Camper-Vermieter Vanever stellt Betrieb ein: Das gilt jetzt für Kunden

Ein multikulturelles Restaurant an der Wolbecker Straße in Münster schließt nach acht Jahren. Warum das Konzept endet – und wie es am Standort weitergeht.
Symbolbild: Evan Wise

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Der Camper-Vermieter Vanever hat seinen operativen Geschäftsbetrieb eingestellt. Seit Sonntag, 16. August 2026, werden keine gebuchten Fahrzeuge mehr ausgegeben. Bereits bestehende Buchungen mit späterem Abholtermin wurden storniert. Hinter der Marke steht die Münchner FreeVenture GmbH, die Anfang August einen Insolvenzantrag gestellt hatte. Für Kunden stellt sich damit vor allem die Frage, was mit bereits gezahlten Reisepreisen und Kautionen geschieht.

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Das Amtsgericht München führt das Verfahren unter dem Aktenzeichen 1501 IN 3042/26. Rechtsanwalt Rolf Pohlmann wurde am 12. August zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Wichtig ist dabei die rechtliche Unterscheidung: Das Unternehmen befindet sich derzeit im vorläufigen Insolvenzverfahren. Eine förmliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens war zunächst noch nicht erfolgt.

Mehr als 400 Camper waren Teil des Geschäftsmodells

FreeVenture hatte am 7. August wegen Zahlungsunfähigkeit einen Eigenantrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Unter der Marke Vanever war das Unternehmen zuletzt an zwölf Standorten in Deutschland und Österreich aktiv. Die Flotte war in den Jahren seit 2023 auf rund 430 Fahrzeuge angewachsen. Anfang 2025 hatte Vanever zudem Teile des zuvor insolvent gewordenen Camper-Vermieters Off übernommen.

Die Betriebseinstellung hängt nach Angaben aus dem Insolvenzverfahren wesentlich mit der Fahrzeugflotte zusammen. Der wichtigste Lieferant, ein Zusammenschluss verschiedener Camper-Hersteller, kündigte den entsprechenden Vertrag am 29. Juli wegen Zahlungsverzugs außerordentlich. Zugleich wurde die weitere Nutzung von mehr als der Hälfte der rund 430 Fahrzeuge untersagt.

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Eine Fortsetzung der Vermietung wurde anschließend als wirtschaftlich nicht tragfähig bewertet. Die meisten Kunden hatten ihre Reisen nach Unternehmensangaben bereits vollständig im Voraus bezahlt. Bei der Übergabe der Fahrzeuge wäre deshalb kein wesentlicher neuer Mittelzufluss entstanden, während weiterhin Kosten für Fahrzeuge, Personal und den laufenden Betrieb angefallen wären.

Vanever Insolvenz: Bereits bezahlte Reisen werden nicht mehr durchgeführt

Für Kunden mit einem Abholtermin ab dem 16. August ist die Situation eindeutig: Die gebuchten Camper werden nicht mehr übergeben. Vanever hat nach eigenen Angaben sämtliche noch bevorstehenden Buchungen storniert. Eine offiziell bestätigte Gesamtzahl der betroffenen Buchungen wurde zunächst nicht veröffentlicht.

Wer bereits vor der Betriebseinstellung mit einem Vanever-Camper unterwegs war, kann die Reise dagegen grundsätzlich wie geplant beenden. Die Fahrzeuge sollen zum vereinbarten Zeitpunkt an der vorgesehenen Station zurückgegeben werden.

Für bereits geleistete Zahlungen gibt es keinen einheitlichen Rückzahlungsweg. Entscheidend ist, ob der Reisepreis per Überweisung, Kreditkarte, PayPal oder über ein Buchungsportal bezahlt wurde.

Kreditkartenzahlungen möglichst schnell prüfen lassen

Kunden, die mit Kreditkarte bezahlt haben, sollen sich nach Empfehlung des vorläufigen Insolvenzverwalters möglichst schnell an ihre kartenausgebende Bank wenden und eine Rückbuchung, ein sogenanntes Chargeback, beantragen. Grund dafür ist, dass die bezahlte Dienstleistung nicht mehr erbracht wird.

