Gerichtsentscheidung zu Correctiv und Karl-Theodor zu Guttenberg

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Gericht gibt Guttenberg im Streit mit Correctiv recht

Das Landgericht Berlin II hat eine Passage in einem Bericht des Recherchezentrums Correctiv über den früheren Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg beanstandet. Nach der Entscheidung durfte Correctiv nicht den Eindruck erwecken, Guttenberg habe sich für eine punktuelle Zusammenarbeit von Union und AfD, für eine von der AfD gestützte Minderheitsregierung oder für das Durchsetzen von Gesetzen mithilfe der AfD ausgesprochen. Das Gericht bewertete die Wiedergabe seiner Aussagen als verkürzt und verzerrend.

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Der Streit betrifft einen Correctiv-Artikel vom 26. Juni 2026 über Guttenbergs geschäftliche und politische Netzwerke. Die Gerichtsentscheidung gegen Correctiv wegen Guttenberg bezieht sich dabei nicht auf den gesamten Beitrag, sondern auf einen bestimmten Absatz über seine Haltung im Umgang mit der AfD. Correctiv entfernte diesen Abschnitt nach eigenen Angaben am 20. August.

Gericht sieht Guttenbergs Position falsch wiedergegeben

Correctiv hatte in dem ursprünglichen Beitrag dargestellt, Guttenberg habe sich für eine punktuelle Zusammenarbeit zwischen Konservativen und Rechtspopulisten ausgesprochen. Als Beispiel verwies der Text auf Äußerungen in einem Podcast, in dem mögliche politische Konstellationen bei einer Minderheitsregierung erörtert wurden.

Nach der nun bekannt gewordenen Entscheidung der Pressekammer des Landgerichts Berlin II vermittelte diese Darstellung ein falsches Gesamtbild von Guttenbergs Aussagen. Das Gericht stellte nach dem von der Frankfurter Allgemeinen Zeitung veröffentlichten und weiteren Medien aufgegriffenen Inhalt des Beschlusses darauf ab, dass Guttenberg gerade nicht das Modell einer von der AfD tolerierten Minderheitsregierung oder eine parlamentarische Zusammenarbeit mit der AfD vertreten habe.

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Entscheidend war dabei der Zusammenhang der Podcast-Aussagen. Guttenberg hatte verschiedene politische Szenarien erörtert, zugleich aber deutlich gemacht, dass eine solche Konstruktion für viele Menschen nicht tragbar sei und dass er diese ablehnende Haltung teile. Nach Auffassung des Gerichts ließ die verkürzte Wiedergabe bei Correctiv diesen Teil seiner Position nicht ausreichend erkennen.

Correctiv entfernt beanstandeten Absatz

Correctiv hat auf die Entscheidung reagiert und den betreffenden Abschnitt aus dem ursprünglichen Artikel entfernt. Auf der Artikelseite ist seit dem 20. August ausdrücklich vermerkt, dass ein Absatz zu Guttenbergs Aussagen über Minderheitsregierungen gestrichen wurde.

Correctiv-Chefredakteur Justus von Daniels erklärte gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, die presserechtliche Auseinandersetzung habe sich um die Bewertung einer Aussage Guttenbergs im Zusammenhang mit verschiedenen Szenarien einer CDU-Minderheitsregierung gedreht. Das Gericht sei zu dem Ergebnis gekommen, dass die Darstellung in diesem Absatz unvollständig gewesen sei. Correctiv werde dies korrigieren und auf Grundlage der Entscheidungsgründe prüfen, ob gegen die Entscheidung vorgegangen werde.

Damit erkennt Correctiv die beanstandete Unvollständigkeit der Passage an, ohne zugleich die übrigen Aussagen des umfangreichen Artikels zurückzunehmen.

Guttenbergs Anwalt übt deutliche Kritik

Guttenbergs Medienanwalt Christian Schertz bewertete die Entscheidung deutlich schärfer. Er warf Correctiv gegenüber der FAZ vor, Aussagen seines Mandanten entstellt zu haben. Die weitergehende Bewertung, dies sei aus ideologischen Gründen geschehen, ist eine Position der anwaltlichen Seite und keine Feststellung des Gerichts.

Auch die Formulierung, das Gericht habe Correctiv ein vernichtendes Zeugnis ausgestellt, stammt von Guttenbergs Anwalt. Die gerichtliche Feststellung selbst ist enger: Beanstandet wurde die konkrete Art, in der Guttenbergs Aussagen zu Minderheitsregierung und AfD in dem Artikel zusammengefasst worden waren.

Eine gerichtliche Feststellung, wonach die gesamte Correctiv-Recherche unzulässig oder inhaltlich falsch sei, ergibt sich daraus nicht.

Schon im Juli erschien eine Gegendarstellung Guttenbergs

Der aktuelle Rechtsstreit steht zudem nicht allein. Correctiv hatte bereits am 10. Juli eine Gegendarstellung Guttenbergs zu sieben anderen Punkten veröffentlicht. Dabei ging es unter anderem um seinen früheren Wohnsitz in den USA, die Gründe für das Tragen einer Brille, das Young-Global-Leaders-Programm des Weltwirtschaftsforums sowie Tätigkeiten für Barrick Gold, das Center for Strategic and International Studies und die PR-Agentur Edelman.

Eine Gegendarstellung bedeutet rechtlich nicht automatisch, dass ein Gericht die ursprünglichen Aussagen als falsch festgestellt hat. Sie gibt dem Betroffenen die Möglichkeit, einer Tatsachenbehauptung seine eigene Darstellung entgegenzusetzen. Correctiv hatte darüber hinaus bereits Ende Juni und Anfang Juli einzelne Angaben im Hauptartikel präzisiert oder entfernt.

Diese früheren Änderungen sind deshalb von der aktuellen Entscheidung über die AfD-Passage zu unterscheiden.

Ausgangspunkt war eine Recherche über Guttenbergs Netzwerk

Der Correctiv-Beitrag vom 26. Juni beschäftigte sich vor allem mit Guttenbergs zahlreichen wirtschaftlichen Tätigkeiten und internationalen Kontakten. Genannt werden unter anderem Verbindungen zu Unternehmen, Investoren und Akteuren in den USA. Correctiv beschreibt darin auch Kontakte zum Unternehmer Peter Thiel sowie Funktionen Guttenbergs bei verschiedenen Firmen und Organisationen.

Die inzwischen entfernte Passage zur politischen Brandmauer war nur ein Teil dieses deutlich umfangreicheren Textes. Sie sollte Guttenbergs aktuelle politische Rolle einordnen, wurde nach Auffassung des Landgerichts jedoch so formuliert, dass seine tatsächliche Position nicht vollständig erkennbar wurde.

Die Auseinandersetzung betrifft damit einen klassischen Konflikt des Presserechts: Aussagen dürfen zusammengefasst und journalistisch eingeordnet werden. Durch eine Verkürzung darf jedoch kein wesentlich anderer Eindruck von der Position einer Person entstehen. Genau diese Grenze sah die Berliner Pressekammer bei der Darstellung von Guttenbergs Aussagen überschritten.

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