Zuckersteuer für Softdrinks beschlossen: Was sich ab 2027 ändern soll

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Symbolbild mit KI erstellt

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Die Bundesregierung hat die geplante Zuckersteuer auf Softdrinks einen entscheidenden Schritt vorangebracht. Das Bundeskabinett verständigte sich am Mittwoch, 14. Oktober 2026, auf einen Vorschlag, der zuckerhaltige Getränke ab dem 1. Juli 2027 mit einer zusätzlichen Verbrauchsteuer belegen soll. Je nach Zuckergehalt sind 26 oder 32 Cent pro Liter vorgesehen. Für Verbraucher könnten damit Cola, Limonade, Eistee und Energydrinks teurer werden. Die endgültige Entscheidung liegt allerdings noch beim Bundestag.

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Zuckersteuer soll ab fünf Gramm Zucker greifen

Der Kabinettsbeschluss sieht zwei Steuerstufen vor. Getränke mit mindestens fünf, aber weniger als acht Gramm Zucker pro 100 Milliliter sollen mit 26 Cent je Liter besteuert werden. Ab acht Gramm Zucker steigt die Abgabe auf 32 Cent je Liter. Getränke unterhalb der ersten Grenze bleiben steuerfrei.

Erfasst werden sollen neben klassischen Limonaden auch gesüßte Eistees, Energydrinks, Fruchtnektare und Fruchtsaftgetränke mit Zuckerzusatz. Die Regelung soll außerdem für zuckerhaltige Sirupe und Konzentrate gelten, aus denen trinkfertige Getränke hergestellt werden. Maßgeblich ist der Gesamtzuckergehalt des jeweiligen Produkts.

Diese Getränke bleiben von der Zuckersteuer ausgenommen

Nicht jedes süße Getränk soll zusätzlich besteuert werden. Reine Frucht- und Gemüsesäfte sowie ungesüßte Saftschorlen sind ausgenommen. Gleiches gilt für Milch, Haferdrinks, Reisdrinks und entsprechende Mischgetränke.

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Auch Getränke, die mit Süßungsmitteln statt Zucker gesüßt werden, fallen nicht unter die geplante Abgabe. Das betrifft insbesondere viele sogenannte Zero-Getränke. Alkoholische Getränke sowie alkoholfreies Bier, alkoholfreier Wein und vergleichbare Alternativen sollen ebenfalls steuerfrei bleiben.

Für kleinere Hersteller sind zusätzliche Ausnahmen vorgesehen. Unabhängige Betriebe mit einer Jahresproduktion von höchstens 70.000 Litern sollen von der Steuer befreit werden. Die Bundesregierung will diese Grenze auf eine Million Liter ausweiten. Für diese weitergehende Befreiung ist allerdings noch eine beihilferechtliche Genehmigung der Europäischen Kommission erforderlich.

Hersteller müssen sich auf neue Zollverfahren einstellen

Die Zuckergetränkesteuer soll als Verbrauchsteuer erhoben werden. Zahlungspflichtig wären grundsätzlich Hersteller und Großhändler. Zuständig für die Erhebung und Kontrolle wäre die Zollverwaltung.

Das vorgesehene Verfahren umfasst unter anderem behördlich genehmigte Steuerlager, Steueranmeldungen und Kontrollen. Unternehmen müssten ihre Warenbewegungen dokumentieren und entsprechende Verwaltungsabläufe einrichten oder anpassen. Auch Importeure und Betriebe mit grenzüberschreitenden Lieferungen wären von besonderen steuerlichen Verfahren betroffen. Einzelheiten der Umsetzung können sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch ändern.

Die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft BDZ warnt vor erheblichen zusätzlichen Aufgaben. Sie hält mehr Personal und funktionierende IT-Verfahren für notwendig, damit die Verwaltung die neue Steuer rechtzeitig umsetzen kann.

Getränkeindustrie und Landwirte kritisieren die Pläne

Aus der Getränkewirtschaft kommt deutlicher Widerstand. Die Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke lehnt die Steuer ab und warnt vor steigenden Preisen, zusätzlichen Verwaltungskosten und Belastungen für mittelständische Unternehmen. Besonders die kurze Vorbereitungszeit bis Juli 2027 sieht der Verband kritisch. Er fordert eine längere Übergangsfrist und einfachere Verfahren.

