
Die Stadt Münster spart beim Personal: Freiwerdende Stellen sollen ab sofort nur noch neu besetzt werden, wenn sie „unverzichtbar“ sind. Jede Wiederbesetzung soll durch den Verwaltungsvorstand geprüft werden. Angesichts der schweren Haushaltskrise ist das nachvollziehbar. Doch gerade diese Entscheidung wirft eine unangenehme Frage auf: Warum braucht es erst ein Millionenloch im Haushalt, damit bei jeder freien Stelle mit dieser Konsequenz gefragt wird, ob sie wirklich noch gebraucht wird? Die Stadt selbst spricht von Einsparungen im Millionenbereich.
Denn Münster wirtschaftet nicht mit beliebig verfügbarem Geld. Die Stadt verwaltet öffentliche Mittel. Bürger und Unternehmen finanzieren ihre Aufgaben über Steuern, Gebühren und andere Abgaben. Daraus folgt eine besondere Verantwortung. Die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen formuliert diesen Anspruch ausdrücklich: Die kommunale Haushaltswirtschaft ist „wirtschaftlich, effizient und sparsam“ zu führen. Dieser Maßstab gilt jedes Jahr. Nicht erst dann, wenn plötzlich Millionen fehlen.
Umso bemerkenswerter ist, dass eine kritische Prüfung freiwerdender Stellen eigentlich längst vorgesehen ist. Bereits im im März beschlossenen Konsolidierungsprogramm legte Münster fest, dass jede freiwerdende Stelle im Durchschnitt drei Monate unbesetzt bleiben soll. Die Zeit sollte ausdrücklich für eine „konsequente kritische Aufgabenprüfung“ genutzt werden. Dafür waren Einsparungen von rund 1,4 Millionen Euro jährlich vorgesehen. Zusätzlich wurden mehr als 35 Vollzeitäquivalente bei überplanmäßigen und vakanten Stellen zum Abbau identifiziert.
Nun reicht diese „konsequente kritische Aufgabenprüfung“ offenbar nicht mehr. Der Maßstab wird erheblich verschärft. Nur noch Stellen, die als unverzichtbar gelten, sollen wiederbesetzt werden. Der Verwaltungsvorstand entscheidet darüber im Einzelfall. Oberbürgermeister Tilman Fuchs kündigt zugleich an, dass der Einschnitt beim Personal für die Bürger spürbar werden könne.
Das führt zu einer naheliegenden Frage: Was unterscheidet die bisherige konsequente Prüfung eigentlich von der neuen?
Natürlich bedeutet die neue Regel nicht, dass Münster bisher massenhaft überflüssige Beschäftigte eingestellt hätte. Eine Stelle kann sinnvoll und notwendig sein, ohne im strengsten Sinne unverzichtbar zu sein. Und eine Kommune ist kein Unternehmen, dessen Erfolg sich an Gewinn und Rendite messen lässt. Feuerwehr, Jugendhilfe, Sozialverwaltung, Stadtplanung oder Bürgerdienste erfüllen öffentliche Aufgaben, deren Wert sich nicht einfach in Euro ausdrücken lässt.
Aber gerade weil dieser Marktmechanismus fehlt, muss die Prüfung der Wirtschaftlichkeit innerhalb einer Verwaltung besonders gut funktionieren.
Hier liegt ein strukturelles Problem großer Organisationen. Ist eine Stelle einmal eingerichtet, wird ihre Existenz schnell zum Ausgangspunkt der nächsten Personalentscheidung. Wird sie frei, lässt sich in aller Regel begründen, warum sie weiterhin benötigt wird: neue Gesetze, steigende Fallzahlen, zusätzliche politische Aufgaben, mehr Dokumentationspflichten oder komplexere Verfahren.
Das muss alles richtig sein.
Die schwierigere Frage lautet trotzdem: Wenn es diese Stelle heute noch nicht gäbe, würde Münster sie unter den heutigen Bedingungen neu schaffen?
Und noch wichtiger: Was könnte die Verwaltung verändern, damit sie künftig vielleicht überhaupt nicht mehr benötigt wird?