Ein Chargeback ist allerdings keine automatische Rückzahlung und kein in jedem Fall bestehender gesetzlicher Anspruch. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, hängt unter anderem vom Kartensystem, der Bank und den jeweiligen Fristen ab. Auch Visa weist darauf hin, dass Karteninhaber bei einer nicht erbrachten Dienstleistung ein Chargeback über ihre Bank prüfen lassen können, ohne dass damit eine Rückzahlung garantiert ist.

Betroffene sollten deshalb Buchungsbestätigung, Zahlungsbeleg und die Mitteilung über die Stornierung bereithalten und sich zeitnah an ihre Bank wenden.

PayPal-Kunden können einen Konflikt melden

Auch bei Zahlungen über PayPal empfiehlt Vanever eine schnelle Kontaktaufnahme mit dem Zahlungsdienstleister. PayPal sieht für berechtigte Transaktionen ein Käuferschutzverfahren vor. Ein Problem muss grundsätzlich innerhalb von 180 Tagen nach dem Zahlungsdatum gemeldet werden. Anschließend kann ein Konflikt gegebenenfalls zu einem Käuferschutzantrag weitergeführt werden. Ob der konkrete Fall erstattet wird, entscheidet PayPal anhand seiner Bedingungen.

Damit haben Kunden, die per Kreditkarte oder PayPal bezahlt haben, zumindest einen zusätzlichen möglichen Rückzahlungsweg außerhalb des eigentlichen Insolvenzverfahrens.

Check24 ist für dortige Buchungen erster Ansprechpartner

Eine besondere Situation besteht für Buchungen über Check24. Nach Angaben des vorläufigen Insolvenzverwalters hält die Plattform noch Buchungsgelder für FreeVenture, die bislang nicht an das Unternehmen ausgezahlt worden seien. Betroffene sollen ihre Ansprüche deshalb direkt gegenüber Check24 geltend machen.

Ob und in welcher Höhe eine konkrete Zahlung unmittelbar zurückgezahlt werden kann, hängt vom jeweiligen Buchungs- und Zahlungsstatus ab. Kunden sollten deshalb ihre Buchungsnummer sowie Zahlungsnachweise bereithalten.

Bei Überweisungen bleibt die Insolvenztabelle

Schwieriger ist die Situation für Kunden, die direkt über vanever.com gebucht und per Banküberweisung bezahlt haben. Ihre Ansprüche auf Rückzahlung gelten nach Angaben des vorläufigen Insolvenzverwalters als Insolvenzforderungen. Eine Anmeldung ist erst möglich, nachdem das Insolvenzverfahren förmlich eröffnet worden ist.

Dann müssen Gläubiger ihre Forderung beim Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anmelden. Paragraf 174 der Insolvenzordnung sieht die Anmeldung der Forderungen beim Insolvenzverwalter vor. Auch die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass vorausgezahlte Beträge bei einer Unternehmensinsolvenz häufig nur noch als Forderung im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können, wenn die Leistung nicht mehr erbracht wird.

Eine vollständige Erstattung ist bei diesem Weg nicht garantiert. Wie viel Geld Gläubiger letztlich erhalten, hängt davon ab, welche verwertbaren Vermögenswerte vorhanden sind und welche Forderungen insgesamt gegen die Gesellschaft angemeldet werden.

Kautionen werden unterschiedlich behandelt

Auch bei Kautionen kommt es auf die Zahlungsart an. Nach Angaben von Vanever wurden Kautionen üblicherweise über Kreditkarten lediglich reserviert oder blockiert. Diese Beträge sollen grundsätzlich wieder freigegeben werden. Das Unternehmen nennt hierfür einen Zeitraum von vier bis sechs Wochen.

Wurde eine Kaution dagegen tatsächlich per Überweisung oder EC-Karte gezahlt und steht die Rückerstattung noch aus, handelt es sich laut Vanever ebenfalls um eine Insolvenzforderung. Gleiches gilt für noch offene Erstattungen und Gutscheine. Diese Forderungen können erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens angemeldet werden.

Für Kunden bedeutet die Insolvenz des Camper-Vermieters damit sehr unterschiedliche Aussichten. Wer Kreditkarte, PayPal oder Check24 genutzt hat, sollte möglichst schnell den jeweiligen Zahlungsdienstleister einschalten. Wer direkt überwiesen hat, muss zunächst die Eröffnung des Insolvenzverfahrens abwarten und anschließend seine Forderung formgerecht anmelden.

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