
Die Bundesregierung will Millionen Steuerzahler entlasten, doch innerhalb der Koalition gibt es weiter unterschiedliche Vorstellungen über die Umsetzung. Am Donnerstag, 8. Oktober 2026, hat der Bundestag erstmals über die Einkommensteuerreform 2027 beraten. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) verteidigte die geplanten Entlastungen für kleinere und mittlere Einkommen. Die Union verlangt dagegen zusätzliche Fortschritte bei der Rentenpolitik und beim Arbeitsmarkt. Nach der ersten Beratung wurden die Gesetzentwürfe an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Beschlossen ist die Reform damit noch nicht.
Finanzminister Lars Klingbeil stellte die geplante Einkommensteuerreform im Bundestag als wichtigen Schritt zu einer gerechteren Verteilung der Steuerlast dar. Nach seinen Angaben sollen insbesondere Beschäftigte mit kleinen und mittleren Einkommen sowie Familien mit Kindern profitieren. Das vorgesehene Entlastungsvolumen bezifferte er auf rund zehn Milliarden Euro.
Als Beispiel führte Klingbeil eine Familie mit zwei Kindern und zwei mittleren Einkommen an. Sie könne durch die geplanten Änderungen jährlich etwa 600 Euro zusätzlich zur Verfügung haben. Die tatsächliche Entlastung hängt allerdings von Einkommen, Familienstand und steuerlichen Verhältnissen ab.
Klingbeil begründete die Reform auch mit den gestiegenen Lebenshaltungskosten. Zur Finanzierung sollen besonders hohe Einkommen künftig stärker besteuert werden.
Ein wesentlicher Bestandteil der Einkommensteuerreform 2027 ist die Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags. Dieser bestimmt, bis zu welcher Höhe das zu versteuernde Einkommen steuerfrei bleibt. Derzeit liegt er bei 12.348 Euro. Im Jahr 2027 soll er auf 12.564 Euro steigen, für 2028 sind 12.900 Euro vorgesehen.
Auch Familien sollen zusätzliche Unterstützung erhalten. Das monatliche Kindergeld soll von derzeit 259 Euro je Kind auf 267 Euro im Jahr 2027 steigen. Für 2028 sind 272 Euro geplant.
Der gesamte steuerliche Freibetrag für Kinder einschließlich des Betreuungsfreibetrags soll zunächst auf 10.056 Euro und anschließend auf 10.236 Euro angehoben werden. Zusätzlich ist eine Abflachung des Einkommensteuertarifs in bestimmten Einkommensbereichen vorgesehen.
Die geplanten Entlastungen sollen teilweise durch eine stärkere Besteuerung hoher Einkommen finanziert werden. Der bisherige Reichensteuersatz von 45 Prozent soll künftig bereits ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 250.000 Euro greifen.
Für Einkommen ab 280.000 Euro sieht der Regierungsentwurf zusätzlich einen Steuersatz von 47 Prozent vor. Entscheidend sind dabei die jeweiligen zu versteuernden Einkommen, nicht die Bruttogehälter.
Diese Änderungen betreffen nicht ausschließlich Arbeitnehmer mit besonders hohen Gehältern. Auch Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften können betroffen sein, da ihre Einkünfte grundsätzlich der persönlichen Einkommensteuer unterliegen.
Gerade dieser Teil des Gesetzentwurfs sorgt innerhalb der Koalition für unterschiedliche Bewertungen. Während die SPD die stärkere Beteiligung hoher Einkommen unterstützt, verweist die Union auf mögliche zusätzliche Belastungen für Unternehmen.
Die entscheidende politische Auseinandersetzung betrifft nicht allein die Höhe der geplanten Steuerentlastungen. Die Union verbindet ihre Zustimmung mit Fortschritten bei anderen Reformvorhaben der Bundesregierung.
Der finanzpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Fritz Güntzler, erklärte am Donnerstag gegenüber dem ARD Hauptstadtstudio, dass auch Vorhaben zur Rentenpolitik und zum Arbeitsmarkt entscheidungsreif vorliegen müssten. Entsprechende Gesetzentwürfe fehlten bislang.
Besonders wichtig sind der Union nach Güntzlers Darstellung Maßnahmen, die Unternehmen und Beschäftigung zugutekommen sollen. Die geplante höhere Besteuerung großer Einkommen müsse im Zusammenhang mit diesen Vorhaben betrachtet werden.
Damit ist eine endgültige Einigung über die Einkommensteuerreform weiterhin offen. Die Union hat allerdings nicht die erste parlamentarische Beratung verhindert. Der Gesetzentwurf wird regulär im Bundestag weiterbehandelt.
