
Ein Jagdunfall in Barßel-Harkebrügge im Landkreis Cloppenburg hat rund anderthalb Jahre später ein gerichtliches Nachspiel. Eine unbeteiligte Frau war im Dezember 2024 auf ihrem Grundstück im Gesicht getroffen und schwer verletzt worden. Aktueller Anlass ist die angekündigte Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht, nachdem der beschuldigte Jäger einen Strafbefehl nicht akzeptiert haben soll.
Der Vorfall ereignete sich nach Angaben der Polizei am 7. Dezember 2024 gegen 15.30 Uhr im Bereich Barßel-Harkebrügge. Eine etwa 20-köpfige Jagdgesellschaft hatte sich demnach nahe der Straße Hüttentange zu einer Treibjagd auf Ansitz eingefunden. Eine 46 Jahre alte Frau befand sich zu diesem Zeitpunkt auf ihrem Grundstück und wurde im Gesicht durch ein Schrotkorn getroffen. Sie musste im Krankenhaus operiert werden. Zunächst suchten die Ermittler nach dem möglichen Schützen und baten Zeugen der Treibjagd um Hinweise.
Die Staatsanwaltschaft Oldenburg beantragte später einen Strafbefehl gegen einen 71-jährigen Mann aus Barßel. Der Vorwurf lautet auf fahrlässige Körperverletzung. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, als Jagdleiter und Teilnehmer der Treibjagd unter Verletzung seiner Sorgfaltspflichten einen Schuss abgegeben zu haben. Dadurch sei eine nicht an der Jagd beteiligte Person im Gesicht durch ein Schrotkorn getroffen worden. Das Schrotkorn musste nach Angaben der Staatsanwaltschaft operativ entfernt werden.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe sowie die Zahlung eines Geldbetrags beantragt. Nach Angaben des NDR waren im Strafbefehl sechs Monate auf Bewährung und eine Geldstrafe vorgesehen. Weil der Mann den Strafbefehl nicht akzeptiert haben soll, soll Ende Juli die Hauptverhandlung beginnen. Ob und wie sich der Angeklagte zu den Vorwürfen äußert, ist bislang offen.
Nach dem Bundesjagdgesetz und den Landesausführungsgesetzen gelten bei der Ausübung der Jagd besondere Sorgfaltspflichten. Schüsse dürfen grundsätzlich nur abgegeben werden, wenn niemand gefährdet wird. Bei Gesellschaftsjagden muss zudem ein Jagdleiter bestimmt werden, der Schützen und Treiber vor Beginn der Jagd belehrt und Schussbereiche festlegt.
Der Fall steht nicht nur für einen einzelnen strafrechtlichen Vorwurf, sondern auch für die Sicherheitsanforderungen bei Treibjagden in der Nähe von Wohnhäusern. Gerade dort müssen Jagdleitung, Schussrichtung, Abstände und mögliche Gefahrenbereiche eindeutig geregelt sein. Ob und in welchem Umfang im konkreten Fall gegen Pflichten verstoßen wurde, muss das Gericht klären. Behördlich bestätigt ist bisher: Eine unbeteiligte Frau wurde durch ein Schrotkorn im Gesicht verletzt, und die Staatsanwaltschaft sieht einen strafrechtlichen Anfangsverdacht.
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