Sachsen-Anhalts Wahl gerät wegen AfD-Finanzierung in den Blick

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Rund dreieinhalb Wochen nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt beschäftigt neben der schwierigen Regierungsbildung nun auch die Finanzierung von Veranstaltungen der AfD-Fraktion Staatsrechtler. Mehrere Verfassungs- und Parteienrechtler halten es für möglich, dass der Einsatz von Fraktionsmitteln im Umfeld des Wahlkampfs einen Wahlfehler darstellt. Ob daraus tatsächlich eine teilweise oder vollständige Wiederholung der Landtagswahl folgen könnte, ist jedoch offen. Darüber müsste zunächst in einem Wahlprüfungsverfahren entschieden werden.

Bei der Wahl am 6. September wurde die AfD mit 43,8 Prozent stärkste Kraft. Die CDU kam auf 17,2 Prozent. Im neuen Landtag verfügt die AfD über 39 der insgesamt 83 Sitze. Ebenfalls 39 Mandate entfallen zusammen auf CDU, SPD, Linke und Grüne. Das BSW hält fünf Sitze. Für die absolute Mehrheit sind 42 Stimmen erforderlich. Das endgültige Wahlergebnis wurde vom Landeswahlausschuss am 22. September festgestellt.

Staatsrechtler sehen möglichen Wahlfehler

Ausgangspunkt der neuen Debatte sind sogenannte Bürgerdialoge der AfD-Landtagsfraktion. Bereits Monate vor der Wahl hatte das ARD-Magazin Kontraste Veranstaltungen untersucht, die von der Fraktion finanziert wurden. Bei mehreren Terminen standen dabei nicht nur die parlamentarische Arbeit, sondern auch das Regierungsprogramm der AfD, die bevorstehende Wahl und Spitzenkandidat Ulrich Siegmund im Mittelpunkt. Die AfD-Fraktion erklärte damals, sie verwende ihre Mittel ordnungsgemäß und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Sie verwies darauf, dass ihre Bürgerdialoge seit Jahren der parlamentarischen Öffentlichkeitsarbeit dienten.

Die Parteienrechtlerin Sophie Schönberger bewertet den Umfang dieser Aktivitäten deutlich kritischer. Sie sagte dem Spiegel, der AfD-Wahlkampf Sachsen-Anhalt sei zu einem erheblichen Teil über Fraktionsmittel unterstützt worden. Nach ihrer Einschätzung könne dies rechtswidrig gewesen sein und grundsätzlich eine erfolgreiche Wahlanfechtung ermöglichen. Entscheidend wäre dabei nicht allein ein Verstoß gegen Regeln der Parteien- oder Fraktionsfinanzierung. Im Wahlprüfungsverfahren müsste auch geklärt werden, ob der mögliche Fehler Auswirkungen auf das Wahlergebnis haben konnte.

Der Freiburger Staatsrechtler Fabian Michl sieht ebenfalls einen möglichen Wahlfehler. Eine unzulässige Finanzierung von Wahlkampfaktivitäten durch eine Parlamentsfraktion könne die Chancengleichheit der Parteien verletzen und deshalb Gegenstand eines Wahlprüfungsverfahrens sein. Nach dem Parteienrecht dürfen Parteien keine Spenden von Parlamentsfraktionen annehmen. Zugleich dürfen staatliche Fraktionsmittel nicht für Parteizwecke eingesetzt werden.

Verfassungsrechtler Möllers mahnt bei Konsequenzen zur Vorsicht

Eine automatische Ungültigkeit der Wahl folgt daraus nicht. Der Berliner Staatsrechtler Christoph Möllers hält es ebenfalls für möglich, dass eine verdeckte Finanzierung von Wahlkampf mit Fraktionsmitteln in den demokratischen Wettbewerb eingreift. Er verweist allerdings auf die hohe rechtliche Hürde für eine Wiederholungswahl. Insbesondere sei schwierig zu bestimmen, wann ein solcher Verstoß tatsächlich für die Mandatsverteilung relevant war. Eine Neuansetzung einer Wahl greife ihrerseits erheblich in den demokratischen Prozess ein.

