Bundestag ringt erneut um neue Regeln für Organspenden

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Berlin. Der Bundestag nimmt an diesem Donnerstag einen neuen Anlauf für eine grundlegende Änderung der Organspende-Regeln in Deutschland. Im Mittelpunkt steht die Widerspruchslösung bei der Organspende. Danach könnte künftig grundsätzlich als potenzieller Organspender gelten, wer einer Organentnahme zu Lebzeiten nicht widersprochen hat. Eine endgültige Entscheidung fällt am 24. September allerdings noch nicht. Nach der ersten Beratung sollen die vorliegenden Initiativen zur weiteren Behandlung an den Gesundheitsausschuss überwiesen werden.

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Für die Aussprache sind 60 Minuten vorgesehen. Auf der Tagesordnung stehen gleich drei Vorlagen. Zwei davon zielen auf die Einführung einer Widerspruchsregelung. Eine dritte Initiative will am bisherigen Grundprinzip der freiwilligen Zustimmung festhalten und stattdessen Aufklärung sowie die Möglichkeiten zur Registrierung verbessern. Damit stehen sich im Parlament zwei unterschiedliche Ansätze gegenüber, wie die weiterhin niedrige Zahl der Organspenden erhöht werden könnte.

254 Abgeordnete unterstützen Gesetzentwurf

Der umfangreichste neue Vorstoß kommt von einer fraktionsübergreifenden Gruppe aus 254 Abgeordneten von CDU/CSU, SPD, Grünen und Linken. Ihr Gesetzentwurf sieht vor, das Transplantationsgesetz so zu ändern, dass eine Organ- oder Gewebeentnahme grundsätzlich auch dann möglich wird, wenn die betroffene Person zu Lebzeiten keinen Widerspruch erklärt hat und die übrigen medizinischen und gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Eine ausdrückliche Ablehnung müsste weiterhin berücksichtigt werden. Ein Widerspruch soll unter anderem über das bestehende Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende dokumentiert werden können. Auch andere schriftliche Erklärungen sollen relevant bleiben. Zusätzlich soll im Gespräch mit den nächsten Angehörigen geklärt werden, ob ihnen ein entsprechender Wille der verstorbenen Person bekannt ist. Maßgeblich wäre nach dem Entwurf der Wille des möglichen Spenders.

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Für Menschen, die bereits längere Zeit vor ihrem Tod nicht einwilligungsfähig waren und deshalb keine selbstbestimmte Entscheidung treffen konnten, enthält die Vorlage eine Schutzregelung. War eine Person mindestens ein Jahr vor der Feststellung des Todes nicht einwilligungsfähig und hatte zuvor keine Erklärung abgegeben, soll eine Organ- oder Gewebeentnahme nicht zulässig sein. Vor Inkrafttreten der neuen Regeln ist zudem eine umfassende Information der Bevölkerung vorgesehen.

Auch der Bundesrat fordert einen Systemwechsel

Parallel berät der Bundestag über einen Gesetzentwurf des Bundesrates. Die Länderkammer hatte sich bereits im September 2025 für die Einführung einer Widerspruchslösung ausgesprochen. Auch nach diesem Modell würde grundsätzlich eine Spendemöglichkeit angenommen, sofern kein erklärter Widerspruch oder ein anderweitig feststellbarer entgegenstehender Wille vorliegt.

Die Bundesregierung legt sich in ihrer Stellungnahme zu der politischen Grundsatzfrage nicht auf eine Position fest. Sie verweist darauf, dass es sich um eine ethische Frage handelt, die als Gewissensentscheidung von den Bundestagsabgeordneten beantwortet werden soll.

Gegenantrag will freiwillige Entscheidung stärken

Eine Gruppe von 58 Abgeordneten aus Union, SPD, Grünen und Linken verfolgt einen anderen Weg. Ihr Antrag mit dem Titel „Freiwilligkeit der Organspende sichern, Aufklärungs- und Registrierungspotenziale heben“ lehnt einen Wechsel zur Widerspruchsregelung ab. Stattdessen sollen Bürger leichter über ihre Entscheidung informiert werden und diese einfacher dokumentieren können.

