
Die Bundesregierung will Streamingdienste und Sender künftig stärker an der Finanzierung von Filmproduktionen in Deutschland beteiligen. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch, 27. Mai 2026, einen Gesetzentwurf von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer. Vorgesehen ist, dass Anbieter künftig mindestens 8 Prozent ihres Jahresumsatzes in den Filmstandort Deutschland investieren müssen. Die Vorlage geht nun in das parlamentarische Verfahren und soll nach bisherigem Stand Anfang 2027 greifen.
Die geplante Regelung richtet sich an Streamingdienste und Sender, die am deutschen Markt aktiv sind. Betroffen wären damit auch große internationale Plattformen wie Netflix, Amazon Prime Video oder Disney+. Der Entwurf sieht neben der allgemeinen Investitionsquote zusätzliche Vorgaben für deutschsprachige Inhalte, unabhängige Produzenten und neue Werke vor. Außerdem soll es Regeln zur Rechteteilung mit unabhängigen Produzenten geben.
Die Investitionspflicht Streamingdienste Deutschland soll dabei an europäische Regelungen anknüpfen und den Produktionsstandort planbar stärken. Rechtlich ist der Kabinettsbeschluss erst ein Zwischenschritt: Die Investitionspflicht tritt nicht automatisch mit dem Beschluss der Bundesregierung in Kraft. Bundestag und gegebenenfalls Bundesrat müssen sich nun mit dem Entwurf befassen.
Parallel zur geplanten Investitionspflicht werden die Bundesmittel für die wirtschaftliche Filmförderung deutlich erhöht. Nach Angaben der Bundesregierung stehen dafür 250 Millionen Euro pro Jahr bereit. Zusammen mit der jurybasierten kulturellen Filmförderung und den Mitteln der Filmförderungsanstalt stellt der Bund nach Regierungsangaben jährlich mehr als 300 Millionen Euro für Filmproduktionen zur Verfügung. Hinzu kommen Förderprogramme der Länder.
Damit verbindet die Bundesregierung zwei Instrumente: mehr staatliche Förderung und eine stärkere Beteiligung privater Anbieter. Ziel ist es, Produktionen in Deutschland planbarer zu machen und Aufträge für Studios, Dienstleister, technische Gewerke und kreative Berufe im Land zu halten.
Der Entwurf enthält auch eine Öffnungsklausel. Medienunternehmen, die freiwillig mindestens 12 Prozent investieren, sollen von bestimmten Detailvorgaben abweichen können. Die Bundesregierung stellt die Klausel als Möglichkeit dar, zusätzliche Investitionen zu sichern und zugleich Spielraum für unterschiedliche Geschäftsmodelle zu lassen.
Für die Anbieter ist damit nicht nur die Höhe der Quote entscheidend. Wichtig wird auch, welche Investitionen im Gesetz am Ende angerechnet werden, wie die Subquoten ausgestaltet werden und wie die Rechte zwischen Plattformen, Sendern und unabhängigen Produktionsfirmen verteilt werden.
Die geplante Investitionspflicht steht im Kontext europäischer Medienpolitik. Die europäische Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste verpflichtet Videoabrufdienste bereits zu einem Mindestanteil europäischer Werke in ihren Katalogen. Außerdem können Mitgliedstaaten Anbieter, die ihr Publikum im jeweiligen Land erreichen, zu finanziellen Beiträgen für europäische Werke verpflichten.
Andere Länder nutzen solche Instrumente bereits. In Frankreich müssen Streamingdienste und Sender in europäische und französischsprachige Produktionen investieren. Anfang Mai 2026 meldete Reuters, dass Amazon Prime Video in Frankreich für 2026 mindestens 90 Millionen Euro in europäische Video- und Filmproduktionen in französischer Sprache investieren soll.
Aus der Produktionswirtschaft gibt es seit längerem Unterstützung für eine verbindliche Investitionspflicht. Die Produktionsallianz argumentiert, dass Umsätze aus Streamingabos stärker in Wertschöpfung und Arbeitsplätze am deutschen Produktionsstandort zurückfließen sollen.
Kritik kommt dagegen aus der privaten Medienwirtschaft. Der Verband VAUNET warnte bereits zum Referentenentwurf vor wirtschaftlichen Belastungen, zusätzlicher Bürokratie und Eingriffen in unternehmerische Entscheidungen. Besonders kritisch sieht der Verband Quoten, Subquoten, Fragen der Anrechenbarkeit und Vorgaben zur Rechteteilung.
Mit dem Kabinettsbeschluss ist der politische Kurs festgelegt, die konkrete gesetzliche Ausgestaltung aber noch nicht endgültig beschlossen. Für Streamingdienste, Sender und Produzenten wird nun das parlamentarische Verfahren entscheidend. Dort wird sich zeigen, ob die Quote, die Subquoten und die Öffnungsklausel unverändert bleiben oder noch angepasst werden.
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