Messerattacke bei Ahaus: 57-Jährige wegen versuchten Mordes vor Gericht

Nach einer Messerattacke bei Ahaus steht eine 57-Jährige in Münster wegen versuchten Mordes vor Gericht.
Foto: iphotoklick

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Münster. Vor dem Landgericht Münster hat am Mittwoch, 10. Juni 2026, ein Strafprozess wegen versuchten Mordes begonnen. Angeklagt ist eine 57-jährige Frau aus Gronau. Ihr wird vorgeworfen, an Weihnachten 2025 den Lebensgefährten ihrer Tochter während einer Autofahrt angegriffen und lebensgefährlich verletzt zu haben.

Der Fall wird vor dem Schwurgericht verhandelt. Bis Mitte Juli sind mehrere weitere Verhandlungstage vorgesehen.

Angriff soll sich während einer Fahrt auf der B70 ereignet haben

Nach dem Vorwurf der Anklage saßen die Angeklagte, ihre Tochter und deren Lebensgefährte gemeinsam in einem Auto. Die Fahrt führte über die B70 zwischen Ahaus und Gronau. Während der Fahrt soll die 57-Jährige dem Mann von hinten Reizgas ins Gesicht gesprüht haben.

Nach bisheriger Darstellung soll der Angriff dazu gedient haben, den Mann wehrlos zu machen. Nachdem das Auto rechts herangefahren worden war, soll der Mann unter Schmerzen aus dem Fahrzeug geflüchtet sein. In diesem Moment soll die Angeklagte ihn mit einem Messer in die Brust gestochen haben.

Opfer wurde lebensgefährlich verletzt

Der Mann erlitt bei dem Angriff lebensgefährliche Verletzungen. Nach regionalen Vorberichten handelt es sich bei dem Opfer um einen 27-Jährigen. Bei dem Messerangriff soll die Brusthöhle geöffnet worden sein. Eine Notoperation rettete dem Mann nach den bisherigen Angaben das Leben.

Die Tochter der Angeklagten soll ihren verletzten Lebensgefährten anschließend ins Krankenhaus gebracht haben. Die genauen Abläufe des Tattages werden nun im Verfahren vor dem Landgericht Münster aufgearbeitet.

Religiöse Gründe sollen laut Anklage eine Rolle gespielt haben

Die Staatsanwaltschaft geht nach übereinstimmenden Berichten davon aus, dass die Angeklagte mit der Beziehung ihrer Tochter nicht einverstanden gewesen sein soll. Als möglicher Hintergrund werden religiöse Gründe genannt. Ob und in welchem Umfang dieses Motiv im Prozess bestätigt werden kann, muss das Gericht klären.

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