
Die Mütterrente III ist beschlossen und soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Rund zehn Millionen Rentnerinnen und Rentner können von der zusätzlichen Anerkennung von Kindererziehungszeiten profitieren. Auf dem Konto wird das Plus allerdings zunächst noch nicht ankommen. Die Deutsche Rentenversicherung kann die Neuregelung erst 2028 technisch auszahlen. Gleichzeitig sorgt der Bundeshaushalt 2027 für neuen Streit über die Finanzierung der gesetzlichen Rente.
Bislang werden für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, bis zu zweieinhalb Jahre Kindererziehungszeit berücksichtigt. Für später geborene Kinder sind es bis zu drei Jahre. Mit der Mütterrente III steigt die anrechenbare Zeit für die älteren Geburtsjahrgänge um weitere sechs Monate. Damit gelten künftig unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes bis zu drei Jahre.
Das zusätzliche halbe Jahr entspricht einem halben Entgeltpunkt. Nach dem seit Juli 2026 geltenden Rentenwert von 42,52 Euro entspricht das rechnerisch 21,26 Euro brutto im Monat je vor 1992 geborenem Kind. Wie hoch der tatsächliche Betrag bei der ersten Auszahlung 2028 ausfällt, hängt vom dann geltenden Rentenwert ab.
Rechtlich gilt die Verbesserung ab dem 1. Januar 2027. Die Auszahlung beginnt jedoch erst 2028. Hintergrund sind umfangreiche Änderungen an den IT-Systemen der Rentenversicherung. Millionen bestehende Renten müssen neu berechnet und Wechselwirkungen mit anderen Rentenleistungen berücksichtigt werden.
Die Ansprüche für 2027 gehen dadurch nicht verloren. Wer zu diesem Zeitpunkt bereits Rente bezieht, soll die zusätzlichen Beträge 2028 rückwirkend erhalten. Für Bestandsrentner erfolgt die Umsetzung grundsätzlich automatisch. Ein gesonderter Antrag auf die Mütterrente III ist in der Regel nicht erforderlich.
Nach Angaben der Bundesregierung und der Deutschen Rentenversicherung betrifft die Neuregelung knapp zehn Millionen Rentenbeziehende, überwiegend Frauen. Die zusätzlichen Ausgaben für die Mütterrente III werden auf rund fünf Milliarden Euro jährlich geschätzt.
Die Leistung ist dabei keine eigenständige Rente. Kindererziehungszeiten werden dem Rentenkonto zugerechnet und erhöhen dadurch die gesetzliche Rente. Auch Väter können davon profitieren, wenn ihnen die entsprechenden Erziehungszeiten rentenrechtlich zugeordnet sind.
Parallel zur Vorbereitung der Mütterrente sorgt der Bundeshaushalt 2027 für Diskussionen. Die Bundesregierung sieht vor, den Bundeszuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung im kommenden Jahr um eine weitere Milliarde Euro zu reduzieren. Zusammen mit bereits beschlossenen Maßnahmen ergibt sich für 2027 ein Minderungsbetrag von insgesamt 2,2 Milliarden Euro.
Der Haushaltsentwurf befindet sich noch im parlamentarischen Verfahren. An der gesetzlich beschlossenen Mütterrente III und ihrem Start zum 1. Januar 2027 ändert die geplante Kürzung bislang nichts.
Die Deutsche Rentenversicherung kritisiert die geplante Absenkung. Sie verweist darauf, dass der Bund mit dem Rentenpaket zugesagt habe, zusätzliche Leistungen wie die Mütterrente III aus Steuermitteln zu finanzieren. Eine Kürzung des Bundeszuschusses um eine Milliarde Euro entspreche nach ihrer Berechnung derzeit etwa 0,05 Beitragssatzpunkten.
Die Rentenversicherung warnt deshalb davor, gesamtgesellschaftliche Aufgaben stärker aus Beiträgen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu finanzieren. Einen unmittelbar bevorstehenden höheren Beitragssatz allein wegen der Mütterrente III bedeutet die Haushaltsplanung jedoch nicht. Die weiteren Entscheidungen über den Haushalt 2027 liegen beim Bundestag.
Mehr Rente bedeutet außerdem nicht in jedem Fall ein Plus in gleicher Höhe beim verfügbaren Einkommen. Die zusätzliche Rentenzahlung kann unter bestimmten Voraussetzungen auf einkommensabhängige Leistungen wie Grundsicherung oder Wohngeld angerechnet werden. Auch bei Hinterbliebenenrenten können sich Auswirkungen ergeben.
Für Betroffene steht damit der Zeitplan fest: Der zusätzliche Rentenanspruch entsteht zum 1. Januar 2027, die reguläre technische Auszahlung folgt 2028. Für das Jahr 2027 sollen die zustehenden Beträge nachgezahlt werden.
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