Kryptobetrug aus Rheine: Fast 9,5 Millionen Euro sollen an Opfer fließen

Nach Kryptobetrug in Rheine: Fast 9,5 Millionen Euro sollen an mehr als 400 Opfer fließen
Symbolbild mit KI erstellt

Teilen:

Rheine/Münster. Mehr als 400 Geschädigte eines umfangreichen Kryptobetrugs können jetzt Ansprüche bei der Staatsanwaltschaft Münster anmelden. Für eine spätere Verteilung wurden nach Angaben der Behörde Vermögenswerte und Verkaufserlöse von fast 9,5 Millionen Euro gesichert.

Der Fall betrifft betrügerische Kryptoanlagen über die in Rheine ansässige VIA-A.G. Ein inzwischen 33 Jahre alter Mann aus Rheine war bereits im Februar 2025 vom Landgericht Münster zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Die aktuelle Nachricht ist jedoch die beginnende Rückgewinnungshilfe für die betroffenen Anleger.

Mehr als 400 Geschädigte können Ansprüche anmelden

Die Staatsanwaltschaft Münster hat Vermögenswerte beziehungsweise daraus erzielte Erlöse in Höhe von insgesamt 9.471.601,33 Euro gesichert. Dieses Geld soll nun an berechtigte Geschädigte aus Deutschland und dem Ausland verteilt werden. Eine automatische Auszahlung erfolgt allerdings nicht. Betroffene müssen ihre Ansprüche selbst bei der Staatsanwaltschaft Münster anmelden. Anschließend prüft die Behörde in jedem einzelnen Fall, ob ein Anspruch besteht und welche Summe anerkannt werden kann.

Die notwendige Bekanntmachung erschien am 31. Juli 2026 im Bundesanzeiger. Sie ist dort im gerichtlichen Teil über den Suchbegriff „Staatsanwaltschaft Münster“ zu finden. Als gerichtliches Aktenzeichen wird 7 KLs 5/22 genannt. Für die Anmeldung gilt eine Frist von sechs Monaten. Da die Mitteilung der Staatsanwaltschaft keinen konkreten letzten Kalendertag nennt, sollten Betroffene die vollständige Veröffentlichung im Bundesanzeiger sorgfältig prüfen. Dort finden sich auch die weiteren Hinweise zum Verfahren und zur Geltendmachung der Forderungen.

Damit beginnt mehr als ein Jahr nach dem Urteil die für die Opfer entscheidende Phase. Ob alle anerkannten Forderungen vollständig ausgeglichen werden können, hängt unter anderem von der Gesamthöhe der angemeldeten und bestätigten Ansprüche ab.

Landgericht verhängte mehr als fünf Jahre Haft

Das Landgericht Münster verurteilte den Mann aus Rheine am 13. Februar 2025 wegen Betrugs in 668 Fällen zu fünf Jahren und vier Monaten Freiheitsstrafe. Das Urteil ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft seit dem 5. Dezember 2025 rechtskräftig. Das Verfahren war außergewöhnlich umfangreich. Insgesamt fanden 56 Verhandlungstage statt. Im Zusammenhang mit den Taten ordnete das Gericht außerdem die Einziehung von Erträgen im Wert von 10.493.075,19 Euro an. Die bereits gesicherte Summe von knapp 9,5 Millionen Euro liegt damit etwas unter dem gerichtlich festgestellten Einziehungsbetrag. Sie ist aber deutlich höher als die teilweise genannte Größenordnung von 3,5 Millionen Euro. Diese niedrigere Summe lässt sich anhand der aktuellen offiziellen Angaben nicht bestätigen.

Gegenstand des Verfahrens waren betrügerische Geldanlagen im Bereich Kryptowährungen. Die Geschäfte liefen über die VIA-A.G. mit Sitz in Rheine. Welche Versprechen gegenüber jedem einzelnen Anleger gemacht wurden und wie die Gelder in allen 668 Fällen verwendet wurden, geht aus der aktuellen Mitteilung nicht im Detail hervor. Deshalb sollten weitergehende ältere Darstellungen zum Geschäftsmodell nicht automatisch als gerichtlich festgestellte Tatsachen übernommen werden. Belastbar sind das rechtskräftige Urteil, die Zahl der Betrugsfälle, die Haftstrafe und die vom Gericht angeordnete Einziehung.

Staatsanwaltschaft Münster prüft jede Forderung einzeln

Für Geschädigte ist nun entscheidend, ihre Unterlagen vollständig einzureichen. Dazu können beispielsweise Verträge, Überweisungsbelege, Abrechnungen oder weitere Nachweise über die geleisteten Zahlungen gehören. Welche Dokumente im Einzelfall erforderlich sind, richtet sich nach den Vorgaben der Staatsanwaltschaft und der Bekanntmachung im Bundesanzeiger. Die Behörde wird die angemeldeten Ansprüche einzeln prüfen. Eine Anmeldung allein bedeutet deshalb noch nicht, dass eine Auszahlung in voller Höhe erfolgt. Erst nach Abschluss der Prüfung steht fest, welche Personen berücksichtigt werden und wie die vorhandenen Gelder verteilt werden.

Die Rückgewinnungshilfe soll verhindern, dass gesicherte Taterträge beim Staat verbleiben, obwohl identifizierbare Opfer finanzielle Schäden erlitten haben. Für die mehr als 400 Betroffenen eröffnet sich damit die Möglichkeit, zumindest einen Teil ihrer Verluste zurückzuerhalten. Wegen der sechsmonatigen Frist sollten Geschädigte nicht zu lange warten. Maßgeblich sind die Angaben der Staatsanwaltschaft Münster sowie die vollständige Veröffentlichung vom 31. Juli 2026 im Bundesanzeiger.

Teilen:

Münster Map
Zum Aktivieren tippen
Route anzeigen

Mehr Beiträge:

Texte werden mit Unterstützung von KI-Tools erstellt und vor Veröffentlichung redaktionell geprüft. Mehr dazu