Bayer vor wichtigem Gerichtstermin im milliardenschweren Glyphosat-Streit

Aktienhandel: Kurstafel mit Kursverläufen an der Börse
Quelle: Pixabay, sergeitokmakov

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Für Bayer rückt im jahrelangen US-Rechtsstreit um den Unkrautvernichter Roundup ein weiterer wichtiger Termin näher. Am 14. September 2026 soll das zuständige Gericht im US-Bundesstaat Missouri über die endgültige Genehmigung eines landesweiten Sammelvergleichs beraten. Bayers Tochter Monsanto will damit zahlreiche bestehende und mögliche künftige Klagen im Zusammenhang mit glyphosathaltigem Roundup beilegen. Das vorgesehene Volumen beträgt bis zu 7,25 Milliarden Dollar.

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Bei der Summe handelt es sich ausdrücklich nicht um einen neu verhängten Schadenersatz. Der Vergleich wurde im Februar 2026 vereinbart und muss noch endgültig vom Circuit Court in St. Louis genehmigt werden. Das Gericht hatte ihm im März zunächst vorläufig zugestimmt. Die ursprünglich für den Sommer vorgesehene abschließende Anhörung wurde später mehrfach verschoben und schließlich auf den 14. September gelegt.

Bis zu 7,25 Milliarden Dollar über maximal 21 Jahre

Nach Angaben von Bayer sieht die Vereinbarung vor, dass Monsanto über einen Zeitraum von bis zu 21 Jahren jährlich begrenzte und im Zeitverlauf sinkende Zahlungen leistet. Insgesamt sollen maximal 7,25 Milliarden Dollar in das Programm fließen. Erfasst werden sollen Ansprüche von Menschen, die geltend machen, nach Kontakt mit Roundup an einem Non-Hodgkin-Lymphom erkrankt zu sein.

Zum Zeitpunkt der Ankündigung im Februar sah sich Bayer mit Ansprüchen von rund 65.000 Klägern in den USA konfrontiert. Der Vergleich soll einen großen Teil bestehender Verfahren erfassen und zugleich einen Mechanismus für bestimmte künftige Ansprüche schaffen. Er enthält nach Bayer-Angaben kein Eingeständnis einer Haftung oder eines Fehlverhaltens.

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Nicht alle Kläger unterstützen die Vereinbarung. Anwälte mehrerer Betroffener haben gegen den Vergleich Einwände erhoben. Ein Versuch, das Verfahren aus dem Gericht des Bundesstaates Missouri an ein Bundesgericht zu verlagern, blieb jedoch ohne Erfolg. Ein Bundesrichter verwies den Fall im Juni zurück an das Gericht in Missouri. Ende August wies auch das zuständige Bundesberufungsgericht eine dagegen gerichtete Beschwerde ab. Die Gegner können ihre Einwände gegen den Vergleich dennoch bei der Anhörung in St. Louis vorbringen.

Supreme Court stärkt Bayer bei Warnhinweis-Klagen

Für Bayer hat sich die juristische Ausgangslage in einem wichtigen Punkt bereits verbessert. Der Oberste Gerichtshof der USA entschied am 25. Juni 2026 im Verfahren Monsanto v. Durnell mit sieben zu zwei Stimmen zugunsten der Bayer-Tochter. Im Kern ging es darum, ob Monsanto nach dem Recht einzelner Bundesstaaten wegen eines fehlenden Krebswarnhinweises auf Roundup haftbar gemacht werden kann, obwohl die US-Umweltbehörde EPA einen solchen Warnhinweis nicht verlangt hatte.

Der Supreme Court entschied, dass das einschlägige US-Bundesrecht solchen abweichenden Anforderungen aus dem Recht einzelner Bundesstaaten entgegenstehen kann. Das Urteil schwächt damit eine wichtige Grundlage zahlreicher Warnhinweis-Klagen. Es beendet jedoch nicht automatisch sämtliche Rechtsstreitigkeiten um Roundup, da die Verfahren auf unterschiedlichen rechtlichen Begründungen beruhen können. Bayer verfolgt deshalb den Sammelvergleich parallel weiter.

Rechtsrisiken schlagen mit Milliarden in Bayers Bilanz durch

Die geplante Einigung hat bereits erhebliche finanzielle Auswirkungen auf den Konzern. Bayer kündigte im Februar an, die Rückstellungen und Verbindlichkeiten für Rechtsstreitigkeiten insgesamt von 7,8 Milliarden Euro auf 11,8 Milliarden Euro zu erhöhen. Davon entfielen nach Unternehmensangaben 9,6 Milliarden Euro auf Glyphosat-Verfahren.

Die Rückstellungen umfassen dabei nicht ausschließlich den neuen Sammelvergleich. Nach Angaben des Bayer-Managements berücksichtigen sie auch weitere bekannte und verlässlich abschätzbare Prozesskosten sowie frühere Glyphosat-Urteile, die bereits verglichen wurden oder sich noch im Rechtsmittelverfahren befinden.

Für Bayer sind die Rechtsstreitigkeiten eine Folge der Übernahme des US-Agrarkonzerns Monsanto im Jahr 2018. Mit dem Kauf übernahm Bayer auch Roundup und die damit verbundenen Produkthaftungsrisiken. Seither hat der Konzern bereits zahlreiche Verfahren verglichen, während andere vor US-Gerichten weitergeführt wurden.

Bayer-Aktie reagiert stark auf Entscheidungen aus den USA

Wie groß die Bedeutung des Glyphosat-Komplexes für Anleger ist, zeigten die deutlichen Kursbewegungen im Verlauf des Jahres. Als Bayer den Vergleich am 17. Februar ankündigte, stieg die Aktie zunächst um mehr als sieben Prozent und erreichte zeitweise den höchsten Stand seit September 2023. Am folgenden Handelstag drehte die Stimmung. Das Papier verlor zwischenzeitlich bis zu zwölf Prozent, weil unter anderem Unsicherheit über die tatsächliche Reichweite und Genehmigung des Vergleichs bestand.

Noch deutlicher fiel die Reaktion auf das Supreme-Court-Urteil vom 25. Juni aus. Die Bayer-Aktie legte an diesem Tag zeitweise rund 20 Prozent zu und erreichte ein Viermonatshoch.

Vor dem neuen Gerichtstermin lässt sich dagegen keine einzelne Kursbewegung ausschließlich dem Glyphosat-Verfahren zurechnen. Am Freitag, 4. September 2026, dem letzten abgeschlossenen Xetra-Handelstag vor diesem Montag, schloss die Bayer-Aktie bei 48,85 Euro. Das entsprach einem Tagesminus von 0,99 Prozent.

Entscheidung in St. Louis bleibt für Bayer wichtig

Mit der Anhörung am 14. September geht es nun darum, ob der Sammelvergleich endgültig vom Gericht genehmigt wird. Bayer sieht darin einen zentralen Baustein seiner Strategie, die langjährigen Roundup-Verfahren finanziell berechenbarer zu machen. Gegner der Vereinbarung halten ihre Einwände aufrecht.

Selbst eine endgültige Genehmigung würde nicht bedeuten, dass sämtliche rechtlichen Auseinandersetzungen um Glyphosat weltweit beendet wären. Für Bayer könnte sie jedoch einen erheblichen Teil der US-Risiken bündeln und die möglichen Zahlungen über einen langen Zeitraum verteilen. Genau deshalb bleibt der Ausgang des Verfahrens in St. Louis sowohl für die Konzernbilanz als auch für die Bewertung der verbleibenden Rechtsrisiken von Bedeutung.

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