
Das ZDF warnt vor Betrugsversuchen, bei denen Unbekannte den Namen der bekannten Trödelshow „Bares für Rares“ sowie die Bekanntheit von Händlern und Experten der Sendung missbrauchen sollen. Nach Angaben des Senders seien in den vergangenen Jahren mehrere Dutzend unterschiedliche Verstöße dokumentiert worden. Zuletzt habe das ZDF eine Zunahme solcher Fälle beobachtet. Für Verbraucher besonders wichtig: Der Sender nennt mehrere Wege, über die verdächtige Kontakte angebahnt worden seien.
Hinweise von Zuschauern sowie aus dem Händler- und Expertenteam hätten sich laut ZDF unter anderem auf Zeitungsannoncen, Veranstaltungen, Haustürbesuche, Telefonanrufe und Beiträge in sozialen Netzwerken bezogen. Dabei könnten Unbekannte den Eindruck erwecken, für die Fernsehsendung oder für einzelne Beteiligte des Formats tätig zu sein.
Die Betrugsmasche bei Bares für Rares ist damit nach Angaben des ZDF kein einzelner Vorfall. Wie viele Menschen tatsächlich geschädigt worden seien und welche finanziellen Schäden entstanden sein könnten, teilte der Sender zunächst nicht mit. Behördliche Angaben zu einer Gesamtzahl entsprechender Strafverfahren lagen zunächst ebenfalls nicht vor.
Bereits vor der Stellungnahme des Senders hatten einzelne Beteiligte von „Bares für Rares“ öffentlich vor verdächtigen Kontakten gewarnt. Händler Markus Wildhagen hatte darauf hingewiesen, dass sich Unbekannte telefonisch als Mitarbeiter der Sendung ausgegeben haben sollen. Nach seiner Darstellung seien dabei mögliche Verkaufsobjekte angesprochen worden.
Expertin Annika Raßbach warnte ebenfalls vor Kontakten, die nach ihrer Darstellung telefonisch oder über Anzeigen angebahnt worden seien. Händler Walter Lehnertz berichtete wiederum von einem Fall auf einer Kleinanzeigenplattform. Dort soll sich ein Unbekannter als eine Art Vorkäufer beziehungsweise Vermittler in seinem Namen ausgegeben haben. Die Beteiligten der Sendung wären in solchen Fällen selbst vom Missbrauch ihrer Namen und ihrer Bekanntheit betroffen.
Das ZDF erklärte gegenüber t-online, dass Hinweise auf entsprechende Versuche seit Jahren eingingen. Dabei seien mehrere Dutzend unterschiedliche Verstöße dokumentiert worden. Je nach Einzelfall gehe der Sender nach eigenen Angaben auch rechtlich gegen mutmaßliche Betrugsmaschen oder sogenannte Trittbrettfahrer vor.
Ein wesentliches Warnsignal sei nach Angaben aus dem Umfeld der Sendung ein unerwarteter Kontakt. Wer ein Objekt bei „Bares für Rares“ vorstellen wolle, müsse den regulären Bewerbungsweg nutzen. Händler oder Experten würden demnach nicht einfach unangekündigt bei Privatpersonen erscheinen, um Gegenstände für die Sendung abzuholen oder zu begutachten.
Neben den speziell mit „Bares für Rares“ verbundenen Fällen warnt das ZDF grundsätzlich vor einer weiteren Form des Identitätsmissbrauchs im Internet. Nach Angaben des Senders kursierten manipulierte Bilder sowie KI-generierte Videos, in denen ZDF-Moderatoren oder vermeintliche ZDF-Sendungen auftauchten.
Solche Inhalte könnten etwa mit erfundenen Prominentengeschichten oder Werbung für zweifelhafte Finanzprodukte verbunden sein. Nach Darstellung des ZDF würden dabei teilweise Sendungsausschnitte, Logos oder Bildmaterial so verwendet, dass eine seriöse Herkunft vorgetäuscht werde. Hinter Links könnten wiederum nach Angaben des Senders gefälschte Webseiten stehen, die für Phishing, andere Betrugsversuche oder die Verbreitung von Schadsoftware genutzt würden.