Auch die Zuckerwirtschaft befürchtet wirtschaftliche Nachteile. Die Wirtschaftliche Vereinigung Zucker kritisierte nach dem Kabinettsbeschluss die zusätzliche Belastung der Branche. Zuckerrübenanbauer warnen insbesondere davor, dass Getränkehersteller künftig verstärkt auf Süßungsmittel ausweichen könnten. Dadurch könnte die Nachfrage nach heimischem Rübenzucker sinken. Bereits Anfang Oktober hatten Landwirte mit bundesweiten Aktionen gegen die Steuerpläne protestiert.

Unterstützung erhält die Bundesregierung dagegen von Gesundheitsorganisationen und Verbraucherschützern. Die Organisation Foodwatch begrüßt die geplante Abgabe als Anreiz für Hersteller, den Zuckergehalt ihrer Getränke zu reduzieren.

Cola könnte durch die Steuer deutlich teurer werden

Welche Auswirkungen die Zuckersteuer auf die Ladenpreise haben wird, hängt davon ab, wie Hersteller und Handel die zusätzlichen Kosten weitergeben. Die Bundesregierung rechnet grundsätzlich mit Preissteigerungen im zweistelligen Centbereich.

Bei vollständiger Weitergabe würde ein Liter eines Getränks der höheren Steuerstufe einschließlich der zusätzlich anfallenden Mehrwertsteuer rechnerisch rund 38 Cent teurer. Bei der niedrigeren Steuerstufe wären es rund 31 Cent. Diese Beträge sind allerdings keine festgelegten Verkaufspreiserhöhungen.

Hersteller könnten auch ihre Rezepturen verändern und den Zuckergehalt unter die jeweiligen Schwellen senken. Dadurch ließe sich die Steuer teilweise oder vollständig vermeiden. Ob und in welchem Umfang Unternehmen diesen Weg wählen, ist offen.

Bundesregierung erwartet Hunderte Millionen Euro Einnahmen

Mit der Abgabe verfolgt die Koalition zwei Ziele. Einerseits soll der Zuckerkonsum sinken, um langfristig ernährungsbedingte Erkrankungen und damit verbundene Gesundheitskosten zu reduzieren. Andererseits soll die Steuer zusätzliche Einnahmen schaffen, die zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung beitragen.

Für 2027 kalkuliert das Bundesfinanzministerium mit rund 690 Millionen Euro zusätzlichen Einnahmen. Für 2028 werden etwa 925 Millionen Euro erwartet. Die Bundesregierung beziffert die jährlichen Versorgungskosten durch erhöhten Konsum gezuckerter Getränke auf ungefähr 2,1 Milliarden Euro.

International wäre Deutschland mit der Steuer kein Vorreiter. Großbritannien erhebt bereits seit April 2018 eine gestaffelte Abgabe auf zuckerhaltige Erfrischungsgetränke. Das Modell soll Hersteller dazu bewegen, weniger Zucker einzusetzen. Seit der Einführung wurden dort Rezepturen verändert und der Zuckergehalt zahlreicher Softdrinks gesenkt. Wie stark sich solche Steuern langfristig auf Übergewicht und andere Erkrankungen auswirken, ist wissenschaftlich weiterhin Gegenstand von Untersuchungen.

Bundestag und Bundesrat müssen sich noch befassen

Trotz der Einigung innerhalb der Bundesregierung ist die Zuckersteuer noch nicht endgültig beschlossen. Das Kabinett verabschiedete eine Formulierungshilfe, die von den Regierungsfraktionen als Änderungsantrag zum Haushaltsbegleitgesetz 2027 in den Bundestag eingebracht werden soll.

Dort stehen die parlamentarischen Beratungen und die Abstimmung über die geplanten Vorschriften noch bevor. Auch der Bundesrat wird sich mit dem Vorhaben befassen. Damit können sich einzelne Regelungen, Ausnahmen und Fristen noch verändern.

Vorgesehen bleibt zunächst der 1. Juli 2027 als Starttermin für die neue Zuckergetränkesteuer.

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