Ein weiterer Konfliktpunkt ist der unvollständige Ausgleich der sogenannten kalten Progression. Dieser Effekt entsteht, wenn Löhne und Gehälter wegen steigender Preise erhöht werden, die Steuerbelastung aber gleichzeitig zunimmt. Dadurch kann ein Teil des nominellen Einkommenszuwachses wieder verloren gehen.
Der Regierungsentwurf sieht keinen vollständigen Ausgleich dieser inflationsbedingten Belastung vor.
Güntzler forderte deshalb, im weiteren parlamentarischen Verfahren zusätzliche finanzielle Spielräume zu prüfen. Auch die SPD zeigt sich grundsätzlich offen für umfangreichere Steuerentlastungen. Ihre stellvertretende Fraktionsvorsitzende Wiebke Esdar verwies allerdings auf die begrenzten Haushaltsmittel.
Der Ökonom Martin Beznoska vom Institut der Deutschen Wirtschaft kritisierte die Reichweite der bisherigen Pläne. Nach seiner Einschätzung fällt die Reform zu klein aus, um die kalte Progression vollständig auszugleichen.
Neben den großen Änderungen am Einkommensteuertarif enthält das Gesetz mehrere weitere steuerliche Anpassungen.
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag soll von 1.230 Euro auf 1.430 Euro steigen. Arbeitnehmer können damit höhere pauschale Werbungskosten berücksichtigen, ohne entsprechende Einzelausgaben nachweisen zu müssen. Wer tatsächlich höhere berufliche Aufwendungen hat, kann diese weiterhin geltend machen.
Bei steuerlich begünstigten Zuschlägen für Sonn- und Feiertagsarbeit soll der maximal berücksichtigungsfähige Stundenlohn von 50 Euro auf 75 Euro steigen.
Gleichzeitig sieht die Bundesregierung Einschränkungen bei der steuerlichen Förderung von Handwerkerleistungen vor. Der anrechenbare Anteil soll von 20 auf 15 Prozent sinken, der maximale Steuerbonus von 1.200 auf 900 Euro.
Darüber hinaus ist eine Erhöhung des einheitlichen Pauschsteuersatzes für Minijobs von zwei auf fünf Prozent vorgesehen.
Auch die Opposition sieht Nachbesserungsbedarf. Die Grünen kritisieren insbesondere die unterschiedliche Wirkung von Kindergeld und steuerlichen Kinderfreibeträgen.
Ihr finanzpolitischer Sprecher Sascha Müller verwies im Bundestag darauf, dass Eltern mit höheren Einkommen durch die Freibeträge eine größere steuerliche Entlastung erhalten können als Familien, die überwiegend vom Kindergeld profitieren. Die Grünen fordern deshalb eine gerechtere Ausgestaltung des Familienleistungsausgleichs.
Zudem setzen sie sich dafür ein, Menschen mit sehr geringen Einkommen über niedrigere Sozialversicherungsbeiträge zu entlasten. Diese Gruppe profitiert von einer Senkung der Einkommensteuer häufig nur eingeschränkt, weil sie ohnehin wenig oder keine Einkommensteuer zahlt.
Die Linke hält das Entlastungsvolumen ebenfalls für zu gering und fordert eine stärkere Besteuerung hoher Einkommen. Auch die AfD kritisierte Umfang und Ausgestaltung des Gesetzentwurfs.
Die Einkommensteuerreform soll nach den bisherigen Regierungsplänen in zwei Stufen umgesetzt werden. Erste Änderungen sind zum 1. Januar 2027 vorgesehen. Weitere Entlastungen sollen Anfang 2028 folgen.
Nach den Berechnungen im Gesetzentwurf werden für 2027 steuerliche Mindereinnahmen von rund 4,5 Milliarden Euro erwartet. Für 2028 liegt die entsprechende Schätzung bei rund sechs Milliarden Euro. Die Auswirkungen verteilen sich auf Bund, Länder und Gemeinden.
Nach der ersten Lesung liegt der Gesetzentwurf nun bei den Bundestagsausschüssen, federführend beim Finanzausschuss. Dort können noch Änderungen ausgearbeitet werden. Anschließend stehen weitere Beratungen und die Entscheidung des Bundestages an. Nach dem Gesetzentwurf ist außerdem die Zustimmung des Bundesrates erforderlich.
Damit hängen die geplanten Entlastungen für Millionen Steuerpflichtige weiterhin vom parlamentarischen Verfahren und von einer politischen Verständigung der Regierungsfraktionen ab.
Texte werden mit Unterstützung von KI-Tools erstellt und vor Veröffentlichung redaktionell geprüft. Mehr dazu