Die Verbraucherzentralen warnen vor vergleichbaren Vorgehensweisen. Demnach könnten Namen, Bilder und Stimmen bekannter Persönlichkeiten eingesetzt werden, um unseriöse Angebote glaubwürdiger wirken zu lassen. Die betroffenen Prominenten hätten mit solchen Angeboten in der Regel nichts zu tun. Auch professionell gestaltete Webseiten oder bekannte Logos seien daher kein Beleg für die Echtheit eines Angebots.
Verbraucher sollten nach den Hinweisen von ZDF und Verbraucherzentralen besonders vorsichtig werden, wenn eine vermeintliche Kontaktperson unerwartet im Namen der Sendung auftrete oder sich telefonisch melde. Das gelte ebenso für Nachrichten auf Kleinanzeigenplattformen und in sozialen Netzwerken.
Misstrauen sei insbesondere angebracht, wenn eine Person behaupte, offiziell für einen Händler, einen Experten oder die Redaktion tätig zu sein, ohne dass zuvor eine Bewerbung oder ein anderer nachvollziehbarer Kontakt stattgefunden habe. Auch die Aufforderung, schnell persönliche Daten, Anschriften, Bankinformationen oder genaue Angaben über wertvolle Gegenstände herauszugeben, könne ein Warnzeichen sein.
Bei Onlineangeboten empfehlen die Verbraucherzentralen zudem, Internetadresse und Impressum genau zu kontrollieren. Auffällige Schreibweisen, fehlende Kontaktdaten, eine Adresse, die einer bekannten Internetseite lediglich ähnlich sehe, oder unrealistische Gewinnversprechen könnten auf eine Fälschung hindeuten. Ein bekanntes Gesicht in einem Video oder einer Anzeige allein reiche nicht aus, um die Echtheit zu belegen.
Bei angeblichen Finanzangeboten sei besondere Vorsicht geboten. Nach Angaben der Verbraucherzentralen würden gefälschte Prominentenvideos immer wieder genutzt, um Menschen auf vermeintliche Trading- oder Kryptoangebote zu locken. Forderungen nach einer schnellen Einzahlung oder nach der Installation einer Fernwartungssoftware sollten deshalb besonders kritisch geprüft werden.
Wer einen verdächtigen Kontakt im Namen von „Bares für Rares“ erhalte, sollte zunächst keine persönlichen Daten, Zahlungsinformationen oder Wertgegenstände herausgeben. Auch ein unangekündigter Besuch müsse nicht akzeptiert werden.
Bei Nachrichten, Anzeigen oder Profilen könnten Betroffene Screenshots anfertigen und Kontaktdaten sichern. Diese Dokumentation könne später bei einer Meldung an die Plattform oder bei einer Anzeige hilfreich sein. Bereits einzelne Beteiligte der Sendung hatten dazu geraten, verdächtige Vorgänge zu melden und sich bei einem konkreten Betrugsverdacht an die Polizei zu wenden.
Wer unsicher sei, ob eine Kontaktaufnahme tatsächlich mit der Fernsehsendung zusammenhänge, könne den behaupteten Kontakt unabhängig überprüfen. Statt Telefonnummern oder Links aus einer Nachricht zu verwenden, sollte dafür der offizielle Internetauftritt des ZDF beziehungsweise der reguläre Bewerbungsweg der Sendung aufgerufen werden.
Hat ein Betroffener bereits Geld überwiesen, Zugangsdaten mitgeteilt oder einer fremden Person Zugriff auf Computer oder Smartphone ermöglicht, empfehlen Verbraucherzentralen schnelles Handeln. Abhängig vom Vorgang könnten Bank, Zahlungsdienstleister oder betroffene Onlinekonten unverzüglich kontaktiert, Passwörter geändert und der Sachverhalt bei der Polizei angezeigt werden.
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