
Marius Borg Høiby darf trotz seiner derzeitigen Untersuchungshaft mit elektronischer Überwachung an wichtigen Trauerzeremonien für den verstorbenen norwegischen König Harald V. teilnehmen. Die Staatsanwaltschaft hat entsprechende Anträge des 29-Jährigen genehmigt. Dazu gehören die Überführung des Sarges innerhalb des Königlichen Schlosses am Montag, 31. August 2026, sowie die Beisetzung am 9. September in Oslo.
Høiby ist der Sohn der heutigen Königin Mette-Marit aus einer früheren Beziehung und damit der Stiefsohn des neuen Königs Haakon VIII. Er gehört selbst nicht zum norwegischen Königshaus und steht nicht in der Thronfolge. Nach dem Tod Haralds ist die Familie jedoch zu mehreren privaten und offiziellen Trauerveranstaltungen zusammengekommen.
Marius Borg Høiby darf zur Trauerfeier und zur Beisetzung seinen derzeit vorgeschriebenen Aufenthaltsort auf dem königlichen Anwesen Skaugum verlassen. Die Genehmigung bedeutet keine Aufhebung seiner Untersuchungshaft.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft im Osloer Polizeibezirk wurden mehrere Anträge Høibys auf Ausgang im Zusammenhang mit dem Tod König Haralds bewilligt. Bereits am Donnerstag, 27. August, durfte er das Anwesen verlassen, um das Rikshospitalet in Oslo zu besuchen. Am Freitag wurden weitere Ausgänge im Zusammenhang mit Aufenthalten am königlichen Gut Bygdøy und im Schloss genehmigt.
Für Montag, 31. August, erhielt Høiby erneut die Erlaubnis, Skaugum zu verlassen. Anlass war die Überführung von Haralds Sarg aus dem Roten Salon des Königlichen Schlosses in die Schlosskapelle. Dort soll der Sarg bis zum Tag der Beisetzung aufgebahrt bleiben.
Außerdem hat die Staatsanwaltschaft Høibys Teilnahme an der Beisetzung am Mittwoch, 9. September, genehmigt. Eine detaillierte individuelle Begründung für diese Entscheidungen wurde zunächst nicht veröffentlicht. Die Staatsanwaltschaft teilte mit, dass sie Anlass gesehen habe, den entsprechenden Anträgen im Zusammenhang mit dem Todesfall stattzugeben.
Eine generelle Entlassung aus der Untersuchungshaft ist damit nicht verbunden. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft lag auch kein neuer Antrag seiner Verteidiger auf Freilassung vor.
Høiby befindet sich derzeit in Untersuchungshaft mit elektronischer Kontrolle. Er darf sich grundsätzlich nur unter den für diese Form der Haft festgelegten Bedingungen außerhalb seines Aufenthaltsortes bewegen. Seit Juli wird die Untersuchungshaft auf Skaugum vollzogen, nachdem er zuvor in einer Haftanstalt untergebracht war.
Die derzeitige Haftentscheidung läuft bis zum 7. September. Danach muss die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob sie beim Gericht eine weitere Verlängerung beantragt. Die bereits erteilte Genehmigung zur Teilnahme an der Beisetzung am 9. September ist davon zu unterscheiden.
Hintergrund der Untersuchungshaft ist ein Strafverfahren, über das das Osloer Bezirksgericht im Juni entschieden hat. Das Gericht verurteilte Høiby am 15. Juni 2026 zu vier Jahren Freiheitsstrafe. Gegen wesentliche Teile des Urteils wurde Berufung eingelegt. Das Urteil ist deshalb nicht rechtskräftig. Das Verfahren wird damit in der nächsten Instanz fortgesetzt.
Für den aktuellen Anlass ist entscheidend, dass Høiby trotz des erstinstanzlichen Urteils rechtlich nicht aufgrund eines rechtskräftigen Strafurteils eine endgültige Haftstrafe verbüßt. Sein derzeitiger Freiheitsentzug beruht auf einer gerichtlichen Entscheidung über die Untersuchungshaft. Die elektronisch überwachte Unterbringung auf Skaugum ändert daran nichts.
