
Björn Höcke ist im Thüringer Landtag zum zweiten Mal innerhalb weniger Monate mit dem Versuch gescheitert, Ministerpräsident Mario Voigt abzulösen. Bei dem konstruktiven Misstrauensvotum am Freitag, 28. August 2026, erhielt der AfD-Fraktionsvorsitzende 33 Ja-Stimmen. 49 Abgeordnete stimmten gegen ihn, drei enthielten sich. Zwei Stimmzettel waren ungültig. Damit bleibt Voigt als Regierungschef einer Koalition aus CDU, BSW und SPD im Amt.
Für einen erfolgreichen Wechsel an der Spitze der Landesregierung hätte Höcke mindestens 45 Stimmen benötigt. Diese Zahl entspricht der absoluten Mehrheit der insgesamt 88 Mitglieder des Thüringer Landtags. Bei der Abstimmung waren 87 Abgeordnete anwesend.
Das Misstrauensvotum gegen Mario Voigt war bereits der zweite Versuch der AfD in diesem Jahr, den CDU-Politiker durch Höcke zu ersetzen. Schon am 4. Februar war ein entsprechender Antrag gescheitert. Damals erhielt Höcke ebenfalls 33 Ja-Stimmen. 51 Abgeordnete stimmten gegen ihn, einer enthielt sich.
Die AfD verfügt im Thüringer Landtag über 32 der insgesamt 88 Sitze. Höcke erhielt am Freitag jedoch 33 Ja-Stimmen. Weil die Wahl geheim stattfand, lässt sich nicht feststellen, woher die zusätzliche Stimme kam.
Insgesamt wurden 87 Stimmzettel abgegeben. Davon waren 85 gültig. Neben den 33 Ja-Stimmen wurden 49 Nein-Stimmen und drei Enthaltungen gezählt. Das Ergebnis lag damit deutlich unter den 45 Stimmen, die für einen Wechsel des Ministerpräsidenten erforderlich gewesen wären.
Das Verfahren folgt den Regeln des konstruktiven Misstrauensvotums. Nach Artikel 73 der Thüringer Verfassung kann der Landtag einen amtierenden Ministerpräsidenten nicht lediglich abwählen. Er muss gleichzeitig mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger bestimmen. Einen solchen Antrag können mindestens ein Fünftel der Abgeordneten oder eine Fraktion einbringen. Die anschließende Wahl erfolgt geheim.
Vor dem Wahlgang debattierten die Fraktionen über den Antrag der AfD. Höcke eröffnete die politische Auseinandersetzung und begründete den erneuten Versuch unter anderem mit der Entscheidung der Technischen Universität Chemnitz über Voigts Doktorgrad. Zugleich übte er grundsätzliche Kritik an Voigts Amtsführung.
CDU-Fraktionschef Andreas Bühl wies den Antrag zurück und warf Höcke vor, keine inhaltliche Alternative für die Landespolitik vorzulegen. Auch BSW-Fraktionschefin Sigrid Hupach stellte vor der Abstimmung klar, dass ihre Fraktion Höcke nicht zum Ministerpräsidenten wählen werde.
SPD-Fraktionschef Lutz Liebscher kritisierte ebenfalls den erneuten Misstrauensantrag. Christian Schaft, Vorsitzender der Linksfraktion, lehnte Höckes Kandidatur ebenso ab. Die Linke hatte bereits vor der Sitzung klargestellt, dass ihre Ablehnung Höckes nicht als politische Unterstützung für die Regierung Voigt zu verstehen sei.
Landtagspräsident Thadäus König griff während der Debatte mehrfach ein und mahnte bei persönlichen Angriffen zur Sachlichkeit.
Voigt meldete sich zum Ende der Aussprache selbst zu Wort und wies die Angriffe zurück. Nach der Abstimmung erklärte er sinngemäß, das Ergebnis bestätige ihn in seiner Arbeit. Er wolle seine Arbeit für Thüringen nun fortsetzen und intensivieren.
Höcke wiederum wertete das Ergebnis nach dem Wahlgang als Hinweis auf Spannungen innerhalb der Regierungskoalition. Zudem erklärte er, er sehe eine moralische Verpflichtung, wiederholt Misstrauensvoten zu beantragen. Ob tatsächlich in kurzen Abständen weitere Anträge folgen, blieb offen. Eine feste Begrenzung der Zahl solcher Anträge sehen weder die Thüringer Verfassung noch die Geschäftsordnung des Landtags vor.
Die ungewöhnlichen Mehrheitsverhältnisse im Thüringer Parlament bilden den politischen Hintergrund der Abstimmung. Die AfD stellt mit 32 Abgeordneten die größte Fraktion. Die CDU verfügt über 23 Sitze, das BSW über 15, die Linke über zwölf und die SPD über sechs.
Die Regierungsparteien CDU, BSW und SPD kommen zusammen auf 44 Mandate. Damit fehlt ihnen ein Sitz zur absoluten Mehrheit. Für Entscheidungen, die eine Mehrheit im Landtag erfordern, ist die Koalition deshalb auf zusätzliche Stimmen außerhalb der Regierungsfraktionen angewiesen.
Voigt war im Dezember 2024 zum Ministerpräsidenten gewählt worden. Seine Koalition aus CDU, BSW und SPD wird häufig als Brombeer-Koalition bezeichnet. Die Linke gehört nicht zur Regierung.
Die geheime Abstimmung vom Freitag erlaubt keine Rückschlüsse darauf, wie einzelne Abgeordnete abgestimmt haben. Das gilt insbesondere für die zusätzliche Ja-Stimme über die 32 AfD-Mandate hinaus. Aussagen darüber, aus welcher Fraktion diese Stimme gekommen sein könnte, lassen sich aus dem offiziellen Ergebnis nicht ableiten.
Ein wesentlicher Anlass für beide Misstrauensanträge der AfD in diesem Jahr war der Streit um Voigts Dissertation. Die Technische Universität Chemnitz hatte im Januar 2026 beschlossen, ihm den Doktorgrad zu entziehen. Das Prüfverfahren war 2024 nach Vorwürfen zu seiner Dissertation aus dem Jahr 2008 eingeleitet worden.
Voigt widersprach der Entscheidung. Der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät überprüfte den Vorgang erneut und wies den Widerspruch zurück. Die Entscheidung darüber wurde im August öffentlich bekannt.
Voigt akzeptiert die Aberkennung nicht. Sein Anwalt reichte Mitte August Klage beim Verwaltungsgericht Chemnitz ein. Das Gericht bestätigte den Eingang der Klageschrift. Ein Termin für eine mündliche Verhandlung stand zunächst nicht fest.
Damit ist die Auseinandersetzung rechtlich noch nicht abgeschlossen. Voigt bestreitet, dass die Voraussetzungen für einen Entzug des Doktorgrades vorliegen, und lässt die Entscheidung der Universität gerichtlich überprüfen. Über die Rechtmäßigkeit des Entzugs muss nun das zuständige Verwaltungsgericht befinden.
Unabhängig von diesem Verfahren hatte der Streit am Freitag keine unmittelbaren Auswirkungen auf Voigts Amt als Ministerpräsident. Dafür wäre im Landtag die Wahl eines Nachfolgers mit mindestens 45 Stimmen notwendig gewesen. Diese Mehrheit verfehlte Höcke mit seinen 33 Stimmen deutlich.
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