
Münster. Als im September 2025 ein Patient der forensischen Klinik in Münster-Amelsbüren nach einem genehmigten Freigang nicht zurückkehrte, blieb der Vorfall zunächst außerhalb eines engen behördlichen Rahmens. Erst Monate später wurde der Fall öffentlich bekannt. Inzwischen zeigt sich: Ein zentrales Gremium war bereits wenige Wochen nach dem Verschwinden eingebunden.
Der Mann, bei dem es sich nach Angaben der zuständigen Staatsanwaltschaft um einen 33-jährigen iranischen Staatsangehörigen handelt, befand sich seit Februar 2020 im Maßregelvollzug. Zu den Hintergründen seiner Unterbringung äußern sich die Ermittlungsbehörden nicht. Begründet wird dies mit dem Schutz der Persönlichkeit. Details könnten Rückschlüsse auf Identität oder mögliche psychische Erkrankungen zulassen. Zudem gilt der Mann als vermindert schuldfähig.
Nach Medienrecherchen kam der Klinikbeirat der Christophorus Klinik am 2. Oktober 2025 zu einer außerordentlichen digitalen Sitzung zusammen. Anlass war die Entweichung des Patienten. In der Sitzung sollten Sicherheitsmaßnahmen bei Lockerungen sowie Abläufe im Fall von Entweichungen thematisiert werden.
Die Sitzung war auf Initiative der Bürgerinitiative „Alexianer-Forensik – Sicherheit vor Therapie“ zustande gekommen. Die Initiative begleitet die Arbeit der Einrichtung seit Jahren kritisch und fordert mehr Transparenz bei sicherheitsrelevanten Vorfällen.
Die zeitliche Differenz zwischen interner Befassung und öffentlicher Information rückt damit zwangsläufig in den Mittelpunkt der Debatte.
Welche Rolle der Klinikbeirat tatsächlich hat
Der Klinikbeirat ist ein gesetzlich vorgesehenes, beratendes Gremium. In Nordrhein-Westfalen ist seine Einrichtung im Maßregelvollzugsgesetz geregelt. Der Beirat berät die Klinik in konzeptionellen und organisatorischen Fragen des Maßregelvollzugs und der Wiedereingliederung. Außerdem soll er Verständnis und Akzeptanz in der Öffentlichkeit fördern.
Entscheidungen über einzelne Patienten trifft das Gremium nicht. Fragen zu Lockerungen, Freigängen oder therapeutischen Maßnahmen werden innerhalb der Klinik in multiprofessionellen Teams bewertet. Auch detaillierte personenbezogene Informationen dürfen aus Datenschutzgründen nicht ohne Weiteres weitergegeben werden.
Im Beirat vertreten sind unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen, darunter Vertreter von Polizei, Justiz, Kommunalpolitik, Kirchen und der Nachbarschaft. Die Sitzungen sind nicht öffentlich.
Die Christophorus Klinik in Münster-Amelsbüren ist eine Einrichtung des psychiatrischen Maßregelvollzugs. Untergebracht sind Männer, deren Unterbringung gerichtlich angeordnet wurde, weil eine psychische Erkrankung in Zusammenhang mit einer Straftat festgestellt wurde. Ziel ist es, durch Behandlung die Gefahr weiterer Straftaten zu verringern und langfristig eine Wiedereingliederung zu ermöglichen.
Lockerungen wie begleitete oder unbegleitete Ausgänge sind Teil dieses Systems und werden nach fachlicher Prüfung gewährt. Kehrt ein Patient nicht zurück, spricht man juristisch von einer Entweichung. In solchen Fällen werden Polizei und zuständige Stellen informiert.
Der eigentliche Kern des aktuellen Diskurses liegt weniger in der juristischen Bewertung der Entweichung, sondern in der zeitlichen Abfolge der Information. Der Klinikbeirat war bereits Anfang Oktober mit dem Fall befasst. Die Öffentlichkeit erfuhr jedoch erst Monate später von dem Vorfall.
Wie forensische Einrichtungen künftig mit sicherheitsrelevanten Ereignissen umgehen und wann eine öffentliche Information erfolgt, dürfte auch bei der anstehenden konstituierenden Sitzung des neu zusammengesetzten Beirats eine Rolle spielen.
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