König Harald V. starb am Freitag, 28. August 2026, um 6.35 Uhr im Rikshospitalet in Oslo. Er wurde 89 Jahre alt. Noch am selben Tag wurde sein Sarg vom Krankenhaus zum Königlichen Schloss gebracht.
Am Montag um 16 Uhr sollte der Sarg aus dem Roten Salon in die Schlosskapelle überführt werden. Nach Angaben des Königshauses tragen dabei Haralds Kinder und Enkel den Sarg in einer Prozession durch mehrere Räume des Schlosses. Der Sarg wird mit der Königsflagge bedeckt. Die Königskrone, das Reichsschwert und wichtige Orden des verstorbenen Monarchen gehören ebenfalls zur Zeremonie.
In der Schlosskapelle ist anschließend eine private Gedenkfeier für die Familie, Mitarbeiter des Hofes und die königliche Adjutantur vorgesehen.
Ab Dienstag, 1. September, um 14 Uhr wird die Schlosskapelle auch für die Bevölkerung geöffnet. Bis zum Abend vor der Beisetzung können Menschen dort am Sarg vorbeigehen und Abschied von Harald V. nehmen.
Die eigentliche Trauerfeier findet am Mittwoch, 9. September, um 13 Uhr im Osloer Dom statt. Sie folgt der Begräbnisliturgie der norwegischen Kirche und wird von deren leitendem Bischof Olav Fykse Tveit geführt. Auch die Osloer Bischöfin Sunniva Gylver, der Domchor und weitere Beteiligte wirken an der Zeremonie mit.
Für den Tag der Beisetzung ist außerdem eine zeremonielle Prozession vorgesehen, die den Sarg vom Königlichen Schloss zum Osloer Dom bringt. Weitere Einzelheiten zu Ablauf, Teilnehmern und Prozessionsstrecke sollen gesondert bekanntgegeben werden.
Norwegen befindet sich seit Haralds Tod in einer nationalen Trauerperiode, die bis nach der Beisetzung andauern soll. An staatlichen Gebäuden, königlichen Residenzen und militärischen Einrichtungen werden die Flaggen während dieser Zeit auf halbmast gesetzt.
Der Thronwechsel fand unabhängig von den Trauerzeremonien bereits mit Haralds Tod statt. Norwegen ist nach seiner Verfassung zu keinem Zeitpunkt ohne Monarchen. Mit dem Tod Haralds V. rückte sein Sohn automatisch als neuer König nach.
Der bisherige Kronprinz nahm den Namen Haakon VIII. an. Als Wahlspruch behält er die traditionelle Formel Alt for Norge bei, die bereits von Harald V., Olav V. und Haakon VII. verwendet wurde.
Am 28. August trat Haakon VIII. erstmals als König zu einer außerordentlichen Sitzung des Staatsrats im Königlichen Schloss zusammen. Dort informierte er die Regierung offiziell über den Tod seines Vaters sowie über seinen Königsnamen und seinen Wahlspruch.
Am Dienstag, 1. September, folgt ein weiterer verfassungsrechtlicher Schritt. Haakon VIII. soll um 13 Uhr vor dem Storting seinen Eid auf die norwegische Verfassung ablegen. Begleitet wird er von Königin Mette-Marit und Kronprinzessin Ingrid Alexandra. Auch Königin Sonja und Prinz Sverre Magnus sollen im Parlament anwesend sein.
Die 22-jährige Ingrid Alexandra ist durch den Thronwechsel neue Kronprinzessin und damit die erste Person in der norwegischen Thronfolge. Sie muss nach den Bestimmungen der Verfassung ebenfalls einen Eid leisten, in ihrem Fall schriftlich.
Eine Krönung ist für den Amtsantritt nicht erforderlich. Haakon VIII. ist bereits seit dem Tod seines Vaters Norwegens Staatsoberhaupt. Die folgenden Zeremonien markieren und bestätigen den Übergang öffentlich und verfassungsrechtlich.
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