Nach dem Prozess: Warum die Flotte Bohne am Drubbel aufgab

Rund anderthalb Jahre nach der Schließung endet der Prozess in Münster ohne Urteil. Warum der Betreiber die Flotte Bohne damals aufgab.
Symbolbild mit KI erstellt

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Münster. Rund anderthalb Jahre nach der Schließung der Flotten Bohne in Münster rückt das Ende des Cafés erneut in den Blick. Ein Strafverfahren wegen Vorwürfen aus dem Umfeld des früheren Standorts am Drubbel wurde am Freitag vor dem Amtsgericht Münster ohne Urteil beendet. Die Verhandlung erinnert damit auch an die Frage, warum Betreiber Mehmet Sarıpınar das Café im Januar 2025 trotz eines noch langfristig laufenden Mietvertrags aufgegeben hatte.

Die Flotte Bohne schloss bereits im Januar 2025

Der letzte Öffnungstag der kleinen Espresso-Bar war der 29. Januar 2025. Rund fünf Jahre lang hatte Sarıpınar das Café am Drubbel betrieben. Die Schließung war damals nicht wegen eines regulär auslaufenden Mietvertrags angekündigt worden. Nach Medienberichten hätte der Vertrag noch ungefähr fünf Jahre weiterlaufen sollen.

Der Betreiber verständigte sich stattdessen mit dem Eigentümer auf eine vorzeitige Auflösung. Für das kleine Ladenlokal wurde ein gastronomischer Nachfolger gefunden. Auch Mitarbeiter der Flotten Bohne sollten übernommen werden. Ein längerfristiger Leerstand war daher nicht zu erwarten.

Damit unterschied sich das Café-Aus von vielen anderen Schließungen in der Gastronomie. Öffentlich genannte wirtschaftliche Schwierigkeiten standen nicht im Vordergrund. Sarıpınar erklärte die Aufgabe des festen Standorts vielmehr mit seiner persönlichen Situation und den Ereignissen im unmittelbaren Umfeld des Cafés.

Betreiber berichtete von Angst und hoher Belastung

Nach seiner Darstellung war es über einen längeren Zeitraum zu Beleidigungen, Provokationen und bedrohlich empfundenen Begegnungen gekommen. Einige Äußerungen sollen rassistisch gewesen sein. Sarıpınar berichtete, dass ihn die Situation zunehmend psychisch belastet habe.

Die Polizei war nach damaligen Berichten mehrfach mit dem Konflikt befasst. Zeitweise galt für einen der beteiligten Männer ein Bereichsbetretungsverbot. Kurz vor der Schließung bestand demnach die Sorge, dass die Auseinandersetzungen nach dem Auslaufen der Maßnahme erneut beginnen könnten.

Die Aufgabe des Cafés war nach den Angaben des Betreibers deshalb eine Entscheidung für die eigene Sicherheit und gegen eine Fortsetzung des Betriebs unter den damaligen Bedingungen. Dass die einzelnen Vorwürfe tatsächlich in der geschilderten Form stattgefunden haben, wurde durch das spätere Strafverfahren allerdings nicht abschließend festgestellt.

Das Café verschwand, die Flotte Bohne blieb

Mit der Schließung endete nur der feste Standort in der Münsteraner Innenstadt. Sarıpınar führte das Unternehmen anschließend mit seinem ursprünglichen mobilen Konzept weiter. Bereits vor der Eröffnung des Cafés war er mit einer umgebauten Ape als Espresso-Bar auf Märkten und Veranstaltungen unterwegs gewesen.

Dieses Angebot besteht auch 2026 weiter. Unter dem Namen Flotte Bohne on Tour können die mobile Espresso-Bar und weitere Leistungen für Hochzeiten, Firmenveranstaltungen und private Feiern gebucht werden. Daneben werden Eventbegleitung und Barista-Kurse angeboten.

Die Marke ist damit nicht aus Münster verschwunden. Geändert hat sich vor allem das Geschäftsmodell: Statt eines dauerhaften Standorts am Drubbel konzentriert sich Sarıpınar wieder auf Veranstaltungen und mobile Einsätze.

Verfahren endet mit Auflagen statt Urteil

Die Vorgeschichte der Schließung beschäftigte schließlich das Amtsgericht Münster. Zwei Männer im Alter von 56 und 53 Jahren waren unter anderem wegen Beleidigung, Bedrohung und Nötigung angeklagt. Die Staatsanwaltschaft legte ihnen auch rassistische Äußerungen zur Last.

Die Verteidigung widersprach wesentlichen Teilen der Darstellung. Sie wies den Rassismusvorwurf zurück und erklärte, dass es auf beiden Seiten zu Beleidigungen gekommen sei. Eine vollständige Beweisaufnahme mit einer abschließenden Bewertung der unterschiedlichen Aussagen fand nicht statt.

Nach einer Unterbrechung verständigten sich die Beteiligten auf eine Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen. Die beiden Angeklagten müssen jeweils 1.000 Euro an den früheren Café-Betreiber zahlen und sich entschuldigen. Die Staatsanwaltschaft stimmte der Lösung zu.

Die Einstellung bedeutet weder eine Verurteilung noch einen Freispruch. Offen bleibt daher, wie ein Gericht die einzelnen Vorwürfe nach einer vollständigen Beweisaufnahme bewertet hätte. Klar ist lediglich die sichtbare Folge des Konflikts: Der feste Standort der Flotten Bohne war bereits Anfang 2025 aufgegeben worden. Das mobile Geschäft wurde fortgeführt.

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