
Photovoltaik hat den Strom an der deutschen Börse im vergangenen Jahr nach einer neuen Modellrechnung deutlich verbilligt. Das Beratungsunternehmen Enervis kommt in einer Studie im Auftrag des Bundesverbands Solarwirtschaft, kurz BSW-Solar, zu dem Ergebnis, dass die deutschen Großhandelsstrompreise 2025 ohne Photovoltaik im Durchschnitt 20,8 Prozent höher gewesen wären. Der daraus abgeleitete wirtschaftliche Wert liegt nach den Berechnungen bei 15,7 Milliarden Euro. Gleichzeitig steht die Förderung neuer Solaranlagen vor einem grundlegenden Umbau. Die Bundesregierung will die bisherige dauerhafte Einspeisevergütung für neue kleine Anlagen ab 2027 schrittweise durch stärker marktbasierte Modelle ersetzen.
Für die Untersuchung verglich Enervis die Entwicklung des Strommarktes im Jahr 2025 mit einem modellierten Szenario, in dem keine Photovoltaik zur Verfügung steht. Nach der Berechnung lag der durchschnittliche Großhandelspreis mit Solarstrom bei 89,3 Euro je Megawattstunde. Ohne Photovoltaik wären es 112,8 Euro gewesen. Die Differenz von 23,5 Euro entspricht 20,8 Prozent des modellierten Preises ohne Solarstrom.
Der grundlegende Mechanismus hinter diesem Effekt ist etabliert. Solarstrom wird an der Börse mit sehr niedrigen kurzfristigen Erzeugungskosten angeboten. In Stunden mit hoher Sonneneinstrahlung kann er deshalb teurere Kraftwerke aus der Stromerzeugung verdrängen. Da an der Strombörse häufig das teuerste noch benötigte Kraftwerk den Marktpreis bestimmt, können große Mengen Solarstrom den Preis für alle gehandelten Strommengen in der jeweiligen Stunde senken.
Die Aussage Solarstrom senkt Börsenstrompreise beschreibt deshalb einen grundsätzlich bekannten Zusammenhang. Die konkrete Höhe von 20,8 Prozent ist dagegen das Ergebnis der Enervis-Modellrechnung und keine unmittelbar gemessene Größe.
Auch bei der Summe von 15,7 Milliarden Euro ist eine genaue Einordnung nötig. Nach Angaben von Enervis und BSW-Solar entfallen rund 13,1 Milliarden Euro auf niedrigere Strombeschaffungskosten. Weitere rund 2,6 Milliarden Euro werden als wirtschaftlicher Wert aus zusätzlichen Exporterlösen berücksichtigt. Die gesamte Summe von 15,7 Milliarden Euro entspricht deshalb nicht einem Betrag, der eins zu eins von den Rechnungen deutscher Stromkunden abgezogen werden kann.
Enervis errechnet für einen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von vier Megawattstunden einen Preiseffekt von rund 94 Euro im Jahr 2025. Für einen Industriebetrieb mit zehn Gigawattstunden Jahresverbrauch ergeben sich rechnerisch rund 235.000 Euro. Beide Zahlen beruhen im Kern auf dem modellierten Unterschied von 23,5 Euro je Megawattstunde am Großhandelsmarkt.
Die Studie wurde vom Bundesverband Solarwirtschaft in Auftrag gegeben. Der BSW vertritt Unternehmen der Solarbranche und verbindet mit der Veröffentlichung auch energiepolitische Forderungen. Die Berechnungen stammen von Enervis. Eine unabhängige wissenschaftliche Begutachtung der konkreten Studienergebnisse war mit der Veröffentlichung nicht verbunden.
Zu den Grenzen der Modellierung gehört zudem, dass ein Stromsystem ohne Photovoltaik in der Realität nicht zwangsläufig genau so aussehen würde wie das heutige System abzüglich der Solaranlagen. Investitionen in andere Kraftwerke, Speicher, Stromnetze, Verbrauchsflexibilität oder zusätzliche Importe könnten sich langfristig verändern. Das Szenario eignet sich daher vor allem dazu, die Größenordnung des kurzfristigen Markteffekts unter festgelegten Annahmen abzuschätzen.
Der Großhandelspreis ist nur ein Bestandteil des Strompreises für Endkunden. Hinzu kommen unter anderem Netzentgelte, Vertriebskosten, Steuern, Umlagen und Abgaben. Außerdem beschaffen Energieversorger Strom häufig über längere Zeiträume. Veränderungen an der Börse schlagen deshalb nicht sofort und nicht vollständig auf bestehende Stromtarife durch.
