Merz will Ungleichheiten bei Kassenpatienten angehen

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Bundeskanzler Friedrich Merz hat eine neue Debatte über das Verhältnis von gesetzlicher und privater Krankenversicherung ausgelöst. Der CDU-Vorsitzende bezeichnete Unterschiede bei der medizinischen Versorgung am Montag, 21. September 2026, als Gerechtigkeitsproblem und stellte Veränderungen in Aussicht. Ein konkretes neues Versicherungsmodell präsentierte er allerdings nicht. Später stellte ein Regierungssprecher klar, dass Merz das bestehende System aus gesetzlicher und privater Krankenversicherung nicht grundsätzlich infrage gestellt habe.

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Damit geht es bislang nicht um einen angekündigten Wechsel zu einer Bürgerversicherung oder um eine Abschaffung der privaten Krankenversicherung. Merz hat vielmehr eine Diskussion darüber eröffnet, wie Unterschiede zwischen gesetzlich und privat Versicherten verringert und Belastungen aus Reformen auf beide Systeme verteilt werden können. Innerhalb von CDU, CSU und SPD löste das noch am selben Tag unterschiedliche Reaktionen aus.

Merz spricht von einem Gerechtigkeitsproblem

Merz äußerte sich nach Beratungen der CDU-Führung in Berlin. Hintergrund waren auch die jüngsten Landtagswahlen und die Diskussion darüber, welche Themen für die Bevölkerung eine besondere Rolle spielen. Bei der Gesundheitsversorgung verwies der Kanzler insbesondere auf den Eindruck unterschiedlicher Wartezeiten.

Wenn sich bei den Menschen der Eindruck verfestige, dass Privatversicherte Leistungen schnell erhielten, gesetzlich Versicherte dagegen wochenlang oder monatelang warten müssten, sei dies ein Gerechtigkeitsproblem, erklärte Merz. Er machte zugleich deutlich, dass er diese Wahrnehmung ernst nehme. Für beide Versicherungssysteme gebe es gute Gründe. Dennoch müsse sich die Politik mit dem empfundenen Ungleichgewicht befassen.

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Dabei verwies der Kanzler auch auf Nordrhein-Westfalens Arbeits- und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Nach Darstellung von Merz hatte der stellvertretende CDU-Vorsitzende darauf hingewiesen, dass bereits das Nebeneinander von gesetzlicher und privater Krankenversicherung sowie gesetzlicher und privater Pflegeversicherung das Gerechtigkeitsempfinden vieler Menschen berühre.

Beschlüsse sollen auch Privatversicherte betreffen

Einen konkreten Punkt nannte Merz bereits. Nach seinen Angaben habe sich die Koalition darauf verständigt, Entscheidungen für die gesetzliche Krankenversicherung wirkungsgleich auf die private Krankenversicherung zu übertragen. Dies sei bislang nicht ausreichend geschehen und müsse nachgeholt werden. Welche einzelnen Regelungen damit gemeint sind und wie eine solche Übertragung ausgestaltet werden soll, führte Merz zunächst nicht näher aus.

Das ist von einer Zusammenführung beider Versicherungssysteme zu unterscheiden. Ein Regierungssprecher erklärte später gegenüber den Zeitungen der Funke Mediengruppe ausdrücklich, der Kanzler habe das System der Krankenversicherung nicht infrage gestellt. Damit blieb am Montag offen, welche strukturellen Veränderungen Merz über die angekündigte stärkere Gleichbehandlung hinaus anstrebt.

Noch im bisherigen Regierungskurs war ausdrücklich kein Wechsel des Systems vorgesehen. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hatte im Zusammenhang mit den Arbeiten an der GKV-Reform erklärt, Grundlage sei der Koalitionsvertrag und damit auch, dass es keinen Wechsel im bisherigen System von privater und gesetzlicher Krankenversicherung geben solle.

CSU warnt vor Abkehr vom dualen System

Aus der CSU kam unmittelbar Widerspruch gegen eine grundsätzliche Veränderung. Der Vorsitzende der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag, Klaus Holetschek, warnte bei der Herbstklausur seiner Fraktion im Kloster Banz davor, das duale System zur Disposition zu stellen.

Der frühere bayerische Gesundheitsminister hält andere Maßnahmen für geeigneter, um Wartezeiten zu reduzieren. Er nannte eine stärkere Patientensteuerung, eine Termingarantie und einen erleichterten ambulanten Zugang zu Krankenhäusern. Das über Jahrzehnte bestehende Nebeneinander von gesetzlicher und privater Versicherung solle deshalb aus seiner Sicht nicht grundsätzlich aufgegeben werden.

