Streit um Hitzeschutz: Union widerspricht SPD bei Grundgesetzänderung

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Zwischen SPD und Union zeichnet sich ein neuer Konflikt über die Finanzierung von Klimaanpassung und Hitzeschutz ab. Fünf SPD-geführte Bundesministerien wollen Klimaanpassung und Naturschutz als neue Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern im Grundgesetz verankern. Führende Politiker von CDU und CSU stellen sich gegen den Vorschlag oder verlangen zumindest eine deutlich präzisere Begründung.

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Im Zentrum steht die Frage, ob der Bund künftig dauerhaft und flächendeckend Maßnahmen finanzieren darf, die bislang überwiegend in den Zuständigkeitsbereich von Ländern und Kommunen fallen. Der Hitzeschutz im Grundgesetz ist dabei nur ein Teil eines größeren Vorhabens. Die SPD will auch Investitionen gegen andere Folgen des Klimawandels erleichtern, darunter Hochwasser, Dürre, Wasserknappheit und die Überhitzung von Städten.

Fünf SPD-Ministerien stellen sich hinter den Vorstoß

Ausgangspunkt des aktuellen Streits ist ein gemeinsames Papier der SPD-geführten Bundesministerien für Finanzen, Umwelt, Arbeit und Soziales, Bauen sowie wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Verantwortet wird der Vorstoß damit von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil, Bundesumweltminister Carsten Schneider, Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas, Bundesbauministerin Verena Hubertz und Bundesentwicklungsministerin Reem Alabali Radovan.

Die Ministerien wollen noch in der laufenden Wahlperiode eine neue Gemeinschaftsaufgabe für Klimaanpassung und Naturschutz im Grundgesetz schaffen. Damit soll der Bund rechtssicher und langfristig bei Aufgaben mitwirken können, für die bislang Länder oder Kommunen zuständig sind. Genannt werden unter anderem Investitionen in Pflegeheimen, Krankenhäusern und Kitas, mehr Grün in Städten, die Entsiegelung von Flächen sowie eine klimaresilientere Wasserinfrastruktur.

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Bis zu einer möglichen Verfassungsänderung soll nach dem Willen der SPD-Ministerien ein Sofortprogramm bestehende Förderangebote stärker bündeln.

Carsten Schneider will dauerhafte Beteiligung des Bundes

Bundesumweltminister Carsten Schneider hatte den Vorschlag bereits vor dem gemeinsamen Papier vorangetrieben. Der SPD-Politiker argumentiert, dass der Bund derzeit nur begrenzte Möglichkeiten habe, dauerhaft Maßnahmen der Klimaanpassung vor Ort zu finanzieren.

Hinter dem Vorstoß steht deshalb weniger eine bundesweite Übernahme sämtlicher Hitzeschutzmaßnahmen als eine Änderung der Finanzierungsstruktur zwischen Bund und Ländern. Eine Gemeinschaftsaufgabe würde eine verfassungsrechtliche Grundlage dafür schaffen, dass beide staatlichen Ebenen in diesem Bereich dauerhaft zusammenarbeiten und sich an den Kosten beteiligen.

Der Vorschlag kommt nicht völlig überraschend. Bereits in der schwarz-roten Koalitionsvereinbarung ist vorgesehen, eine stärkere Zusammenarbeit bei Naturschutz und Klimaanpassung zu prüfen. Zudem befassen sich Bund und Länder seit längerem mit den rechtlichen Möglichkeiten einer solchen Gemeinschaftsaufgabe.

Philipp Amthor warnt vor neuer Mischfinanzierung

Deutlicher Widerspruch kommt aus der CDU. Philipp Amthor, Staatsminister im Bundeskanzleramt und dort unter anderem für die Bund-Länder-Zusammenarbeit zuständig, sieht keine zwingende Notwendigkeit für eine Grundgesetzänderung.

Amthor erkennt Klimaanpassung als gesamtstaatliche Aufgabe an, hält daraus aber eine neue verfassungsrechtlich geregelte Mischfinanzierung nicht automatisch für erforderlich. Er verweist darauf, dass der Bund bereits über verschiedene Programme Geld für Klimaanpassung bereitstellt. Dazu gehören unter anderem Förderungen für soziale Einrichtungen, den Waldumbau sowie die Anpassung von Städten und ländlichen Regionen.

