Grüne wollen Milliarden von vergessenen Konten neu nutzen

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Die Grünen im Bundestag wollen den Umgang mit nachrichtenlosen Vermögenswerten auf Bankkonten grundlegend neu regeln. Konten, zu deren Inhabern oder Rechtsnachfolgern über Jahre kein Kontakt mehr besteht, sollen künftig zentral erfasst werden. Nach erfolgloser Suche nach Berechtigten soll das Geld in einen Social Impact Fonds übertragen werden, der soziale Innovationen, gemeinnützige Träger und soziale Projekte finanziert. Die Eigentumsansprüche sollen dabei ausdrücklich erhalten bleiben.

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Der Antrag wurde von der Grünen Bundestagsfraktion eingebracht. Zu den namentlich genannten Antragstellern gehören die Abgeordneten Katharina Beck, Alaa Alhamwi und Sandra Detzer. Die Fraktion fordert die Bundesregierung auf, noch in dieser Legislaturperiode einen Gesetzentwurf vorzulegen. Hintergrund sind nachrichtenlose Vermögenswerte, deren Umfang sich mangels zentraler Erfassung bislang nicht exakt bestimmen lässt.

Schätzungen reichen bis zu 9 Milliarden Euro

Ein Gutachten im Auftrag des Bundesforschungsministeriums beziffert das Volumen nachrichtenloser Konten nach Angaben im Antrag auf bis zu 4,2 Milliarden Euro. Der Verband Deutscher Erbenermittler geht in einer weiter gefassten Schätzung von bis zu 9 Milliarden Euro aus. Beide Werte sind Schätzungen und keine amtlich festgestellte Gesamtsumme. Frühere Angaben lagen teilweise noch niedriger. Ein Gesetzentwurf des Bundesrates aus dem Jahr 2025 verwies unter anderem auf eine Hochrechnung von bis zu zwei Milliarden Euro sowie ebenfalls auf die Schätzung von bis zu neun Milliarden Euro.

Als nachrichtenlos sollen Konten nach dem Vorschlag grundsätzlich gelten, wenn zehn Jahre lang kein nachgewiesener Kontakt zwischen Finanzdienstleister und Kunde oder Rechtsnachfolger bestanden hat und wiederholte Kontaktversuche erfolglos geblieben sind. Ist der Tod des Kontoinhabers bekannt, soll eine Frist von drei Jahren gelten.

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Zentrales Register beim Bundesamt für Justiz geplant

Die Grünen wollen ein verpflichtendes und öffentlich einsehbares Melderegister beim Bundesamt für Justiz. Banken und andere betroffene Finanzdienstleister müssten nachrichtenlose Konten dort melden. Die Suche soll für Bürger kostenlos möglich sein. Damit sollen insbesondere Erben leichter feststellen können, ob noch unbekannte Konten, Depots oder andere Vermögenswerte eines Verstorbenen existieren.

Vor einer Übertragung des Geldes sollen die Institute dokumentierte Suchmaßnahmen durchführen. Vorgesehen sind unter anderem Kontaktversuche und ein Abgleich mit vorhandenen Meldedaten. Im Todesfall soll nach dem Antrag auch auf bereits vorhandene Sterbefallinformationen aus steuerlichen Verfahren zurückgegriffen werden können. Die Finanzaufsicht BaFin soll die Einhaltung der Vorgaben kontrollieren.

Social Impact Fonds soll Geld investieren

Bleibt die Suche erfolglos, sollen die Guthaben nach Ablauf der Frist verpflichtend in einen neu zu schaffenden Social Impact Fonds übertragen werden. Dieser soll nach den Vorstellungen der Grünen in Sozialunternehmen, gemeinnützige Organisationen und soziale Projekte investieren. Private Investoren sollen sich ebenfalls beteiligen können. Ziel der Fraktion ist es, innerhalb von fünf Jahren mindestens doppelt so viel privates Kapital zu mobilisieren wie öffentliche Mittel eingesetzt werden.

Mindestens 20 Prozent der übertragenen Gelder sollen als Liquiditätsreserve zurückgehalten werden. Entscheidend ist dabei: Der Anspruch der ursprünglichen Eigentümer oder ihrer Erben soll durch die Übertragung nicht erlöschen. Wer seine Berechtigung später nachweist, soll sein Geld in voller Höhe und gebührenfrei zurückfordern können. Der Fonds würde in diesem Fall die Verpflichtung der bisherigen Bank übernehmen.

In einer ersten Stufe sollen Bankguthaben, Wertpapierdepots, Investmentdepots und Schließfächer erfasst werden. Spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten sollen auch kapitalbildende Lebensversicherungen und Altersvorsorgekonten einbezogen werden. Eine Geringwertgrenze von 100 Euro je Konto soll möglich sein.

