
NRW. Die Drohnenabwehr in Nordrhein-Westfalen ist im laufenden Jahr deutlich häufiger zum Einsatz gekommen. Allein im ersten Halbjahr 2026 registrierte die Polizei 87 entsprechende Einsätze. Damit lag die Zahl bereits nach sechs Monaten höher als jeweils im gesamten Jahr 2024 und 2025. Das geht aus einer aktuellen Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Landtagsabgeordneten Marcel Hafke und Dr. Werner Pfeil hervor.
Für das Jahr 2024 nennt die Landesregierung 42 Einsätze der polizeilichen Drohnenabwehr. 2025 waren es 48. Im ersten Halbjahr 2026 stieg die Zahl auf 87. Angaben dazu, welche konkreten Einsatzlagen hinter den Fällen standen oder wie viele Drohnen tatsächlich abgewehrt wurden, enthält die Antwort nicht.
Die technischen und personellen Ressourcen für die Erkennung und Abwehr von Drohnen hält die Polizei zentral beim Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen vor. Bei einem Einsatz können diese Kräfte der jeweils anfordernden Kreispolizeibehörde unterstellt werden. Wie viele Beschäftigte konkret für die Drohnenabwehr zur Verfügung stehen, veröffentlicht die Landesregierung aus Sicherheitsgründen nicht. Nach ihrer Begründung könnten detaillierte Personalangaben Rückschlüsse auf die Leistungsfähigkeit der Polizei ermöglichen.
Die spezialisierten Kräfte kommen nach Angaben der Landesregierung in der Regel anlassbezogen bei planbaren Einsätzen zum Einsatz. Genannt werden unter anderem Großereignisse wie die Fußball-Europameisterschaft 2024 sowie Staatsbesuche mit besonders hohem Gefährdungsgrad. Eine ausdrückliche Bestätigung einer durchgehenden 24-Stunden-Bereitschaft enthält die Antwort nicht.
Bei kurzfristigen Drohnensichtungen stößt dieses System zudem an zeitliche Grenzen. Solche Vorfälle werden der Polizei häufig über den Notruf gemeldet. Gibt es Hinweise auf Verstöße gegen Luftverkehrsvorschriften oder eine konkrete Gefahr, nimmt die Polizei den Sachverhalt auf. Wird die Person ermittelt, die die Drohne steuert, können weitere Maßnahmen folgen und gegebenenfalls die zuständige Bezirksregierung als Luftfahrtbehörde eingeschaltet werden. Die spezielle polizeiliche Drohnenabwehr kann laut Landesregierung wegen der notwendigen Abläufe bei Sofortlagen in der Regel nicht rechtzeitig eingesetzt werden.
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