Damit bestehen derzeit unterschiedliche Einschätzungen über die möglichen Konsequenzen. Festgestellt ist bislang weder ein Wahlfehler durch den Landtag noch die Ungültigkeit der Wahl. Auch eine Wiederholungswahl ist nicht beschlossen.

Wahlberechtigte in Sachsen-Anhalt können gegen die Gültigkeit der Landtagswahl Einspruch einlegen. Nach Angaben der Landeswahlleitung beträgt die Frist grundsätzlich einen Monat nach der öffentlichen Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses im Ministerialblatt. Der Einspruch muss beim Landtag eingehen und begründet werden. Zunächst entscheidet der Landtag nach Vorbereitung durch seinen Wahlprüfungsausschuss. Gegen dessen Entscheidung ist anschließend eine Wahlprüfungsbeschwerde beim Landesverfassungsgericht möglich.

Regierungsbildung bleibt ohne klare Mehrheit

Unabhängig davon ist auch die politische Mehrheitsbildung weiter ungelöst. Die AfD verfügt mit ihren 39 Mandaten nicht über die für eine absolute Mehrheit erforderlichen 42 Stimmen. Sie führt Gespräche mit dem BSW. Das Bündnis hat eine Koalition mit der AfD ausgeschlossen. Gespräche betreffen stattdessen politische Bedingungen, die bei einer möglichen Minderheitsregierung eine Rolle spielen könnten. Bis Ende September gab es dazu keine Einigung.

Auf der anderen Seite haben SPD, Grüne, Linke und BSW über Möglichkeiten einer Regierungsbildung gesprochen. Dabei wurde auch ein überparteilicher Ministerpräsident erörtert. Die vier Fraktionen verfügen gemeinsam jedoch nicht über eine Mehrheit. Dafür wäre zusätzlich die CDU erforderlich. Die Christdemokraten lehnten die Einladung zu diesen Gesprächen ab und erklärten, in die Opposition gehen zu wollen. Ministerpräsident Sven Schulze bekräftigte zudem seine Ablehnung einer Zusammenarbeit mit der AfD.

SPD, Grüne, Linke und BSW wollen ihre Gespräche nach der konstituierenden Sitzung des Landtags fortsetzen. Der neu gewählte Landtag kommt am 6. Oktober erstmals zusammen. Der Termin ergibt sich aus der Landesverfassung und wurde vom bisherigen Landtagspräsidenten einberufen.

Siegmund plant Kandidatur erst im Dezember

AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund kündigte am 29. September an, sich erst im Dezember zur Wahl als Ministerpräsident zu stellen. Zuvor war innerhalb der AfD von einem möglichen Termin im November die Rede gewesen. Woher Siegmund die für eine absolute Mehrheit fehlenden Stimmen erhalten könnte, war Ende September nicht geklärt. Das BSW erklärte, seine fünf Abgeordneten wollten Siegmund nicht zum Ministerpräsidenten wählen.

Vorher steht die Konstituierung des Parlaments an. Die AfD hat den bisherigen parlamentarischen Geschäftsführer Tobias Rausch als Kandidaten für das Amt des Landtagspräsidenten nominiert. Das BSW hat angekündigt, einen Kandidaten der stärksten Fraktion für dieses Amt unterstützen zu wollen. Die Regierungsfrage wird dadurch nicht entschieden.

Damit laufen in Sachsen-Anhalt zwei voneinander getrennte Verfahren gleichzeitig: Die Parteien versuchen, parlamentarische Mehrheiten für die kommende Landesregierung zu organisieren. Daneben kann die Rechtmäßigkeit der Wahl in einem förmlichen Wahlprüfungsverfahren überprüft werden. Das amtliche Wahlergebnis und die daraus hervorgegangene Zusammensetzung des Landtags gelten zunächst weiter.

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