
Das Bundeskartellamt prüft Raffinerien in ganz Deutschland, nachdem die Kraftstoffpreise im Juli 2026 kräftig gestiegen sind. Nach Angaben der Wettbewerbsbehörde wurden Verfahren gegen sämtliche Raffineriebetreiber eingeleitet. Untersucht werden die tatsächlich entstandenen Kosten, deren Zuordnung zu einzelnen Geschäftsbereichen und die Frage, ob die verlangten Preise dadurch gerechtfertigt werden können. Ein rechtswidriges Verhalten, Preisabsprachen oder missbräuchlich überhöhte Preise sind damit bislang nicht festgestellt. Die Ermittlungen befinden sich noch in der Prüfungsphase.
Im bundesweiten Monatsdurchschnitt kostete ein Liter Super E5 im Juli 2,156 Euro. Für Super E10 wurden durchschnittlich 2,100 Euro und für Diesel 2,097 Euro verlangt. Vom Monatsanfang bis zum Monatsende verteuerte sich Benzin nach Berechnungen des Bundeskartellamts um 13,7 Cent je Liter. Beim Diesel fiel der Anstieg mit 26,8 Cent fast doppelt so hoch aus. Eine separate ADAC-Auswertung kommt wegen anderer Vergleichstage sogar auf einen Anstieg des Dieselpreises um 27,9 Cent. Im Monatsmittel lagen E10 und Diesel mit jeweils rund 2,10 Euro nahezu gleichauf.
Auffällig ist nach Darstellung der Behörde vor allem, dass der Abstand zwischen den Rohölpreisen und den Preisen auf der Raffinerie- beziehungsweise Großhandelsebene erneut gewachsen ist. Dies betrifft insbesondere Diesel. Das Kartellamt will deshalb nachvollziehen, welche Kosten tatsächlich entstanden sind und wie die Unternehmen ihre Preise kalkuliert haben. Erste Antworten auf entsprechende Auskunftsbeschlüsse seien bereits eingegangen. Zwei Unternehmen wehren sich gerichtlich gegen die angeforderten Auskünfte. Das Oberlandesgericht Düsseldorf lehnte es zunächst ab, die Auskunftspflichten während des laufenden Verfahrens auszusetzen.
Neben der Entwicklung des Rohölpreises nennt das Bundeskartellamt das Niedrigwasser auf dem Rhein als einen Grund für regionale Preisunterschiede. Weil Kraftstoffe auf dem Fluss teilweise nur noch eingeschränkt transportiert werden können, steigen die Kosten für die Belieferung. Im Juli zeigten sich ausgeprägte Preisspitzen vor allem im Westen Deutschlands und in der Kölner Bucht. Die regionalen Unterschiede lagen zeitweise bei bis zu elf Cent je Liter Super E5 und zehn Cent beim Diesel. Die höheren Transportkosten erklären nach Angaben der Behörde jedoch nicht automatisch sämtliche Preissteigerungen.
Seit dem 1. April 2026 dürfen Tankstellen ihre Preise grundsätzlich nur einmal täglich um 12 Uhr erhöhen. Preissenkungen sind weiterhin jederzeit erlaubt. Im Juli registrierte die Markttransparenzstelle wieder mehr Abweichungen von dieser Vorgabe als im Vormonat. Allerdings lagen 87,7 Prozent der auffälligen Preisänderungen im engen Zeitraum zwischen 11.50 und 12.10 Uhr. Dahinter können auch technische Verzögerungen stecken. Deutlichere Verstöße müssen die zuständigen Behörden der Länder prüfen. Je nach Fall sind Bußgelder von bis zu 100.000 Euro möglich.
Nordrhein-Westfalen wird in der aktuellen Übersicht des Bundeskartellamts zu den bereits bekannten konkreten Vollzugsbehörden nicht genannt. Bereits Ende Juli hatte die NRW-Landesregierung erklärt, sie halte eine zentrale Zuständigkeit des Bundeskartellamts für sinnvoller. Ein eigener landesrechtlicher Vollzug könne aus ihrer Sicht zusätzliche Bürokratie und unterschiedliche Vorgehensweisen zwischen den Ländern verursachen. Parallel arbeite das Land nach eigenen Angaben an einer Umsetzung. Solange keine konkrete Stelle benannt ist, werden mögliche Verstöße gegen die 12-Uhr-Regel an Tankstellen in NRW zwar erfasst, aber nicht zur Bearbeitung an eine zuständige Landesbehörde übermittelt.
Die laufenden Verfahren bedeuten nicht, dass Benzin und Diesel kurzfristig günstiger werden. Das Kartellrecht erlaubt dem Bundeskartellamt keine allgemeine staatliche Preisfestsetzung. Die Behörde kann erst eingreifen, wenn sich Wettbewerbsverstöße oder missbräuchlich überhöhte Preise rechtssicher nachweisen lassen. Dafür sind umfangreiche wirtschaftliche und juristische Prüfungen notwendig. Das Bundeskartellamt prüft Raffinerien daher nicht allein wegen der Höhe der Preise, sondern wegen der Frage, ob deren Kalkulation kartellrechtlich gerechtfertigt ist. Mit schnellen Ergebnissen oder einer unmittelbaren Entlastung an den Zapfsäulen ist zunächst nicht zu rechnen.
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