Nach diesem Konzept sollen Menschen zeitnah nach ihrem 18. Geburtstag aufgefordert werden, sich mit einer möglichen Organspende zu beschäftigen. Neben Zustimmung und Ablehnung soll auch dokumentiert werden können, dass jemand noch unentschieden ist. Wer keine Erklärung abgibt, soll dadurch keine Nachteile oder Sanktionen erfahren. Zudem fordern die Abgeordneten einen leichteren Zugang zum Organspende-Register und zusätzliche analoge Möglichkeiten, beispielsweise über Ausweisstellen.

Deutschland hatte die Widerspruchslösung 2020 abgelehnt

Die Grundsatzfrage beschäftigt den Bundestag nicht zum ersten Mal. Im Januar 2020 scheiterte ein damaliger Gesetzentwurf für eine doppelte Widerspruchslösung. Stattdessen beschloss das Parlament das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft. Die geltende Regelung setzt weiterhin auf eine Zustimmung. Hat ein Verstorbener keine eigene Entscheidung dokumentiert, können unter bestimmten Voraussetzungen die nächsten Angehörigen anhand des mutmaßlichen Willens entscheiden.

Das vorgesehene Online-Register nahm erst im März 2024 den Betrieb auf. Die erneute politische Debatte hatte bereits in der vergangenen Legislaturperiode zu einem Gesetzentwurf geführt. Wegen des vorzeitigen Endes der Wahlperiode wurde das Verfahren jedoch nicht abgeschlossen. Der entsprechende Vorschlag wurde im August 2026 erneut in den Bundestag eingebracht.

Mehr als 8.000 Menschen warten auf ein Organ

Hinter der Debatte steht ein anhaltender Mangel an Spenderorganen. Nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation spendeten 2025 bundesweit 985 Menschen nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe. Das waren 32 mehr als ein Jahr zuvor und so viele wie seit 2012 nicht mehr. Die Quote lag bei 11,8 postmortalen Spendern je eine Million Einwohner. Ende 2025 warteten gleichzeitig 8.199 Menschen in Deutschland auf ein Spenderorgan.

Insgesamt wurden 2025 aus postmortalen Spenden in Deutschland 3.020 Organe über Eurotransplant vermittelt und anschließend in Deutschland oder einem anderen Land transplantiert. Trotz der gestiegenen Spenderzahl blieb damit eine erhebliche Lücke zwischen verfügbaren Organen und dem Bedarf.

Widerspruchslösung ist in Europa weit verbreitet

Deutschland gehört in Europa zu den Ländern, die weiterhin auf eine aktive beziehungsweise dokumentierte Zustimmung setzen. In zahlreichen anderen Staaten gilt dagegen eine Form der Widerspruchslösung, darunter Österreich, Frankreich, Spanien, die Niederlande, Belgien, Portugal und Teile des Vereinigten Königreichs.

Allein aus der gesetzlichen Regelung lässt sich die Zahl der Organspenden jedoch nicht erklären. Die Bundesregierung verwies 2025 auf Studien, die nach Systemwechseln in mehreren Ländern positive Entwicklungen zeigten, betonte zugleich aber, dass internationale Unterschiede von zahlreichen Faktoren beeinflusst werden. Dazu gehören unter anderem die Strukturen des Gesundheitswesens und die Organisation der Organspende. Länderübergreifende Vergleiche können deshalb den Effekt einer Widerspruchslösung allein nur begrenzt bestimmen.

Besonders groß ist der Abstand zu Spanien. Dort kamen 2024 mehr als 48 postmortale Organspender auf eine Million Einwohner. Deutschland kam 2025 auf 11,8. Die heutige Bundestagsdebatte entscheidet allerdings noch nicht darüber, ob Deutschland sein System tatsächlich ändert. Zunächst gehen die Gesetzentwürfe und der Gegenantrag in die weitere parlamentarische Beratung.

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