Deutschland fordert Ende des Nicaragua-Verfahrens vor dem IGH

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Der Internationale Gerichtshof in Den Haag befasst sich seit Montag erneut mit der Klage Nicaraguas gegen Deutschland wegen der deutschen Unterstützung für Israel. Zum Auftakt einer viertägigen Anhörung hat die Bundesregierung den Gerichtshof aufgefordert, Nicaraguas Ansprüche zurückzuweisen. Verhandelt wird dabei zunächst ausschließlich über prozessuale Vorfragen. Eine Entscheidung darüber, ob Deutschland gegen die Völkermordkonvention oder andere Regeln des Völkerrechts verstoßen hat, steht derzeit nicht an.

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Deutschland macht geltend, Nicaragua habe vor Einleitung des Verfahrens notwendige Schritte nicht eingehalten. Zudem falle ein erheblicher Teil der geltend gemachten Ansprüche nicht unter die Zuständigkeit, die sich aus der Völkermordkonvention ergeben könne. Nicaragua erhält am Dienstag Gelegenheit, seine Gegenposition in der ersten mündlichen Runde vorzutragen.

Worum es bei Nicaragua gegen Deutschland geht

Nicaragua hatte das Verfahren am 1. März 2024 eingeleitet. Das mittelamerikanische Land wirft Deutschland unter anderem Verstöße gegen Verpflichtungen aus der Völkermordkonvention, den Genfer Konventionen und dem humanitären Völkerrecht vor. Im Zentrum stehen deutsche Unterstützung für Israel und Lieferungen militärischer Ausrüstung. Nicaragua vertritt die Position, Deutschland habe dadurch seine Verpflichtung verletzt, einen möglichen Völkermord zu verhindern und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht nicht zu unterstützen. Deutschland weist diese Vorwürfe zurück.

Diese Vorwürfe sind bislang nicht gerichtlich festgestellt. Israel ist zudem keine Partei im Verfahren Nicaragua gegen Deutschland. Die Bundesregierung hat wiederholt erklärt, deutsche Rüstungsexporte unterlägen einer rechtlichen Einzelfallprüfung. Am Montag verwies die deutsche Seite erneut auf die strengen Genehmigungsvoraussetzungen und bezeichnete Nicaraguas Darstellung ihrer Politik als unzutreffend.

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Anhörungen betreffen Zuständigkeit und Zulässigkeit

Deutschland hatte am 21. Oktober 2025 sogenannte preliminary objections erhoben, also förmliche Einreden gegen die Zuständigkeit des IGH und gegen die Zulässigkeit der von Nicaragua formulierten Ansprüche. Dadurch wurde das Verfahren zur Hauptsache ausgesetzt. Nicaragua reichte im Februar 2026 seine schriftliche Stellungnahme zu diesen Einwänden ein.

Die derzeitigen Anhörungen bilden deshalb ein eigenes Zwischenverfahren. Die Richter prüfen zunächst, ob und in welchem Umfang sie die Klage überhaupt behandeln dürfen. Erst wenn die Zuständigkeit des Gerichts und die Zulässigkeit der betreffenden Ansprüche geklärt sind, kann über einen Fortgang in der Hauptsache entschieden werden.

Am Montag trug Deutschland seine erste Runde vor. Am Dienstag folgt Nicaragua. Die zweite Runde ist für Mittwochnachmittag und Donnerstagnachmittag vorgesehen. Der Gerichtshof hat für seine anschließende Entscheidung noch keinen Termin genannt.

Bereits 2024 hatte Deutschland unter anderem argumentiert, zwischen beiden Staaten habe zum Zeitpunkt der Klageerhebung noch kein ausreichender Rechtsstreit bestanden. Außerdem machte die deutsche Seite geltend, eine Entscheidung über bestimmte Vorwürfe gegen Deutschland könne eine vorherige rechtliche Bewertung israelischen Handelns voraussetzen, obwohl Israel an diesem Verfahren nicht beteiligt sei. Nicaragua hielt dem entgegen, der Streit mit Deutschland habe sich bereits durch diplomatische Kontakte Anfang Februar 2024 konkretisiert. Gegenstand der Klage seien Deutschlands eigene völkerrechtliche Verpflichtungen.

