Bundesregierung will hohe Pachten für Windradflächen begrenzen

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Die Bundesregierung will die Pachtkosten für Flächen von Windenergieanlagen gesetzlich begrenzen. Der entsprechende Pachtdeckel ist Teil der geplanten Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, kurz EEG 2027. Der vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf sieht für bestimmte Windenergieanlagen an Land eine Obergrenze vor, die sich an den erwarteten Erlösen der Anlage orientiert. Während kommunale Energieunternehmen eine Begrenzung grundsätzlich unterstützen, fordern Verbände der Erneuerbaren-Branche sowie land- und forstwirtschaftliche Interessenvertreter, die Regelung wieder zu streichen.

Pachtdeckel für Windenergie soll bei 3,5 Prozent liegen

Nach dem Regierungsentwurf sollen die Entgelte für Grundstücke, die für Windenergieanlagen an Land genutzt werden, künftig begrenzt werden. Vorgesehen ist eine Obergrenze von 3,5 Prozent des Produkts aus dem vor der Inbetriebnahme bestimmten jährlichen Standortertrag und dem für die jeweilige Anlage geltenden anzulegenden Wert. Damit knüpft die Regelung nicht einfach an eine feste Summe pro Hektar oder Windrad an, sondern an eine gesetzlich definierte Erlösgröße.

Erfasst werden sollen nach Angaben des Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverbands neben den eigentlichen Standflächen auch baurechtlich erforderliche Abstandsflächen und bestimmte Nebenanlagen im Umkreis von bis zu 2.500 Metern um die Turmmitte. Ausnahmen sind unter anderem für Anlagen vorgesehen, die eine gesetzlich festgelegte Vergütung erhalten. Die neue Regelung soll außerdem nicht für Projekte gelten, die ihren Zuschlag bei einer Ausschreibung vor dem 1. Januar 2028 erhalten haben.

Bundesregierung begründet EEG-Reform mit niedrigeren Kosten

Der Pachtdeckel ist Teil einer wesentlich umfassenderen Neuordnung der Förderung erneuerbarer Energien. Das Bundeskabinett beschloss den Regierungsentwurf am 29. Juli 2026. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche verfolgt mit der Reform das Ziel, den Ausbau stärker an Markt, Netzen und Kosten auszurichten. Gleichzeitig sollen die bestehenden Ausbauziele für erneuerbare Energien grundsätzlich erhalten bleiben.

Hintergrund der Pachtregelung sind stark gestiegene Entgelte für geeignete Windstandorte. Der Verband kommunaler Unternehmen, der mehr als 1.600 kommunalwirtschaftliche Unternehmen vertritt, hatte bereits im Juni eine gesetzliche Begrenzung gefordert. Nach Darstellung des Verbands werden in Einzelfällen Pachtforderungen von bis zu 30 Prozent der Erlöse erhoben. Der VKU hatte zunächst eine Größenordnung von drei bis fünf Prozent der jährlichen Gesamterlöse als möglichen Richtwert vorgeschlagen. Zugleich warnte der Verband vor einem starren Modell, das regionale Unterschiede außer Acht lässt.

Gutachten sieht milliardenschweres Einsparpotenzial

Zusätzliche Aufmerksamkeit erhielt der Pachtdeckel Anfang Oktober durch Berechnungen der Forschungsstelle für Energiewirtschaft. Nach einem vom Handelsblatt veröffentlichten Bericht kommt ein im Auftrag des VKU erstelltes Gutachten zu dem Ergebnis, dass niedrigere Pachten über die kommenden zwei Jahrzehnte zu erheblichen Einsparungen bei der EEG-Förderung führen könnten.

Die Höhe hängt demnach stark davon ab, welches Pachtniveau als Vergleich angenommen wird. Ein Vergleich des geplanten Satzes von 3,5 Prozent mit deutlich höheren Pachtanteilen führt entsprechend zu größeren rechnerischen Einsparungen. Eine unabhängige Bestätigung der Berechnungen lag zunächst nicht vor.

Windenergiebranche fordert Streichung der Regelung

Der Bundesverband Erneuerbare Energie lehnt den vorgesehenen Pachtdeckel ab. Er kritisiert insbesondere, dass die pauschale Grenze regionale Grundstücksmärkte, unterschiedliche Eigentumsstrukturen und Kosten während der Projektentwicklung nicht ausreichend berücksichtige. Nach dem Regierungsentwurf könnte bei einer Überschreitung zudem eine zusätzliche Zahlungspflicht gegenüber dem Netzbetreiber entstehen. Der BEE fordert deshalb, die entsprechenden Vorschriften vollständig aus dem EEG-Entwurf zu streichen.

Auch der Bundesverband WindEnergie wendet sich gegen die Begrenzung. In seiner Ende September veröffentlichten Stellungnahme bezeichnet der Verband die Regelung als praxisuntauglich und sieht die Gefahr, dass die Sicherung geeigneter Flächen erschwert wird. Der Verband fordert ebenfalls die Streichung des Pachtdeckels.

Auch Bauern und Waldeigentümer lehnen Pachtgrenze ab

Widerspruch kommt zudem von Interessenvertretungen der Grundeigentümer. Der Deutsche Bauernverband wertet die Begrenzung als starken Eingriff in bestehende Marktmechanismen. Auch regionale Bauernverbände verlangen, den Pachtdeckel aus dem EEG 2027 zu entfernen. Sie argumentieren unter anderem, dass Einnahmen aus Windenergieprojekten einen wirtschaftlichen Anreiz für Flächeneigentümer darstellen und zur Wertschöpfung im ländlichen Raum beitragen.

Die Familienbetriebe Land und Forst und die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzer kritisieren die Regelung ebenfalls. Sie sehen Eigentums- und Vertragsfreiheit berührt und befürchten niedrigere Einnahmen für Grundeigentümer. Solche Folgen sind Positionen der Verbände und bislang keine feststehende Wirkung der geplanten gesetzlichen Regelung.

Streit erreicht nun die entscheidende parlamentarische Phase

Der Pachtdeckel ist noch nicht beschlossen. Der Bundestag befasste sich am 24. September erstmals mit der EEG-Novelle und überwies den Regierungsentwurf anschließend an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Der Bundesrat verabschiedete am 25. September seine Stellungnahme. Die Bundesregierung legte ihre Gegenäußerung am 30. September vor.

Am Montag, 5. Oktober 2026, soll der Wirtschaftsausschuss des Bundestags von 12.15 bis 14.15 Uhr Sachverständige zur EEG-Reform anhören. Zu den veröffentlichten Stellungnahmen gehört auch eine des Bundesverbands Erneuerbare Energie. Änderungen am Pachtdeckel sind im weiteren parlamentarischen Verfahren weiterhin möglich. Erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens steht fest, ob die 3,5-Prozent-Grenze tatsächlich in dieser Form in Kraft tritt.

Der Konflikt berührt dabei eine Grundfrage der Energiewende: Windenergieanlagen benötigen Flächen, deren Zahl durch Planungsvorgaben begrenzt ist. Hohe Pachten können Projektkosten erhöhen, während die Einnahmen für Grundeigentümer zugleich einen wirtschaftlichen Anreiz schaffen, Flächen überhaupt bereitzustellen. Genau zwischen diesen beiden Interessen versucht die geplante Pachtbegrenzung für Windenergie künftig eine gesetzliche Grenze einzuziehen.

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