Deutsche Bahn holt Bürokräfte häufiger an ihre Standorte

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Quelle: Pixabay, sergeitokmakov

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Die Deutsche Bahn schränkt die Möglichkeiten zum mobilen Arbeiten für einen Teil ihrer Beschäftigten deutlich ein. Wer einen Arbeitsplatz hat, der grundsätzlich mobiles Arbeiten erlaubt, soll künftig regelmäßig mindestens drei Tage pro Woche in Präsenz arbeiten. Bislang galt konzernweit als Mindestvorgabe lediglich ein gemeinsamer Präsenztag pro Woche. Die neue Regel soll spätestens bis Ende 2027 im gesamten Konzern umgesetzt werden. Damit verändert sich das Homeoffice bei der Deutschen Bahn für Zehntausende Beschäftigte, ohne dass mobiles Arbeiten vollständig abgeschafft wird.

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Drei Präsenztage sollen zum Mindeststandard werden

Die neue Vorgabe geht aus einem Schreiben des Konzernvorstands an Führungskräfte hervor. Darin wird für alle Beschäftigten, deren Tätigkeit mobiles Arbeiten ermöglicht, ein regelmäßiger Mindeststandard von drei Präsenztagen pro Woche festgelegt. Die konkrete Ausgestaltung soll allerdings nicht zentral für jede Konzerngesellschaft identisch vorgeschrieben werden. Nach Angaben der Bahn liegt die Umsetzung bei den jeweiligen Gesellschaften, weil sich Aufgaben und Arbeitsbedingungen innerhalb des Konzerns unterscheiden.

Damit handelt es sich nicht zwingend um drei identische feste Bürotage für alle Beschäftigten. Entscheidend ist zunächst die Vorgabe, dass künftig regelmäßig mindestens drei Arbeitstage pro Woche in Präsenz stattfinden sollen. Die vollständige Umsetzung im Konzern soll spätestens Ende 2027 abgeschlossen sein.

Nur rund ein Drittel der Bahnbelegschaft betroffen

Die neue Regel betrifft nach Angaben eines Bahnsprechers nur rund ein Drittel der Beschäftigten. Für die Mehrheit stellt sich die Homeoffice-Frage schon aufgrund ihrer Tätigkeit nicht. Zugpersonal, Beschäftigte in Werkstätten, an Bahnhöfen, in Leitstellen, in Bussen oder in anderen Bereichen des Eisenbahnbetriebs müssen ihre Arbeit ohnehin überwiegend oder vollständig vor Ort erledigen.

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Die Größenordnung ist dennoch erheblich. Ende 2025 beschäftigte der DB-Konzern weltweit rund 227.400 Menschen, davon gut 217.000 in Deutschland. Die Bahn gehört damit zu den größten Arbeitgebern des Landes.

Bei DB Regio ist eine Anwesenheitsregel von drei Tagen pro Woche bereits eingeführt worden. Für andere Gesellschaften und die Konzernzentrale galt bislang grundsätzlich die deutlich großzügigere konzernweite Vorgabe von mindestens einem gemeinsamen Präsenztag.

Konzernumbau soll durch mehr persönliche Zusammenarbeit unterstützt werden

Der Vorstand um Bahnchefin Evelyn Palla begründet die Änderung mit der laufenden Neuorganisation des Unternehmens. Teams und Zuständigkeiten würden neu geordnet, zugleich veränderten sich Aufgaben und Verantwortlichkeiten. In dieser Phase setzt der Vorstand stärker auf persönliche Zusammenarbeit und unmittelbaren Austausch zwischen Beschäftigten. Die erhöhte Präsenz soll nach Darstellung der Konzernführung Zusammenarbeit und Zusammenhalt unterstützen.

Die Bahn befindet sich derzeit in einem umfassenden Umbau. Im Juni hatte Palla eine neue Konzernstrategie vorgestellt, die unter anderem weniger Führungsebenen, klarere Verantwortlichkeiten und mehr Entscheidungsspielräume in den einzelnen Geschäftsfeldern vorsieht. Der Konzern will sich stärker auf das eigentliche Eisenbahngeschäft sowie auf betriebliche Qualität und wirtschaftliche Stabilität konzentrieren.

