zustande.

Gerade Außenposten in den Gebieten A und B sind deshalb auch aus Sicht der bestehenden israelisch palästinensischen Verwaltungsordnung besonders konfliktträchtig. Smotrichs Hinweis auf diese Gebiete deutet darauf hin, dass sich zumindest ein Teil der Räumungsanordnung auf Standorte außerhalb des Gebiets C konzentriert.

Unterschied zwischen israelischem Recht und Völkerrecht

Bei der rechtlichen Einordnung muss zwischen israelischem Recht und internationalem Recht unterschieden werden. Die nun betroffenen Außenposten wurden ohne die erforderliche staatliche Genehmigung errichtet und gelten deshalb auch innerhalb des israelischen Rechtssystems als nicht genehmigt. Israel hat solche Außenposten in der Vergangenheit teilweise geräumt, andere jedoch später anerkannt oder in bestehende Siedlungen integriert.

Die internationale rechtliche Bewertung geht weiter. Der Internationale Gerichtshof stellte in seinem beratenden Gutachten vom Juli 2024 fest, dass die israelischen Siedlungen im Westjordanland einschließlich Ost Jerusalems und das damit verbundene System gegen internationales Recht verstoßen. Der Gerichtshof kam außerdem zu dem Schluss, dass Israel neue Siedlungsaktivitäten einstellen müsse.

Das Gutachten ist ein beratendes Gutachten des höchsten Gerichts der Vereinten Nationen und kein Urteil in einem zwischenstaatlichen Streitverfahren. Seine rechtlichen Schlussfolgerungen haben dennoch erhebliches Gewicht für die Auslegung des Völkerrechts.

Israel weist wesentliche Teile dieser rechtlichen Bewertung zurück. Die israelische Position unterscheidet sich insbesondere bei der Einstufung des Westjordanlands und bei der rechtlichen Bewertung der Siedlungen von der Auffassung des Internationalen Gerichtshofs, der Vereinten Nationen und der Mehrheit der internationalen Gemeinschaft.

Räumungsbefehl folgt auf neue Spannungen im Westjordanland

Netanyahus Entscheidung kommt nach mehreren gewaltsamen Vorfällen im Westjordanland. In den vergangenen Wochen kam es wiederholt zu Konfrontationen zwischen israelischen Siedlern, Palästinensern und israelischen Sicherheitskräften. Die israelische Regierung hat Gewalttaten einzelner Siedler öffentlich verurteilt.

Zugleich verfolgt sie eine Politik, die den Ausbau und die nachträgliche Anerkennung zahlreicher israelischer Siedlungen und Außenposten unterstützt. Die nun angeordnete Räumung bedeutet daher keine grundsätzliche Abkehr von der bisherigen Siedlungspolitik.

Welche Standorte tatsächlich geräumt werden und ob die Anordnung vollständig umgesetzt wird, war am Montag zunächst nicht bekannt. Offiziell bestätigt war zunächst vor allem, dass Netanyahu die Räumung bestimmter nicht genehmigter Standorte angewiesen hat und dass innerhalb seiner eigenen Regierung Widerstand dagegen besteht.

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