AfD bekommt für Landtagspräsidenten bislang keine Mehrheit

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Nach ihrem Wahlsieg in Mecklenburg-Vorpommern stößt die AfD mit ihrer Forderung nach dem Amt des Landtagspräsidenten auf den geschlossenen Widerstand der drei übrigen Fraktionen. SPD, Linke und Grüne erklärten am Freitag, 25. September, gemeinsam, aus der Stellung als stärkste Fraktion folge kein Anspruch auf die Stimmen anderer Abgeordneter. Damit zeichnet sich für einen AfD-Kandidaten bislang keine Mehrheit ab. Die Entscheidung fällt allerdings erst bei der Wahl im neuen Landtag.

AfD ist nach der Wahl stärkste Fraktion

Bei der Landtagswahl am 20. September erreichte die AfD nach dem vorläufigen amtlichen Endergebnis 38,2 Prozent der Stimmen und wurde damit erstmals stärkste Kraft im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern. Auf sie entfallen 32 der insgesamt 71 Mandate. Die SPD kommt mit 35,5 Prozent auf 29 Sitze. Linke und Grüne verfügen mit jeweils fünf Mandaten gemeinsam mit der SPD über 39 Sitze.

AfD-Fraktionschef Enrico Schult hatte nach der Wahl einen Anspruch seiner Fraktion auf das Amt des Landtagspräsidenten angemeldet. In einem Schreiben an SPD, Linke und Grüne verlangte die AfD die Einhaltung parlamentarischer Gepflogenheiten. Sie verwies dabei auf ihre Stellung als größte Fraktion sowie auf die Bedeutung der Fraktionsstärke bei der Besetzung parlamentarischer Ämter und Gremien.

Auch der Landtag erläutert grundsätzlich, dass die stärkste Fraktion das Vorschlagsrecht für die Wahl des Landtagspräsidenten hat. Daraus folgt jedoch nicht, dass die vorgeschlagene Person automatisch gewählt ist. Der Präsident oder die Präsidentin wird zu Beginn der Wahlperiode vom gesamten Parlament in geheimer Abstimmung gewählt. Erforderlich ist mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen.

SPD, Linke und Grüne weisen Forderung zurück

Die Vorsitzenden der SPD-, Linken- und Grünen-Fraktionen antworteten am Freitag gemeinsam auf Schults Vorstoß. Sie betonten, dass parlamentarische Rechte für alle Fraktionen gelten. Gleichzeitig entstehe aus parlamentarischen Gepflogenheiten weder ein Anspruch auf politische Zusammenarbeit noch auf die Zustimmung anderer Abgeordneter bei einer Wahl.

Die drei Fraktionen begründen ihre Ablehnung zudem mit dem politischen Auftreten und einzelnen Aussagen aus Reihen der AfD. Nach ihrer Darstellung müsse eine Person an der Spitze des Landtags das gesamte Parlament vertreten, die Rechte aller Abgeordneten beachten und das Amt unparteiisch ausüben können. Die AfD weist ihrerseits den Versuch zurück, aus ihrer Sicht legitime parlamentarische Ansprüche wegen politischer Differenzen auszuschließen.

Damit stehen sich zwei unterschiedliche Positionen gegenüber: Die AfD beruft sich auf die traditionelle Rolle der stärksten Fraktion bei der Besetzung des Präsidentenamtes. SPD, Linke und Grüne verweisen dagegen darauf, dass über die Person das Parlament entscheidet und jeder Abgeordnete bei der geheimen Wahl frei abstimmt.

Vorschlagsrecht ist keine automatische Wahl

Die Unterscheidung ist für den Konflikt entscheidend. In Mecklenburg-Vorpommern ist es parlamentarische Tradition, dass die stärkste Fraktion einen Kandidaten oder eine Kandidatin für das Präsidentenamt vorschlägt. Das Amt selbst wird aber durch eine Wahl vergeben. Der Landtag beschreibt ausdrücklich, dass die Wahl geheim und ohne Aussprache erfolgt.

Rechnerisch verfügen SPD, Linke und Grüne im neuen Parlament zusammen über sieben Mandate mehr als die AfD. Sollten ihre Abgeordneten bei ihrer angekündigten Haltung bleiben, hätte ein AfD-Kandidat daher keine Mehrheit. Da die Abstimmung geheim ist, steht das tatsächliche Ergebnis vor der Wahl jedoch nicht fest.

Die konstituierende Sitzung muss spätestens 30 Tage nach der Landtagswahl stattfinden. Erst dort wird über das Präsidium der neuen Wahlperiode entschieden. Bis dahin bleibt Birgit Hesse von der SPD die amtierende Landtagspräsidentin. Sie steht seit Mai 2019 an der Spitze des Schweriner Landtags.

Präsident leitet Sitzungen und vertritt den Landtag

Das Amt hat weit mehr als eine repräsentative Funktion. Der Landtagspräsident beziehungsweise die Landtagspräsidentin leitet die Plenarsitzungen, übt Hausrecht und Ordnungsgewalt aus und steht an der Spitze der Landtagsverwaltung. Zugleich vertritt die Person das Parlament nach außen und soll die Verhandlungen nach den Vorgaben der Geschäftsordnung gerecht und unparteiisch führen.

Der Streit nach der Wahl dreht sich damit nicht darum, ob die AfD als stärkste Fraktion einen Vorschlag machen kann. Umstritten ist vielmehr, ob ihr Kandidat die notwendige Unterstützung aus dem Parlament erhält. Nach den Erklärungen von SPD, Linken und Grünen vom Freitag ist eine solche Mehrheit derzeit nicht erkennbar. Die formelle Entscheidung trifft jedoch erst der neu gewählte Landtag.

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