Ähnlich äußerte sich der CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger. Er erklärte, er gehe nicht davon aus, dass Merz eine Abschaffung des dualen Krankenversicherungssystems plane. Eine Abschaffung der privaten Krankenversicherung würde nach seiner Auffassung das Problem langer Wartezeiten nicht lösen.

Damit verläuft die Debatte auch innerhalb der Union nicht einheitlich. Merz stellt die Frage nach mehr Gleichbehandlung, während führende CSU-Politiker darauf drängen, das bestehende Versicherungsmodell als solches zu erhalten.

SPD-Gesundheitspolitiker begrüßt Vorstoß von Merz

Aus der mitregierenden SPD kam dagegen Zustimmung zu der von Merz angestoßenen Diskussion. Der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Christos Pantazis, begrüßte die Äußerungen des Kanzlers. Nach seiner Darstellung berührt die Frage die Akzeptanz des Sozialstaates. Er sprach sich unter anderem dafür aus, den Zugang zur medizinischen Versorgung stärker nach dem tatsächlichen medizinischen Bedarf zu organisieren und die Patientensteuerung zu verbessern. Zudem müsse über die solidarische Verteilung der finanziellen Belastungen gesprochen werden.

Die SPD hatte sich bereits vor der Bundestagswahl für eine stärkere Annäherung der Versicherungssysteme ausgesprochen. Die Union hielt dagegen am dualen Modell fest. Eine vollständige Bürgerversicherung gehört jedoch nicht zu den vereinbarten Projekten der derzeitigen Regierungskoalition.

Auch grundsätzlich steht die Koalition nach den jüngsten Wahlen vor einer Debatte über ihren Reformkurs. SPD-Chef und Vizekanzler Lars Klingbeil erklärte, nicht nur die Kommunikation müsse überprüft werden. Wenn Reformen von Bürgerinnen und Bürgern vor allem als Verschlechterung wahrgenommen würden, könne auch deren Substanz verändert werden. SPD-Chefin Bärbel Bas verlangte einen Gerechtigkeitscheck für Reformvorhaben.

Rund 74 Millionen Menschen sind gesetzlich versichert

Die politische Bedeutung der Debatte ergibt sich auch aus der Größe der beiden Systeme. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums waren zum 1. Januar 2026 rund 74,2 Millionen Menschen in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Davon waren 58,6 Millionen beitragszahlende Mitglieder und 15,6 Millionen beitragsfrei mitversicherte Angehörige und Kinder.

In der privaten Krankenvollversicherung waren nach vorläufigen Angaben des PKV-Verbandes Ende 2025 rund 8,8 Millionen Menschen versichert. Private Zusatzversicherungen sind dabei nicht mit einer privaten Vollversicherung gleichzusetzen. Viele gesetzlich Versicherte besitzen zusätzlich private Policen etwa für Zahnersatz oder Krankenhausleistungen.

Das Statistische Bundesamt hatte für 2023 einen Anteil von 89 Prozent gesetzlich und elf Prozent privat Krankenversicherten an der Bevölkerung ausgewiesen. Die beiden Systeme unterscheiden sich grundlegend in ihrer Finanzierung. In der gesetzlichen Krankenversicherung richten sich Beiträge grundsätzlich nach beitragspflichtigen Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze. In der privaten Krankenversicherung werden Beiträge unter anderem anhand des Eintrittsalters, des versicherten Leistungsumfangs und des individuellen Tarifs kalkuliert.

Gesundheitsreformen laufen bereits

Die neue Debatte kommt zu einem Zeitpunkt, an dem die Bundesregierung die gesetzliche Krankenversicherung bereits umfassend verändert. Der Bundestag beschloss am 10. Juli 2026 das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz mit 318 Ja-Stimmen bei 284 Nein-Stimmen und vier Enthaltungen. 207 der 208 Abgeordneten der Unionsfraktion und 111 der 120 SPD-Abgeordneten stimmten dafür.

Nach Angaben der Bundesregierung sollen damit die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung stabilisiert und ein stärkerer Anstieg der Beiträge verhindert werden. Für 2027 hatte die Regierung zuvor eine Finanzierungslücke von 15,3 Milliarden Euro genannt, die ohne weitere Maßnahmen bis 2030 auf rund 40 Milliarden Euro anwachsen könnte. Weitere Vorschläge für strukturelle Reformen sollen bis Ende 2026 erarbeitet werden.

Die Äußerungen von Merz erweitern diese Debatte nun um das Verhältnis zwischen gesetzlicher und privater Absicherung. Fest steht bislang lediglich, dass der Kanzler Unterschiede bei der Versorgung und der Verteilung von Reformlasten stärker angehen will. Welche gesetzlichen Änderungen daraus entstehen, war am 21. September noch nicht festgelegt. Eine Abschaffung der privaten Krankenversicherung oder ein Wechsel zu einer einheitlichen Bürgerversicherung war nicht angekündigt.

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