Genau hier liefert die Public-Choice-Theorie eine interessante Erklärung. Nicht, weil Beschäftigte im öffentlichen Dienst verschwenderisch handelten. Sondern weil auch öffentliche Organisationen eigene Anreize entwickeln und Fachverwaltungen einen erheblichen Informationsvorsprung gegenüber denjenigen besitzen, die ihren Ressourcenbedarf kontrollieren sollen.
Ein Fachamt kann sehr genau erklären, warum seine Arbeit mehr geworden ist. Wesentlich schwieriger ist die Gegenfrage: Welche Arbeit ist durch bessere Organisation in den vergangenen Jahren tatsächlich weggefallen?
Deshalb sollte eine Stellenprüfung nicht damit enden, dass ein Fachamt genügend Argumente für eine Wiederbesetzung vorlegt. Ebenso wichtig wäre die Frage, was getan wurde, um den Arbeitsaufwand zu reduzieren.
Welche Aufgabe kann entfallen? Welcher Prozess lässt sich vereinfachen? Welche Daten müssen nicht doppelt erfasst werden? Welche Abstimmungsschleife ist wirklich notwendig? Welche Leistung kann digital erbracht werden? Welche Zuständigkeiten könnten zusammengelegt werden?
Natürlich gibt es Bereiche, in denen zusätzliche Aufgaben tatsächlich zusätzliches Personal erfordern. Ein Feuerwehrmann kann nicht zwei Einsätze gleichzeitig übernehmen, eine Sozialarbeiterin nicht beliebig viele Fälle betreuen. Trotzdem darf aus „mehr Aufgaben“ nicht automatisch „mehr Personal“ folgen, ohne zugleich die Organisation der Arbeit zu hinterfragen.
Gerade beim Umgang mit Steuergeld muss beides zusammengehören.
Genau deshalb sollte man auch die neue Sparmaßnahme nicht mit einer Verwaltungsreform verwechseln.
Eine freiwerdende Stelle nicht wiederzubesetzen, senkt zunächst die Personalkosten. Das ist Sparen. Effizienter wird eine Verwaltung dadurch noch nicht automatisch.
Wenn Aufgaben, Vorschriften und Verfahren vollständig bestehen bleiben, müssen anschließend weniger Beschäftigte dieselbe Arbeit erledigen. Dann drohen höhere Belastungen innerhalb der Verwaltung und längere Bearbeitungszeiten für die Bürger. Dass die Stadt selbst bereits mit spürbaren Auswirkungen rechnet, macht diese Unterscheidung besonders wichtig.
Die entscheidende Frage sollte deshalb nicht nur lauten: Welche Stelle können wir einsparen?
Sondern: Welche Arbeit verschwindet mit ihr?
Das ist der Unterschied zwischen Sparen und Effizienz.
Sparen bedeutet, weniger Geld auszugeben. Effizienz bedeutet, eine Aufgabe mit weniger Aufwand genauso gut oder besser zu erledigen. Eine wirkliche Verwaltungsreform müsste deshalb nicht allein daran gemessen werden, wie viele Stellen nicht wiederbesetzt werden. Entscheidend wäre, welche Prozesse einfacher geworden sind, welche Arbeit tatsächlich entfällt und wo Bürger trotz geringerem Ressourceneinsatz mindestens dieselbe Leistung erhalten.
Die Haushaltskrise zwingt Münster jetzt zu Entscheidungen, die ohne den finanziellen Druck wahrscheinlich weniger drastisch ausgefallen wären. Daraus kann trotzdem etwas Sinnvolles entstehen: eine Verwaltungskultur, in der nicht nur neue Aufgaben und zusätzlicher Personalbedarf begründet werden müssen, sondern bestehende Strukturen regelmäßig genauso kritisch hinterfragt werden.
Denn verantwortungsvoller Umgang mit Steuergeld bedeutet nicht, möglichst wenige Menschen zu beschäftigen. Er bedeutet, für jede dauerhaft finanzierte Aufgabe erklären zu können, warum sie notwendig ist und warum es keinen besseren Weg gibt, sie zu erledigen.
Steuergeld verpflichtet zu dieser Prüfung. Jedes Jahr. Nicht erst dann, wenn der Haushalt aus den Fugen gerät.
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