
In Potsdam beginnt am 1. Oktober 2026 die neue Verpackungssteuer. Restaurants, Imbisse, Cafés und andere Verkaufsstellen müssen dann für viele Einwegverpackungen eine kommunale Abgabe zahlen. Kurz vor dem Start hält die Stadt an dem Termin fest und unterstützt zugleich den Umstieg auf Mehrweg mit Fördermitteln. Wirtschaftsverbände kritisieren weiterhin zusätzliche Kosten und Verwaltungsaufwand.
Die Verpackungssteuer in Potsdam beträgt 50 Cent für Einwegbecher, Einwegdosen, Einwegflaschen, Essensboxen und andere steuerpflichtige Einwegverpackungen. Für Einwegbesteck oder ein Besteckset werden 20 Cent fällig. Entscheidend ist, dass Speisen oder Getränke zum unmittelbaren Verzehr oder als To-go-Angebot verkauft werden. Das Material spielt dabei keine Rolle. Auch Verpackungen aus Papier, Aluminium oder Bambus können steuerpflichtig sein.
Steuerschuldner sind die jeweiligen Endverkäufer. Die Steuer wird damit nicht unmittelbar beim Kunden erhoben. Betriebe können die zusätzlichen Kosten selbst tragen oder ganz beziehungsweise teilweise in ihre Verkaufspreise einrechnen. Die Verpackungssteuer gehört zudem zur Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer.
Nicht erfasst werden unter anderem Einwegverpackungen, die einer gesetzlichen Pfandpflicht unterliegen. Für Märkte, Feste und andere zeitlich begrenzte Veranstaltungen gibt es ebenfalls eine Ausnahme, wenn ein Betrieb an höchstens zehn Tagen im Jahr in Potsdam entsprechende Speisen oder Getränke verkauft. Klassische Lebensmitteleinkäufe mit industriell verpackten Produkten für den späteren Verzehr fallen ebenfalls nicht unter die Regelung.
Für Unternehmen bedeutet die Steuer zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Der Besteuerungszeitraum ist jeweils ein Kalendervierteljahr. Die Steuererklärung muss spätestens am 15. Tag nach Quartalsende abgegeben werden. Betriebe müssen außerdem Unterlagen über Warenbezug und Warenverkauf bereithalten. Dazu können Rechnungen, Lieferscheine und Kassendaten gehören.
Die Einführung war ursprünglich bereits zum 1. Juli vorgesehen. Die Stadtverordnetenversammlung verschob den Start am 1. Juli um drei Monate auf den 1. Oktober. Vorausgegangen waren Forderungen aus der Wirtschaft nach mehr Zeit für betriebliche Anpassungen. Am neuen Termin hält die Stadt nun fest. Noch am 21. September kündigte sie weitere Unterstützung für den Umstieg auf Mehrweg an.
IHK Potsdam, Handwerkskammer Potsdam, Handelsverband Berlin-Brandenburg, DEHOGA Brandenburg und der Bundesverband der Systemgastronomie lehnen die Steuer weiterhin ab. In einer gemeinsamen Mitgliederbefragung sprachen sich 85 Prozent von 110 teilnehmenden Unternehmen dagegen aus. Die Erhebung gibt die Haltung der befragten Betriebe wieder und ist keine repräsentative Befragung der gesamten Potsdamer Wirtschaft.
37 Prozent der Teilnehmer gaben an, bereits Mehrweglösungen anzubieten. Mehr als die Hälfte schätzte zugleich, dass weniger als fünf Prozent ihrer Kunden solche Angebote nutzen. Als Schwierigkeiten nannten die teilnehmenden Unternehmen unter anderem Anschaffungs- und Reinigungskosten sowie zusätzlichen Personalaufwand. Rund 72 Prozent sahen hohe Anschaffungskosten als Hürde, 70 Prozent verwiesen auf Reinigungskosten.
Die Verbände befürchten zudem höhere Verkaufspreise, wenn Unternehmen die Steuer weitergeben. Eine automatische Preiserhöhung schreibt die Satzung allerdings nicht vor. Die Betriebe entscheiden selbst, ob und in welchem Umfang sie die Belastung in ihre Preise einrechnen.
Die Stadt reagiert unter anderem mit einem Förderprogramm. Bis 2028 stehen insgesamt 170.000 Euro zur Verfügung. Je Betriebsstätte können bis zu 500 Euro für die Nutzung eines Mehrwegpoolsystems oder bis zu 500 Euro für eigenes Mehrweggeschirr und Besteck beantragt werden. Für Spülmaschinen sind Zuschüsse von bis zu 2.000 Euro möglich. Auch bestimmte Anschaffungen seit dem 1. Juni 2026 können berücksichtigt werden. Die Anträge können ab dem 1. Oktober gestellt werden.
Ein einheitliches Mehrwegsystem für sämtliche Branchen soll es in Potsdam nicht geben. Die Stadt begründet dies mit den unterschiedlichen Anforderungen der Betriebe und den bereits vorhandenen Angeboten verschiedener Mehrweganbieter. Genau dieser Punkt gehört weiterhin zu den Konfliktlinien mit Teilen der Wirtschaft, die auf Schwierigkeiten beim betriebsübergreifenden Umgang mit unterschiedlichen Systemen verweisen.
Neben der Lenkungswirkung hat die Steuer auch finanzielle Bedeutung. Für das Jahr 2027 rechnet Potsdam mit Einnahmen von rund einer Million Euro. Gleichzeitig verweist die Stadt auf die Kosten für Müll im öffentlichen Raum. Allein Aufstellung, Unterhaltung und Leerung öffentlicher Abfallbehälter kosten nach Angaben der Landeshauptstadt jährlich rund 950.000 Euro. Ziel der Steuer ist nach Darstellung der Stadt, Einwegabfälle zu reduzieren und den Einsatz von Mehrweg attraktiver zu machen.
Rechtlich orientiert sich Potsdam an anderen Kommunen. Tübingen erhebt bereits seit 2022 eine vergleichbare Steuer. Das Bundesverwaltungsgericht erklärte die dortige Regelung 2023 im Wesentlichen für rechtmäßig. Eine Verfassungsbeschwerde dagegen blieb ebenfalls erfolglos. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte Anfang 2025 grundsätzlich, dass eine solche kommunale Verpackungssteuer als örtliche Verbrauchsteuer zulässig sein kann.
Auch Konstanz und Freiburg haben inzwischen entsprechende Modelle eingeführt. Potsdam gehört damit zu einer wachsenden Zahl von Städten, die über kommunale Abgaben den Verbrauch von Einwegverpackungen reduzieren wollen. Ob die Steuer in Potsdam tatsächlich zu einem deutlichen Wechsel zu Mehrweg führt und wie stark Unternehmen die Kosten an ihre Kunden weitergeben, lässt sich erst nach dem Start anhand der tatsächlichen Nutzung und der Steuerdaten beurteilen.






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