
Münster. Wegen der anhaltenden Trockenheit verbietet die Stadt Münster ab Freitag, 7. August 2026, die Entnahme von Wasser aus Flüssen, Bächen und Seen. Die Allgemeinverfügung gilt im gesamten Stadtgebiet zunächst bis zum 31. Oktober. Betroffen sind mechanische und elektrische Pumpen. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Die Regelung betrifft sowohl größere Wasserentnahmen in der Landwirtschaft als auch kleinere Mengen zur Bewässerung privater Gärten. Auch der sogenannte Gemein-, Eigentümer- und Anliegergebrauch, der normalerweise ohne Genehmigung erlaubt ist, wird eingeschränkt. Zulässig bleiben das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen wie Gießkannen. Private Grundwasserbrunnen sind von dem Verbot nicht betroffen. Ausgenommen sind außerdem der Dortmund-Ems-Kanal und die Ems, für die eine eigene Regelung der Bezirksregierung gilt.
Grund für das Verbot sind die ungewöhnlich niedrigen Wasserstände. In mehreren kleineren Bächen fließt nach Angaben der Stadt kaum noch oder gar kein Wasser. Die geringen Niederschläge seit dem vergangenen Sommer und die hohen Temperaturen verschärfen die Lage. Durch die starke Verdunstung schrumpft der Lebensraum für Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen, während zugleich der Sauerstoffgehalt sinkt. Einzelne Regenschauer reichen nicht aus, um die Wasserstände dauerhaft zu erhöhen. Die Stadt will die Einhaltung des Verbots kontrollieren.
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