Deutschland hat bislang keine einheitliche gesetzliche Regelung

Die geltende Rechtslage in Deutschland unterscheidet sich deutlich von dem vorgeschlagenen Modell. Es gibt bislang weder eine allgemeine gesetzliche Definition für nachrichtenlose Konten noch eine bundesweite Meldepflicht oder ein zentrales öffentliches Register. Kreditinstitute können Guthaben nach langer Nachrichtenlosigkeit bilanziell als Ertrag behandeln und versteuern. Häufig wird dabei mit einem Zeitraum von etwa 30 Jahren gearbeitet. Der zivilrechtliche Anspruch eines Berechtigten verschwindet dadurch jedoch nicht automatisch. Meldet sich ein rechtmäßiger Eigentümer oder Erbe später und weist seinen Anspruch nach, kann weiterhin eine Auszahlung verlangt werden.

Daneben regelt das Bürgerliche Gesetzbuch Fälle, in denen überhaupt kein anderer Erbe vorhanden ist. Dann kann nach Paragraf 1936 BGB das jeweilige Bundesland oder in bestimmten Fällen der Bund gesetzlicher Erbe werden. Das löst jedoch nicht das Problem unbekannter Konten, wenn grundsätzlich Erben existieren, diese aber nichts von den Vermögenswerten wissen.

Auch die derzeitige Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD will Gelder aus nachrichtenlosen Konten für soziale Innovationen nutzbar machen. Das Vorhaben ist im Koalitionsvertrag vorgesehen. Nach einer Antwort der Bundesregierung vom Frühjahr 2026 befand sich die konkrete Umsetzung noch in der Konzeptionsphase. Zusätzlich liegt dem Bundestag bereits seit August 2025 ein Gesetzentwurf des Bundesrates vor, der vor allem ein zentrales Register für unbekanntes Geld und Wertpapiervermögen Verstorbener vorsieht.

Andere Länder haben bereits feste Verfahren

International existieren seit Jahren verschiedene Modelle. Im Vereinigten Königreich können teilnehmende Banken Guthaben aus Konten, die mindestens 15 Jahre inaktiv waren, an den Reclaim Fund übertragen. Der Fonds hält Mittel für mögliche Rückforderungen zurück und leitet überschüssiges Geld an soziale und ökologische Projekte weiter. Eigentümer behalten das Recht, ihr Geld später zurückzufordern.

Frankreich sieht deutlich kürzere Abläufe vor. Nach zehn Jahren Inaktivität werden Guthaben in der Regel an die staatliche Caisse des Dépôts übertragen. Bei verstorbenen Kontoinhabern kann dies bereits drei Jahre nach dem Tod geschehen, wenn sich keine Berechtigten melden. Auch dort bestehen Möglichkeiten für spätere Rückforderungen. Die Grünen orientieren sich mit ihrer vorgeschlagenen Frist von zehn Jahren damit an bereits bestehenden Regelungen anderer Staaten.

Banken warnen vor rechtlichen und praktischen Problemen

Die Deutsche Kreditwirtschaft hat sich in der Vergangenheit zurückhaltend gegenüber einem verpflichtenden neuen System gezeigt. Sie verweist auf Eigentumsrechte der Kunden sowie auf rechtliche und praktische Fragen bei einer Übertragung von Vermögen ohne ausdrückliche Zustimmung des Kontoinhabers. Aus Sicht der Banken besteht zudem bereits die Verpflichtung, berechtigte Ansprüche auch nach langer Zeit zu erfüllen.

Die Kreditwirtschaft hat außerdem argumentiert, dass ein zentrales Register zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursachen könne und dass internationale Modelle nicht ohne Weiteres auf Deutschland übertragbar seien. Befürworter einer Neuregelung halten dagegen, dass ein Register die Auffindbarkeit von Vermögen verbessern und zugleich klare Zuständigkeiten schaffen könne.

Der Grünen Antrag sieht für ein neues Gesetz eine Vorlaufzeit von 18 Monaten zwischen Verkündung und Inkrafttreten vor. Für Konten, die zu diesem Zeitpunkt bereits länger als zehn Jahre nachrichtenlos sind, soll eine zusätzliche Übergangsfrist von 24 Monaten gelten. Damit würde der Vorstoß der Grünen zu nachrichtenlosen Vermögenswerten erstmals ein umfassendes System aus Register, Suchpflichten, Fondsfinanzierung und dauerhaftem Rückforderungsrecht miteinander verbinden.

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