Rechtskräftige Urteile gegen Meta: Facebook- und Instagram-Nutzer können auf 1.500 Euro hoffen

Die EU-Kommission hat ein Rechtsverfahren gegen Meta wegen möglicher Verstöße gegen EU-Recht bei politischer Werbung eingeleitet. Erfahren Sie mehr über die Vorwürfe und den Einfluss des Digital Services Act."
Foto: Ralf Ruppert

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Dresden/Deutschland. Mehrere Oberlandesgerichte in Deutschland haben den Facebook- und Instagram-Mutterkonzern Meta zu Schadensersatz verurteilt. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob der Konzern personenbezogene Daten auch außerhalb seiner Plattformen rechtswidig erfasst und verarbeitet hat. Für Millionen Nutzer könnte das finanzielle Konsequenzen haben. Betroffene können sich inzwischen Sammel- und Verbandsklagen anschließen.

Tracking auch außerhalb von Facebook und Instagram

Im Zentrum der Verfahren stehen sogenannte „Meta Business Tools“. Dabei handelt es sich um Tracking-Technologien wie Pixel oder Schnittstellen, die Webseitenbetreiber einbinden können. Sie ermöglichen es Meta, Informationen über das Surfverhalten von Internetnutzern zu sammeln – selbst dann, wenn diese sich gerade nicht direkt auf Facebook oder Instagram befinden.

Mehrere Gerichte kamen zu dem Schluss, dass diese Datenverarbeitung in zahlreichen Fällen ohne wirksame Einwilligung erfolgte. Maßgeblich ist Artikel 82 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), der Betroffenen bei rechtswidriger Verarbeitung einen Anspruch auf immateriellen Schadensersatz einräumt.

1.500 Euro pro Person: Urteil aus Dresden ist rechtskräftig

Besonders deutlich fiel die Entscheidung des Oberlandesgericht Dresden aus. Der 4. Zivilsenat sprach vier Instagram-Nutzern jeweils 1.500 Euro Schadensersatz zu. Zusätzlich untersagte das Gericht dem Konzern, die konkret erhobenen Daten der Kläger weiterzuverarbeiten.

Brisant ist vor allem: Die Revision wurde nicht zugelassen. Damit sind die Urteile rechtskräftig. Wegen des vergleichsweise niedrigen Streitwerts ist auch eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung faktisch ausgeschlossen. Juristisch gelten die Entscheidungen damit als abgeschlossen – ein starkes Signal in Richtung weiterer Verfahren.

Weitere Urteile bestätigen die Linie

Auch das Oberlandesgericht Naumburg verurteilte Meta zu Schadensersatz. Dort wurden in zwei Verfahren 1.200 beziehungsweise 1.250 Euro zugesprochen. Zusätzlich ordnete das Gericht an, die entsprechende Datenverarbeitung zu unterlassen.

Andere Oberlandesgerichte haben teilweise geringere Beträge zugesprochen. Dennoch zeichnet sich eine klare Tendenz ab: Deutsche Gerichte bewerten die systematische Datenerhebung über externe Webseiten zunehmend kritisch.

Betroffen sind vor allem Nutzer von Facebook und Instagram, sofern sie im Internet auf Seiten unterwegs waren, die entsprechende Tracking-Technologien eingebunden hatten.

So können sich Nutzer einer Klage anschließen

Die Urteile gelten zunächst nur für die jeweiligen Kläger. Dennoch eröffnen sie anderen Betroffenen neue Möglichkeiten. Mehrere Verbraucherorganisationen und Prozessfinanzierer bieten inzwischen an, Ansprüche gebündelt durchzusetzen.

Dabei gibt es grundsätzlich zwei Wege: die Anmeldung zu einer Verbands- oder Musterfeststellungsklage über das Klageregister oder die Beauftragung eines spezialisierten Anbieters, der das Prozessrisiko übernimmt. Im Erfolgsfall wird in der Regel eine prozentuale Beteiligung einbehalten.

Orientierungsgröße sind häufig die 1.500 Euro aus Dresden. Ob Gerichte künftig bundesweit in dieser Höhe entscheiden, ist jedoch offen.

Abgrenzung zum Facebook-Datenleck

Wichtig ist die Unterscheidung zu früheren Verfahren rund um das sogenannte Facebook-Datenleck von 2021. Die aktuellen Entscheidungen betreffen nicht einen Hackerangriff, sondern die systematische Datenerfassung durch integrierte Tracking-Tools auf Drittseiten.

Für Datenschützer markieren die Urteile dennoch einen Meilenstein. Erstmals sprechen Oberlandesgerichte in Deutschland in nennenswertem Umfang immateriellen Schadensersatz wegen unzulässiger Tracking-Praktiken zu. Sollte sich diese Rechtsprechung bundesweit durchsetzen, könnte das erhebliche finanzielle Folgen für den Konzern haben.

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