
Münster. Für die Entschädigung von Sportvereinen in Münster sind im Schuljahr 2025/2026 insgesamt 14.200 Euro vorgesehen. Das Geld soll an 19 Vereine fließen, deren Anlagen von Schulen oder Kindertageseinrichtungen genutzt werden. Über die Auszahlung entscheidet der Sportausschuss am 17. September 2026.
Die größte Einzelzahlung ist für den SC Westfalia Kinderhaus vorgesehen. Der Verein soll 2.250 Euro erhalten. Dahinter folgen der SV DJK Borussia 07 mit 2.050 Euro sowie der SC Münster 08 und der SV Blau-Weiß Aasee mit jeweils 1.500 Euro. Für den TSV Handorf sind 1.350 Euro eingeplant, DJK Wacker Mecklenbeck soll 1.000 Euro erhalten.
Weitere Beträge gehen unter anderem an den 1. FC Gievenbeck, DJK GW Amelsbüren, DJK SC Nienberge, Paddel Sport Münster, den RFV Münster Sprakel, SC Gremmendorf, Concordia Albachten, TSC Münster-Gievenbeck und TuS Saxonia. Insgesamt reicht die vorgesehene Förderung von 100 bis 2.250 Euro je Empfänger.
Die Entschädigung ist kein neues Förderinstrument. Bereits für das vorherige Schuljahr hatte Münster entsprechende Zahlungen beschlossen. Damals erhielten 20 Vereine zusammen 14.100 Euro. Der Sportausschuss stimmte der Auszahlung am 1. Juli 2025 einstimmig zu. Der höchste Einzelbetrag lag damals bei 2.500 Euro.
Damit verändert sich das Gesamtvolumen für 2026 nur geringfügig: Vorgesehen sind 100 Euro mehr als im Vorjahr, allerdings verteilt auf 19 statt 20 Vereine. Auch bei den einzelnen Empfängern gibt es Verschiebungen. So lag der SC Münster 08 im vergangenen Jahr mit 2.500 Euro an der Spitze, während für 2026 noch 1.500 Euro vorgesehen sind. Westfalia Kinderhaus steigt dagegen von 1.550 auf 2.250 Euro.
Grundlage sind feste Pauschalen. Für jede Schule, die eine Vereinssportanlage mitbenutzt, werden 250 Euro angesetzt. Für Bundesjugendspiele oder Spielfeste gibt es jeweils 100 Euro. Ebenfalls 100 Euro sind vorgesehen, wenn eine Kindertageseinrichtung eine Anlage nutzt oder eine Schule die Sportstätte im Rahmen des offenen Ganztags in Anspruch nimmt. Die einzelnen Pauschalen können miteinander kombiniert werden.
Die Anlage zur aktuellen Vorlage zeigt, dass allein 7.000 Euro auf die reguläre Mitbenutzung durch Schulen entfallen. Weitere 5.800 Euro werden für Bundesjugendspiele angesetzt, 1.300 Euro für die Nutzung durch Kitas und 100 Euro für den offenen Ganztag. Zusammen ergibt sich die vorgesehene Summe von 14.200 Euro.
Die Förderung ist an Voraussetzungen geknüpft. Nach der Sportförderrichtlinie müssen Vereine unter anderem grundsätzlich förderfähig sein, Anspruch auf einen städtischen Miet- oder Betriebskostenzuschuss haben und entsprechende Vereinbarungen mit der Stadt geschlossen haben. Zudem muss sich die Sportstätte in einem sportgerechten Zustand befinden. Dies wird durch die Sportstättenkommission geprüft. Die Vereine melden dem Sportamt jährlich zu Beginn des neuen Schuljahres, welche Schulen und Kitas ihre Anlagen nutzen.
Damit betrifft die aktuelle Vorlage nur einen Teil der Münsteraner Sportlandschaft. Nach der jüngsten Bestandserhebung des Landessportbundes waren 2026 rund 118.975 Mitgliedschaften in etwa 200 Sportvereinen in Münster registriert. Im Jahr 2025 kamen laut Stadtsportbund 9.090 Mitgliedschaften hinzu. Besonders stark war der Zuwachs bei Kindern und Jugendlichen, deren Zahl auf 33.797 stieg.
Die 14.200 Euro für die aktuelle Entschädigungsrunde sind nach Angaben der Stadt bereits im Haushalt 2026/2027 im Bereich Sportinfrastruktur und Sportförderung eingeplant. Eine Auszahlung setzt jedoch zunächst den Beschluss des Sportausschusses voraus.
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