Aus Sicht Amthors sollte zunächst geprüft werden, wie bestehende Möglichkeiten besser genutzt werden können. Auch Mittel aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität könnten nach seiner Argumentation für entsprechende Investitionen eingesetzt werden.

CSU-Innenminister Herrmann lehnt Grundgesetzänderung ab

Noch schärfer fällt die Reaktion aus Bayern aus. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann von der CSU lehnt eine neue Gemeinschaftsaufgabe grundsätzlich ab. Er warnt vor zusätzlicher Bürokratie und neuen Abgrenzungsproblemen zwischen Bund, Ländern und Kommunen.

Herrmann argumentiert, Hitzeschutz müsse dort umgesetzt werden, wo die jeweilige Verantwortung liege. Bei Schulen, Krankenhäusern oder anderen öffentlichen Gebäuden seien insbesondere die jeweiligen Träger und zuständigen staatlichen Ebenen gefragt. Eine zusätzliche Bundeskompetenz könne nach seiner Auffassung neue Prüfverfahren und Streit über Zuständigkeiten auslösen.

Auch CDU-Generalsekretärin Franziska Hoppermann hatte sich gegen den Nutzen einer Verfassungsänderung ausgesprochen. Klaus Mack, stellvertretender Vorsitzender der Unionsfraktion für Umwelt und Klimaschutz, fordert von der SPD zudem eine genauere Darstellung, welchen zusätzlichen Nutzen die neue Gemeinschaftsaufgabe gegenüber bestehenden Fördermöglichkeiten hätte.

Grüne und Linke signalisieren Gesprächsbereitschaft

Für eine Änderung des Grundgesetzes reicht die Mehrheit der schwarz-roten Regierungskoalition nicht aus. Erforderlich sind jeweils zwei Drittel der Mitglieder des Bundestages und zwei Drittel der Stimmen im Bundesrat. Die SPD ist deshalb auf Unterstützung aus der Opposition angewiesen.

Die Grünen haben grundsätzlich Bereitschaft signalisiert, eine entsprechende Änderung mitzutragen. Die stellvertretende Grünen-Fraktionsvorsitzende Julia Verlinden unterstützt eine Gemeinschaftsaufgabe, durch die sich der Bund stärker an der Finanzierung von Klimaanpassung und Naturschutz beteiligen könnte. Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge verwies darauf, dass ihre Partei einen solchen Schritt bereits in der vergangenen Wahlperiode befürwortet habe.

Auch die Linke schließt Gespräche nicht aus. Parteivorsitzende Ines Schwerdtner fordert jedoch zunächst eine Verständigung innerhalb der Regierungskoalition. Zugleich verweist die Linke darauf, dass Verbesserungen beim kommunalen Hitzeschutz teilweise auch ohne Grundgesetzänderung finanziert werden könnten.

Bundesregierung hat noch keine gemeinsame Position

Eine Entscheidung der Bundesregierung über den SPD-Vorschlag gibt es bislang nicht. Der stellvertretende Regierungssprecher Sebastian Hille erklärte am Montag, dass der Vorschlag innerhalb der Koalition beraten werde. Zur persönlichen Haltung von Bundeskanzler Friedrich Merz äußerte sich die Bundesregierung zunächst nicht abschließend.

Damit bleibt die entscheidende politische Hürde innerhalb der Koalition. Ohne Zustimmung zumindest großer Teile von CDU und CSU ist eine Grundgesetzänderung nicht realistisch. Gleichzeitig besteht das Thema unabhängig vom aktuellen SPD-Papier bereits auf Bund-Länder-Ebene. Die Umweltminister der Länder haben sich mit der Frage einer neuen Gemeinschaftsaufgabe für Klimaanpassung und Naturschutz beschäftigt, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe arbeitet an dem Komplex.

Der aktuelle Streit dreht sich deshalb nicht darum, ob Deutschland auf Hitze und andere Folgen des Klimawandels reagieren soll. Umstritten ist vor allem, welche staatliche Ebene welche Verantwortung trägt und ob dafür die Finanzordnung des Grundgesetzes verändert werden muss.

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