Bündnis fordert sechs Jahre Mietenstopp in Deutschland

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Ein bundesweites Bündnis von Mieteninitiativen hat am Montag, 31. August 2026, eine Petition für einen Mietpreisdeckel gestartet. Die Initiative richtet sich an die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag. Gefordert werden deutlich stärkere Eingriffe in die Entwicklung der Wohnungsmieten als sie mit der derzeitigen Mietpreisbremse vorgesehen sind.

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Im Zentrum steht ein sofortiger Mietenstopp. Nach dem Konzept des Bündnisses sollen Mieterhöhungen in Deutschland für sechs Jahre grundsätzlich ausgeschlossen werden. Hinzukommen sollen feste Obergrenzen bei Neuvermietungen sowie die Möglichkeit, besonders hohe Mieten auf eine neu zu bestimmende Durchschnittsmiete abzusenken. Die Petition läuft über die Plattform WeAct von Campact.

Bündnis verlangt sechsjährigen Mietenstopp

Die Initiative mit dem Namen Mietendeckel jetzt verbindet mehrere Forderungen. Neben dem sechsjährigen Mietenstopp sollen bei neuen Mietverträgen klare Höchstwerte gelten. Maßstab soll nicht allein die bisherige ortsübliche Vergleichsmiete sein. Das Bündnis will stattdessen stärker auf die tatsächlichen Bestandsmieten in einer Region zurückgreifen und daraus eine sogenannte echte Durchschnittsmiete ableiten.

Nach den Vorstellungen der Kampagne sollen Gebiete abhängig von ihrer jeweiligen Wohnungsmarktsituation unterschiedlich behandelt werden. Unterschieden werden ausgeglichene Wohnungsmärkte, angespannte Wohnungsmärkte und Gebiete mit besonders großer Wohnungsnot. Je stärker die Angebotsmieten von den Bestandsmieten abweichen, desto strenger sollen die Obergrenzen ausfallen.

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Auch Indexmieten und Staffelmieten nimmt das Konzept in den Blick. Die Initiative will Regelungen beseitigen, die aus ihrer Sicht automatische oder besonders starke Mietsteigerungen ermöglichen. Die Petition konzentriert sich dabei auf die Kaltmiete. Nebenkosten sind nicht der zentrale Gegenstand des vorgeschlagenen Mietendeckels.

Deutscher Mieterbund unterstützt die Petition

Unterstützung erhält der Vorstoß vom Deutschen Mieterbund. Dessen Präsidentin Melanie Weber-Moritz verwies zum Start der Petition auf die hohe Wohnkostenbelastung vieler Haushalte. Nach Angaben des Verbandes gibt etwa jeder dritte Mieterhaushalt mehr als 30 Prozent seines Einkommens für das Wohnen aus. Besonders angespannt ist die Situation demnach bei Haushalten mit niedrigen Einkommen.

Auch amtliche Daten zeigen eine erhebliche Belastung durch Wohnkosten. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lebten 2025 insgesamt 11,2 Prozent der Bevölkerung in Deutschland in Haushalten, die mehr als 40 Prozent ihres verfügbaren Einkommens für Wohnkosten aufbringen mussten. Der EU-Durchschnitt lag bei 7,7 Prozent. Die Statistik umfasst allerdings nicht nur Mieter, sondern auch Eigentümerhaushalte und berücksichtigt neben Mietzahlungen weitere Wohnkosten.

Besonders hoch ist die Mietbelastung in größeren Städten. Nach Mikrozensusdaten für 2022 lag die durchschnittliche Bruttokaltmietbelastung von Hauptmieterhaushalten in Großstädten bei 29 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens. Bei Haushalten, die erst 2019 oder später in ihre Wohnung eingezogen waren, lag der Anteil bei 30,9 Prozent.

