Pflegekosten treiben Sozialhilfeausgaben 2025 nach oben

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Die Sozialhilfeausgaben 2025 sind in Deutschland erneut gestiegen. Die Sozialhilfeträger gaben im vergangenen Jahr netto 21,5 Milliarden Euro für Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch aus. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 6,1 Prozent mehr als 2024. Der Anstieg fiel damit deutlich geringer aus als ein Jahr zuvor. 2024 waren die Nettoausgaben noch um 14,8 Prozent auf 20,2 Milliarden Euro gewachsen.

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Hinter dem Gesamtwert stehen allerdings sehr unterschiedliche Entwicklungen. Während die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nur vergleichsweise moderat zunahmen, stiegen die Kosten für die Hilfe zur Pflege zweistellig. Damit verschiebt sich die Struktur der Sozialhilfe weiter in Richtung pflegebezogener Leistungen.

Hilfe zur Pflege steigt auf rund sechs Milliarden Euro

Den stärksten Zuwachs verzeichnete 2025 die Hilfe zur Pflege. Die Nettoausgaben erhöhten sich nach Angaben von Destatis gegenüber 2024 um 13,3 Prozent auf rund 6,0 Milliarden Euro. Ihr Anteil an sämtlichen Sozialhilfeausgaben stieg damit auf 27,8 Prozent. 2022 hatte die Hilfe zur Pflege erst 23,6 Prozent der Gesamtausgaben ausgemacht. Der Anteil nahm somit das dritte Jahr in Folge zu.

Die Entwicklung folgt auf erhebliche Ausschläge in den Vorjahren. 2021 lagen die Nettoausgaben für die Hilfe zur Pflege laut amtlicher Zeitreihe noch bei rund 4,74 Milliarden Euro. 2022 gingen sie infolge der damaligen Pflegereform deutlich auf rund 3,52 Milliarden Euro zurück. Hintergrund waren zusätzliche Zuschläge der sozialen Pflegeversicherung zu den Eigenanteilen in vollstationärer Pflege. 2023 stiegen die Sozialhilfeausgaben für Pflege anschließend wieder auf rund 4,48 Milliarden Euro und 2024 auf 5,28 Milliarden Euro.

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Wie stark der Zuwachs 2025 auf mehr Leistungsberechtigte und wie stark er auf höhere Ausgaben je Fall zurückzuführen ist, lässt sich aus den am 21. August veröffentlichten Ausgabendaten nicht bestimmen. Die vollständige Empfängerstatistik für die Hilfe zur Pflege für das Jahr 2025 war zu diesem Zeitpunkt noch nicht veröffentlicht. Für 2024 weist Destatis 431.620 Empfängerinnen und Empfänger im Laufe des Jahres aus, 6,1 Prozent mehr als 2023. Am Jahresende 2024 bezogen 329.655 Personen Hilfe zur Pflege.

Grundsicherung bleibt mit 11,8 Milliarden Euro größter Posten

Der größte einzelne Ausgabenblock bleibt die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Dafür wurden 2025 nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 11,8 Milliarden Euro aufgewendet. Das entsprach 54,9 Prozent der gesamten Sozialhilfeausgaben. Gegenüber 2024 stiegen die Ausgaben um 2,9 Prozent. Einen geringeren Zuwachs hatte es zuletzt 2016 gegeben.

Destatis verweist bei dieser vergleichsweise schwachen Entwicklung auf die Regelbedarfe. Zum 1. Januar 2025 blieben die Regelsätze für den monatlichen Lebensunterhalt erstmals seit Inkrafttreten des Regelbedarfs-Ermittlungsgesetzes im Jahr 2011 unverändert. In den Jahren 2023 und 2024 waren die Regelbedarfe dagegen deutlich erhöht worden. Entsprechend waren damals auch die Ausgaben für die Grundsicherung wesentlich stärker gestiegen.

Die Zahl der Leistungsberechtigten nahm 2025 dennoch zu. Im Dezember 2025 erhielten nach Destatis-Angaben 1.283.860 Menschen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Das waren 22.855 Personen oder 1,8 Prozent mehr als im Dezember 2024. Davon hatten 764.065 Menschen die maßgebliche Altersgrenze erreicht oder überschritten. 519.795 Personen erhielten die Leistung wegen dauerhafter voller Erwerbsminderung.

1,7 Milliarden Euro für Hilfe zum Lebensunterhalt

Für die Hilfe zum Lebensunterhalt wurden 2025 rund 1,7 Milliarden Euro netto ausgegeben. Gegenüber dem Vorjahr entspricht das einem Anstieg um 4,4 Prozent. Ihr Anteil an den gesamten Sozialhilfeausgaben sank dennoch auf 8,0 Prozent. Auch hier war der Anteil bereits in den beiden Vorjahren zurückgegangen. 2022 hatte er noch 8,5 Prozent betragen.

Nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes bezogen zum Jahresende 2025 rund 236.100 Menschen Hilfe zum Lebensunterhalt. Der exakt veröffentlichte vorläufige Wert beträgt 236.095 Personen. Zum Jahresende 2024 waren es 232.735. Destatis hatte bei Veröffentlichung der vorläufigen 2025er Zahl darauf hingewiesen, dass die endgültigen Ergebnisse erst später im Jahr 2026 vorliegen sollen.

Weitere rund zwei Milliarden Euro entfielen 2025 zusammen auf Hilfen zur Gesundheit, die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie Hilfen in anderen Lebenslagen. Dieser Ausgabenblock nahm gegenüber 2024 um 6,7 Prozent zu. In der Pressemitteilung vom 21. August weist Destatis diese Leistungen zusammengefasst aus und nennt dort keine getrennten gerundeten 2025er Beträge für jede der drei Positionen.

Ausgaben seit 2022 um mehr als sechs Milliarden Euro gestiegen

Die längerfristige Entwicklung zeigt, wie stark die Ausgaben zuletzt zugenommen haben. 2021 lagen die Nettoausgaben für Sozialhilfe nach SGB XII bei rund 15,3 Milliarden Euro. 2022 sanken sie auf 14,9 Milliarden Euro. Danach stiegen sie 2023 auf 17,6 Milliarden Euro, 2024 auf 20,2 Milliarden Euro und 2025 auf 21,5 Milliarden Euro. Gegenüber 2022 entspricht das nominal einem Plus von rund 6,6 Milliarden Euro.

Bei noch längeren Zeitvergleichen ist eine methodische Änderung zu beachten. Seit 2020 wird die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen nicht mehr im SGB XII, sondern nach dem SGB IX statistisch erfasst. Der starke Rückgang der ausgewiesenen Sozialhilfeausgaben von 2019 auf 2020 war deshalb vor allem Folge dieser neuen statistischen Abgrenzung und kein entsprechender Einbruch der gesamten Unterstützungsleistungen.

Nicht alle 21,5 Milliarden Euro belasten die Kommunen

Die Sozialhilfestatistik darf zudem nicht mit einer einheitlichen kommunalen Kostenrechnung gleichgesetzt werden. Nach dem SGB XII werden Leistungen von örtlichen und überörtlichen Sozialhilfeträgern erbracht. Örtliche Träger sind grundsätzlich Kreise und kreisfreie Städte, während die Länder die überörtlichen Träger bestimmen. Die konkrete Zuständigkeit kann deshalb je nach Bundesland und Leistungsart unterschiedlich organisiert sein.

Besonders bedeutsam ist die Finanzierung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Der Bund erstattet den Ländern nach Paragraf 46a SGB XII 100 Prozent der entsprechenden Nettoausgaben für Geldleistungen. Die 11,8 Milliarden Euro für diesen größten Einzelposten sind deshalb nicht mit einer entsprechenden Nettofinanzierungslast der Kommunen gleichzusetzen. Bei anderen Sozialhilfearten, darunter der Hilfe zur Pflege, spielen dagegen kommunale und überörtliche Sozialhilfeträger eine wesentlich größere Rolle.

Die steigenden Ausgaben treffen auf eine ohnehin angespannte Finanzlage vieler Kommunen. Nach einer gesonderten Destatis-Statistik schlossen Gemeinden und Gemeindeverbände das Jahr 2025 mit einem Finanzierungsdefizit von 31,9 Milliarden Euro ab. Das war ein neuer Höchstwert. Daraus lässt sich allerdings nicht ableiten, dass die Sozialhilfeausgaben dieses Defizit allein oder überwiegend verursacht haben. Kommunale Haushalte umfassen zahlreiche weitere Aufgaben und Ausgabenbereiche.

Der Anstieg von 6,1 Prozent ist ein nominaler Wert

Die für 2025 ausgewiesenen 6,1 Prozent beschreiben die Veränderung der tatsächlich verbuchten Nettoausgaben in Euro. Die Sozialhilfeausgabenstatistik nennt für diesen Wert keine eigene preisbereinigte Veränderungsrate. Nach Destatis stiegen die Verbraucherpreise im Jahresdurchschnitt 2025 um 2,2 Prozent. Eine einfache Verrechnung beider Werte wäre jedoch keine belastbare reale Kostenentwicklung der Sozialhilfe, weil sich deren einzelne Leistungsarten aus sehr unterschiedlichen Bedarfen, Preisen, Fallzahlen und gesetzlichen Leistungsregeln zusammensetzen.

Die amtlichen Daten zeigen deshalb vor allem eine strukturelle Verschiebung: Die gesamten Sozialhilfeausgaben wachsen 2025 langsamer als im Vorjahr, die Hilfe zur Pflege legt jedoch weiterhin deutlich überdurchschnittlich zu. Gleichzeitig steigt die Zahl der Menschen in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, während die dortigen Ausgaben wegen der unveränderten Regelbedarfe erheblich schwächer zunehmen als 2023 und 2024.

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