Das zeigt auch die amtliche Statistik. Private Haushalte zahlten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im zweiten Halbjahr 2025 durchschnittlich 40,55 Cent je Kilowattstunde. Der Endkundenpreis stieg damit gegenüber dem ersten Halbjahr sogar um 1,6 Prozent. Die Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb lagen allerdings unter dem Niveau des zweiten Halbjahres 2024. Gleichzeitig erhöhten sich bestimmte Steuern, Abgaben und Umlagen.
Damit widersprechen steigende Endkundenpreise dem von Enervis berechneten Solareffekt nicht automatisch. Ein niedrigerer Börsenpreis kann durch höhere andere Preisbestandteile überlagert werden.
Bei der Industrie kann der Großhandelsmarkt eine größere Rolle spielen, insbesondere bei Unternehmen mit markt- oder börsenpreisnahen Beschaffungsmodellen. Auch dort unterscheiden sich die tatsächlichen Preise jedoch erheblich nach Verbrauchsmenge, Vertragsstruktur, Netzentgelten und staatlichen Entlastungen. Destatis ermittelte für Nicht-Haushalte im zweiten Halbjahr 2025 durchschnittlich 19,22 Cent je Kilowattstunde ohne Mehrwertsteuer und andere abzugsfähige Steuern. Bei besonders großen Verbrauchern mit mehr als 150.000 Megawattstunden Jahresverbrauch lag der Durchschnitt bei 13,07 Cent.
Parallel zur Debatte über die Strompreise plant die Bundesregierung einen erheblichen Umbau des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Das Kabinett beschloss am 29. Juli 2026 den Entwurf für das EEG 2027. Das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren folgt. Die vorgesehenen Regeln sind deshalb am 3. September 2026 noch nicht geltendes Recht.
Für bereits bestehende Photovoltaikanlagen soll der zugesagte Förderzeitraum erhalten bleiben. Nach geltendem EEG werden Einspeisevergütung beziehungsweise Marktprämie grundsätzlich für 20 Jahre gezahlt. Die Bundesregierung hat ausdrücklich erklärt, dass der geplante Systemwechsel nur Neuanlagen betrifft.
Für eine kleine Dachanlage, die derzeit neu in Betrieb genommen wird, gilt somit zunächst weiterhin das geltende EEG. Bei Anlagen bis zehn Kilowatt Leistung liegt die Einspeisevergütung für Überschusseinspeisung bei Inbetriebnahme zwischen dem 1. August 2026 und dem 31. Januar 2027 nach Angaben der Bundesnetzagentur bei 7,70 Cent je Kilowattstunde. Bei vollständiger Einspeisung sind es für diese Leistungsklasse 12,22 Cent.
Nach dem Regierungsentwurf soll die dauerhafte Förderung kleiner neuer Photovoltaikanlagen unter 25 Kilowatt künftig entfallen. Die Bundesregierung begründet dies damit, dass kleine Anlagen durch gesunkene Investitionskosten und Eigenverbrauch häufig auch ohne eine langfristige feste Förderung wirtschaftlich betrieben werden könnten. Überschüssiger Strom soll langfristig stärker direkt vermarktet werden.
Der Regierungsentwurf sieht allerdings Übergangsregelungen vor. Für neue kleinere Anlagen soll zeitweise eine befristete Übergangszahlung möglich sein. Nach Auswertungen des Regierungsentwurfs ist sie auf höchstens 36 Monate begrenzt. Zusätzlich ist für Anlagen unter 25 Kilowatt ein zeitlich begrenzter Bonus für den Einstieg in die Direktvermarktung vorgesehen.
Damit würde sich für Hausbesitzer die wirtschaftliche Logik einer neuen Anlage verschieben. Der Wert des selbst verbrauchten Solarstroms, die zeitliche Abstimmung des Verbrauchs auf die eigene Erzeugung und gegebenenfalls die Speicherung von Überschüssen würden wichtiger. Die bisherige Möglichkeit, über viele Jahre zu einem gesetzlich festgelegten Satz Strom in das Netz einzuspeisen, soll für neue Kleinanlagen dagegen an Bedeutung verlieren.
Wie die endgültigen Regelungen aussehen, entscheidet sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren. Bis zu einer Verabschiedung gelten die heutigen EEG-Regeln weiter. Bestehende Förderzusagen sollen nach dem Regierungsentwurf geschützt bleiben.
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