Mietpreisbremse gilt bereits bis Ende 2029

Die Petition geht deutlich über das derzeit geltende Mietrecht hinaus. Die bundesweite Mietpreisbremse wurde 2025 bis Ende 2029 verlängert. Sie ermöglicht es den Ländern, Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt festzulegen. Bei einer Neuvermietung darf die verlangte Miete dort grundsätzlich höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Für bestimmte Wohnungen und Vertragskonstellationen gelten Ausnahmen.

Ein allgemeiner Mietendeckel würde wesentlich stärker eingreifen. Er könnte nicht nur einzelne Neuvermietungen begrenzen, sondern auch Mieterhöhungen in laufenden Verträgen stoppen und nach dem Konzept der Initiative unter bestimmten Voraussetzungen bestehende Mieten reduzieren.

Parallel zur Petition hat auch die Fraktion Die Linke im Bundestag einen neuen politischen Vorstoß unternommen. In einem im August eingebrachten Antrag fordert sie zunächst einen Mietenstopp und anschließend einen bundesweiten Mietendeckel. Das Konzept weist Überschneidungen mit den Forderungen der Kampagne auf. Über den Antrag entscheidet jedoch der Bundestag. Die Petition selbst ersetzt kein Gesetzgebungsverfahren.

Berliner Mietendeckel scheiterte an der Zuständigkeit

Die Debatte wird weiterhin durch den früheren Berliner Mietendeckel geprägt. Das Bundesverfassungsgericht erklärte das Berliner Gesetz 2021 für nichtig. Entscheidend war damals die Gesetzgebungskompetenz. Das Gericht stellte fest, dass der Bund das Mietpreisrecht bereits abschließend im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt hatte und Berlin deshalb keine eigene parallele Regelung erlassen durfte.

Das Urteil entschied damit nicht abschließend, ob der Bundestag selbst einen bundesweiten Mietendeckel beschließen dürfte, der auch den verfassungsrechtlichen Anforderungen an den Eigentumsschutz genügt. Ein von der Linken vorgestelltes Rechtsgutachten des Regensburger Staatsrechtsprofessors Thorsten Kingreen kommt zu dem Ergebnis, dass ein entsprechend ausgestaltetes Bundesgesetz grundsätzlich mit dem Grundgesetz vereinbar sein könne.

Dabei handelt es sich um eine rechtswissenschaftliche Bewertung und nicht um eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Vor allem eine gesetzliche Absenkung bereits vereinbarter Mieten würde juristisch weitreichende Fragen aufwerfen. Ob ein konkretes künftiges Gesetz einer verfassungsgerichtlichen Prüfung standhalten würde, hinge von seiner genauen Ausgestaltung ab.

Kritiker warnen vor Folgen für den Wohnungsbau

Umstritten ist der Mietendeckel außerdem wegen seiner möglichen wirtschaftlichen Auswirkungen. Der Wohnungsmarktexperte Konstantin Kholodilin vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung warnt davor, dass besonders strenge Mietregulierungen die Bautätigkeit und Investitionen in den Wohnungsbestand dämpfen könnten. Sinkende Einnahmen könnten nach dieser Argumentation die Anreize für Neubau, Modernisierung und Instandhaltung verringern.

Auch aus der CDU/CSU-Fraktion kommt Ablehnung. Ihr baupolitischer Sprecher Jan-Marco Luczak warnte Ende August, ein Mietendeckel könne dem Wohnungsneubau schaden. Befürworter halten dagegen, dass kurzfristiger Mieterschutz und der Neubau bezahlbarer Wohnungen unterschiedliche Probleme seien und parallel angegangen werden müssten.

Mit dem Start der Petition erhält dieser seit Jahren geführte Konflikt nun einen neuen bundesweiten Anlauf. Ob daraus eine Änderung des Mietrechts entsteht, entscheidet sich jedoch nicht durch die Zahl der Unterschriften allein. Für einen bundesweiten Mietendeckel wäre eine politische Mehrheit im Bundestag und anschließend eine verfassungsrechtlich tragfähige gesetzliche Ausgestaltung erforderlich.

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