Was der IGH im Jahr 2024 tatsächlich entschieden hat

Das jetzige Verfahren darf nicht mit der Entscheidung über Nicaraguas damaligen Antrag auf vorläufige Maßnahmen verwechselt werden. Nicaragua hatte 2024 unter anderem erreichen wollen, dass Deutschland bestimmte militärische Unterstützung für Israel aussetzt.

Der IGH ordnete solche vorläufigen Maßnahmen am 30. April 2024 nicht an. Der Gerichtshof stellte fest, die damaligen Umstände machten die Ausübung seiner Befugnis zu solchen Maßnahmen nicht erforderlich. Gleichzeitig lehnte er Deutschlands damaligen Antrag ab, das gesamte Verfahren bereits in diesem frühen Stadium aus der Liste der anhängigen Fälle zu entfernen. Es liege keine offenkundige, also manifeste fehlende Zuständigkeit vor.

Diese Entscheidung war ausdrücklich kein Urteil über die endgültige Zuständigkeit, die Zulässigkeit oder die Begründetheit von Nicaraguas Vorwürfen. Genau diese Abgrenzung hielt der Gerichtshof in seiner Anordnung fest. Deutschlands Einwände gegen Zuständigkeit und Zulässigkeit können deshalb jetzt umfassend geprüft werden.

Auch das Verfahren Südafrika gegen Israel ist nicht entschieden

Parallel existiert vor dem IGH ein eigenständiges Verfahren Südafrikas gegen Israel auf Grundlage der Völkermordkonvention. Auch dort gibt es bislang kein Hauptsacheurteil darüber, ob Israel Völkermord begangen hat.

Im Januar 2024 stellte der Gerichtshof bei der Prüfung eines Antrags auf vorläufige Maßnahmen fest, dass zumindest einige der von Südafrika geltend gemachten Rechte plausibel seien. Dazu zählte das Recht der Palästinenser im Gazastreifen, vor Handlungen geschützt zu werden, die unter die Völkermordkonvention fallen. Der IGH traf damit keine Feststellung, dass tatsächlich ein Völkermord stattgefunden habe. Israel weist den Genozidvorwurf zurück.

IGH und Internationaler Strafgerichtshof sind nicht dasselbe

Der Internationale Gerichtshof und der Internationale Strafgerichtshof, kurz IStGH, haben ihren Sitz in Den Haag, sind aber rechtlich und institutionell verschiedene Gerichte.

Der IGH ist das wichtigste Rechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen und entscheidet vor allem über Streitigkeiten zwischen Staaten. Im aktuellen Verfahren stehen sich deshalb Nicaragua und Deutschland gegenüber. Es geht um mögliche staatliche Verantwortung nach dem Völkerrecht.

Der IStGH verfolgt dagegen die mögliche individuelle strafrechtliche Verantwortung natürlicher Personen. Er ist kein Hauptorgan der Vereinten Nationen. In einem getrennten Verfahren zur Situation in den palästinensischen Gebieten hatte der IStGH 2024 Haftbefehle gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanyahu und den damaligen Verteidigungsminister Yoav Gallant wegen des Verdachts auf Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit erlassen. Diese Vorgänge sind rechtlich unabhängig von der Anhörung, die am Montag vor dem IGH begonnen hat.

Entscheidung über Deutschlands Einwände folgt später

Bis Donnerstag sollen beide Staaten ihre Argumente zu den Vorfragen vollständig vorgetragen haben. Danach beraten die Richter. Je nach Ausgang könnte das Verfahren ganz oder teilweise beendet werden oder in der Hauptsache fortgesetzt werden.

Ein Urteil über die eigentlichen Vorwürfe Nicaraguas ist mit den Anhörungen dieser Woche somit nicht verbunden. Zunächst entscheidet der IGH darüber, welche Ansprüche überhaupt vor ihm verhandelt werden können. Ein Termin für diese Entscheidung war am Montag noch nicht offiziell bekanntgegeben.

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