
Münster. Nach Tagen der Diskussion über den drastischen Rückgang der erwarteten Landesmittel hat sich die Stadt Münster erstmals ausführlicher zu den Folgen für den Haushalt geäußert. Die wichtigste Botschaft dabei ist nicht die bereits bekannte Differenz von mehr als 92 Millionen Euro bei den Schlüsselzuweisungen. Vielmehr will die Verwaltung den beschlossenen Doppelhaushalt für 2026 und 2027 zunächst weiterführen – kündigt gleichzeitig aber zusätzliche Konsolidierungsmaßnahmen an. Besonders für den Haushalt ab 2028 wächst damit der Druck.
Stadtdirektorin und Kämmerin Christine Zeller erklärt nach einer ersten Analyse der neuen GFG-Zahlen, dass Münster nach Einschätzung der Verwaltung haushalterisch handlungsfähig bleibt. Gleichzeitig arbeitet die Kämmerei an einem Maßnahmenpaket, das die zusätzliche Belastung reduzieren soll. Gegenmaßnahmen sollen nach Angaben der Stadt bereits 2026 beginnen und insbesondere ab 2028 Wirkung zeigen.
Damit setzt das Rathaus einen anderen Akzent als Teile der Opposition. Die FDP hatte nach Bekanntwerden der neuen Zahlen eine sofortige Haushaltssperre und die Vorbereitung eines Nachtragshaushalts verlangt. Einen solchen Schritt kündigt die Verwaltung bislang nicht an.
Das bedeutet allerdings nicht, dass ein Nachtragshaushalt grundsätzlich ausgeschlossen wäre. Nach der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalens wird er notwendig, wenn sich ein geplanter Jahresfehlbetrag erheblich vergrößert und diese Verschlechterung nicht durch andere Maßnahmen aufgefangen werden kann. Auch eine haushaltswirtschaftliche Sperre kann die Kämmerin verhängen, wenn dies wegen der Entwicklung der Einnahmen, Ausgaben oder Liquidität erforderlich wird.
Ein auffälliger Teil der Stellungnahme beschäftigt sich mit der Frage, weshalb die Stadt trotz ihrer steigenden Steuerkraft für 2027 noch mit 95 Millionen Euro Schlüsselzuweisungen gerechnet hatte.
Die Verwaltung verweist darauf, dass höhere eigene Steuerkraft in den vergangenen Jahren nicht automatisch niedrigere Schlüsselzuweisungen bedeutete. Zwischen den Berechnungen für das GFG 2024 und 2026 erhöhte sich Münsters fiktive Steuerkraft nach Angaben der Stadt um mehr als acht Prozent. Trotzdem stiegen die Schlüsselzuweisungen im selben Vergleich von 98,8 auf 108,2 Millionen Euro. Entscheidend ist neben Münsters Steuerentwicklung auch, wie sich Finanzkraft und rechnerischer Bedarf der anderen NRW-Kommunen verändern.
Die Verwaltung bezeichnet die Größenordnung der aktuellen Abweichung deshalb als nicht kalkulierbar. Ob die bisherige Prognose ausreichend vorsichtig war, bleibt dennoch eine politische Frage. Fest steht: Die neue Arbeitskreisrechnung liegt mit rund 2,8 Millionen Euro weit unter dem Haushaltsansatz.
Die Finanzlage war bereits vor der neuen GFG-Rechnung angespannt. Der rechtskräftige Haushalt sieht für 2027 Erträge von rund 1,708 Milliarden Euro und Aufwendungen von rund 1,746 Milliarden Euro vor. Damit war schon zuvor ein Fehlbetrag von knapp 37,9 Millionen Euro eingeplant.
Besonders relevant ist dabei die Finanzierung dieses Defizits. Die noch vorhandene Ausgleichsrücklage wird nach der Haushaltsplanung bereits 2026 aufgebraucht. Für 2027 ist deshalb vorgesehen, den kompletten Fehlbetrag von rund 37,9 Millionen Euro aus der Allgemeinen Rücklage zu decken.
Wie stark sich die neue Landesprognose nach Berücksichtigung höherer eigener Steuereinnahmen tatsächlich auf diesen Fehlbetrag auswirkt, hat die Stadt bislang nicht beziffert. Genau davon hängt jedoch ab, wie umfangreich das angekündigte Maßnahmenpaket werden muss.
Schon vor der aktuellen Entwicklung hatte Münster für 2028 Konsolidierungsmaßnahmen von rund 40 Millionen Euro eingeplant. Etwa 20 Millionen Euro davon sollen durch die Optimierung interner Verwaltungsprozesse erreicht werden. Diese Einsparungen sollen nach der neuen Einschätzung der Stadt nun ausgeweitet werden.
Einfach dürfte das nicht werden. Mehr als die Hälfte des städtischen Haushalts entfällt auf Transferaufwendungen. Für 2027 sind dafür rund 912,4 Millionen Euro vorgesehen, überwiegend für soziale Leistungen sowie Kinder-, Jugend- und Familienhilfe. Gleichzeitig besteht in den kommenden Jahren ein Investitionsbedarf von rund 1,4 Milliarden Euro, unter anderem bei Schulen und anderer Infrastruktur.
Welche Leistungen, Projekte oder Verwaltungsbereiche durch zusätzliche Sparvorgaben betroffen sein könnten, hat die Stadt noch nicht mitgeteilt. Zeller kündigt zunächst Berechnungen und anschließend politische Beratungen an.
Die aktuelle GFG-Arbeitskreisrechnung ist noch nicht die endgültige Festsetzung für 2027. Für die Finanzausgleichsmasse des Landes ist das tatsächliche Steueraufkommen bis Ende September maßgeblich. Das Gemeindefinanzierungsgesetz soll anschließend zum Jahresende beschlossen werden. Insgesamt plant Nordrhein-Westfalen für 2027 sogar eine höhere kommunale Finanzausgleichsmasse von rund 17,13 Milliarden Euro.
Für Münster wird deshalb die nächste entscheidende Frage nicht mehr lauten, wie groß die Abweichung gegenüber den eingeplanten 95 Millionen Euro ist. Entscheidend ist vielmehr, wie viel davon nach aktualisierten Steuererwartungen tatsächlich als zusätzliches Defizit im Haushalt übrig bleibt – und wie tief die Stadt dafür in ihre Rücklagen greifen müsste.
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