
Schleswig-Holstein will vor der Landtagswahl 2027 gezielter gegen falsche oder irreführende Angaben zum Wahlverfahren vorgehen. Im Mittelpunkt stehen Informationen über den Ablauf der Abstimmung, die Briefwahl und die Auszählung der Stimmen. Geplant sind ein systematisches Monitoring sowie eine Strategie, mit der auf wahlbezogene Falschinformationen reagiert werden soll. Die nächste Landtagswahl findet am 18. April 2027 statt.
Landeswahlleiter Tobias Berger sieht insbesondere bei Informationen zum praktischen Ablauf der Wahl ein Feld, auf dem sich falsche Behauptungen schnell verbreiten können. In einem aktuellen Interview mit den Kieler Nachrichten verwies er unter anderem auf mögliche Falschinformationen über Briefwahl und Stimmenauszählung. Auch automatisierte Bot-Netzwerke können nach seiner Darstellung dazu beitragen, entsprechende Inhalte in kurzer Zeit stark zu verbreiten.
Die geplanten Maßnahmen sind bereits Bestandteil der offiziellen Vorbereitungen auf die Landtagswahl. Im Haushaltsentwurf für 2027 sind insgesamt 1,2 Millionen Euro zusätzlich für die Durchführung der Wahl vorgesehen. Das Geld soll unter anderem für eine neue Monitoring- und Reaktionsstrategie zu wahlbezogenen Falschinformationen eingesetzt werden. Weitere Schwerpunkte sind eine ausgeweitete Öffentlichkeitsarbeit und zusätzliche Schulungen für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.
Damit soll vor allem gewährleistet werden, dass belastbare Informationen zum Wahlverfahren schnell verfügbar sind, wenn im Internet widersprüchliche oder falsche Darstellungen auftauchen. Welche technischen Systeme für das Monitoring genutzt werden und wie die Reaktion auf einzelne Falschinformationen konkret organisiert wird, ist bislang nicht im Detail öffentlich beschrieben.
Der Landeswahlleiter übernimmt dabei eine besondere Rolle. Tobias Berger ist als unabhängiges Wahlorgan für die Vorbereitung und Durchführung der Landtagswahl in Schleswig-Holstein verantwortlich. Zugleich führt er die Geschäfte des Landeswahlausschusses. Diese Aufgaben sind von der allgemeinen politischen Kommunikation der Landesregierung zu unterscheiden.
Im Umfeld von Wahlen betreffen irreführende Behauptungen häufig technische Fragen. Dazu gehören beispielsweise Voraussetzungen der Briefwahl, die Aufbewahrung von Wahlunterlagen, die Arbeit der Wahlvorstände oder die Ermittlung des Ergebnisses. Für Schleswig-Holstein verweist Berger ausdrücklich auf mögliche Falschinformationen über Briefwahl und Auszählung.
Das bedeutet nicht, dass jede kritische Frage zum Wahlablauf als Desinformation eingestuft wird. Entscheidend ist, ob überprüfbare Tatsachen zum Verfahren falsch oder irreführend dargestellt werden. Die Maßnahmen zur Landtagswahl 2027 in Schleswig-Holstein richten sich deshalb auf falsche oder irreführende Angaben zum Wahlprozess und dessen Durchführung.
Wahlorgane haben in Schleswig-Holstein eine rechtlich festgelegte, unabhängige Stellung. Der Landeswahlleiter trägt die Gesamtverantwortung für Vorbereitung und Durchführung der Wahl im Land. Auf Ebene der Wahlkreise übernehmen Kreiswahlleiter und Kreiswahlausschüsse entsprechende Aufgaben. Die Wahlorgane handeln überparteilich und unabhängig.
Die Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein wählen am Sonntag, 18. April 2027, einen neuen Landtag. Die Landesregierung hatte den Termin am 24. März 2026 beschlossen. Er wurde anschließend im Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt gemacht. Die laufende Wahlperiode begann mit der konstituierenden Sitzung des Landtags am 7. Juni 2022.
Die Vorbereitungen auf die Landtagswahl 2027 in Schleswig-Holstein laufen damit bereits mehrere Monate vor dem eigentlichen Wahltag. Neben organisatorischen Fragen wie Wahlvorschlägen, Wahlkreisen und der Schulung von Helfern gehört dazu nun ausdrücklich auch der Umgang mit wahlbezogenen Falschinformationen.
Der Ansatz ist nicht auf Schleswig-Holstein beschränkt. Auch auf Bundesebene gehören Informationen zum Wahlverfahren und die Richtigstellung falscher Behauptungen zu den Maßnahmen rund um Wahlen. In den Informationen zum Schutz der Bundestagswahl wurde etwa festgehalten, dass falsche oder irreführende Angaben zum Wahlablauf aktiv aufgegriffen und über Webseiten, soziale Netzwerke sowie weitere Informationskanäle korrigiert werden können.
Schleswig-Holstein überträgt diesen Ansatz nun auf die Vorbereitung seiner nächsten Landtagswahl und verbindet ihn mit einem eigenen Monitoring. Belastbare Angaben über bereits laufende koordinierte Kampagnen gegen die Landtagswahl 2027 liegen bislang nicht vor. Die angekündigten Maßnahmen sind daher zunächst als Vorsorge für den Wahlkampf und den Wahlzeitraum zu verstehen.
Die Strategie soll die organisatorischen Vorbereitungen auf die Wahl ergänzen. Fest steht bereits, dass das Land den Umgang mit Falschinformationen nicht erst am Wahltag beginnen will, sondern als Bestandteil der gesamten Wahlvorbereitung behandelt.






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