Einen Zusammenhang zwischen der neuen Präsenzregel und einem möglichen Personalabbau wies ein Bahnsprecher zurück. Die stärkere Büropräsenz sei kein Instrument zum Abbau von Stellen.

Betriebsratsumfrage zeigt deutlichen Widerstand

Unter Beschäftigten gibt es allerdings Widerstand gegen verpflichtend häufigere Präsenztage. Hinweise darauf liefert eine Umfrage des Betriebsrats bei der Infrastrukturgesellschaft DB InfraGO, deren Ergebnisse dem Spiegel vorlagen. Demnach bewerteten 87 Prozent der Befragten eine angeordnete Präsenzpflicht negativ. Genannt wurden unter anderem mögliche Nachteile für die persönliche Produktivität und die Planbarkeit des Arbeitsalltags. Angaben zur Zusammensetzung und Größe der Stichprobe wurden in den öffentlich zugänglichen Berichten zunächst nicht genannt.

Eine konkrete öffentliche Stellungnahme der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG oder der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer GDL zur nun konkretisierten konzernweiten Drei-Tage-Vorgabe war zunächst nicht bekannt. Die dokumentierte Kritik stammt deshalb vor allem aus der betrieblichen Interessenvertretung bei DB InfraGO.

Mobile Arbeit gehört bei der Bahn seit 2021 zum Arbeitsmodell

Die neue Regel bedeutet einen deutlichen Kurswechsel bei der praktischen Ausgestaltung der Büroarbeit. Die Deutsche Bahn hatte mobiles Arbeiten bereits 2021 für Beschäftigte und Führungskräfte mit geeigneten Bürotätigkeiten fest im Arbeitsalltag verankert. Parallel dazu führte der Konzern an Bürostandorten schrittweise Desksharing und auf unterschiedliche Tätigkeiten ausgerichtete Bürokonzepte ein.

Noch im September war die künftige Regelung konzernweit nicht endgültig festgelegt. Damals bestätigte die Bahn lediglich, dass sich der Vorstand mit stärkerer Büropräsenz beschäftige. Als weitere Begründung nannte der Konzern zu diesem Zeitpunkt auch eine bessere Auslastung der vorhandenen Büroflächen und die Möglichkeit, dauerhaft nicht benötigte Flächen zu reduzieren. Für den Gesamtkonzern war damals noch kein abschließender Beschluss verkündet worden.

Mit dem Schreiben des Konzernvorstands ist die Richtung nun deutlich konkreter: drei Präsenztage als Mindeststandard und eine schrittweise Umsetzung bis spätestens Ende 2027.

Deutsche Bahn folgt einem breiteren Trend bei Großunternehmen

Mit der Einschränkung des Homeoffice steht die Deutsche Bahn nicht allein. Mehrere große deutsche Unternehmen haben zuletzt wieder stärkere Anwesenheit im Büro verlangt oder entsprechende Regeln angekündigt. Dazu gehören unter anderem Mercedes-Benz, Telekom, SAP, Otto und Volkswagen.

Die Bahn unterscheidet sich allerdings durch ihre besondere Belegschaftsstruktur von vielen klassischen Büroarbeitgebern. Rund zwei Drittel der Beschäftigten können aufgrund ihrer operativen Aufgaben ohnehin nicht regelmäßig von zu Hause arbeiten. Die neue Regel verändert deshalb nicht den Alltag der gesamten Belegschaft, sondern vor allem den von Beschäftigten in Verwaltung, IT, Planung und anderen mobil arbeitsfähigen Tätigkeiten.

Wie die einzelnen Gesellschaften die Drei-Tage-Vorgabe konkret ausgestalten, kann deshalb unterschiedlich ausfallen. Festgelegt ist zunächst der konzernweite Mindeststandard und der zeitliche Rahmen bis Ende 2027.

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