Streit um Erbschaftsteuer: Zwei Münsteraner Politiker bringen Bewegung in die Koalition

Beim CDU-Bundesparteitag sprach sich Hendrik Wüst für den Parteivorsitzenden Friedrich Merz aus.
Foto: Robert diam

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Berlin/Münster. Ein CDU-Politiker fordert eine stärkere Besteuerung großer Erbschaften und bekommt dafür Unterstützung von der SPD. Was auf Bundesebene bislang für Streit zwischen den Regierungsparteien sorgt, führt in Münster zu einer bemerkenswerten politischen Annäherung. Der Bundestagsabgeordnete Stefan Nacke (CDU) stellt die bisherigen Privilegien für große Vermögen infrage. Seine Münsteraner Kollegin Svenja Schulze (SPD) begrüßt den Vorstoß ausdrücklich. Die Diskussion kommt zu einem entscheidenden Zeitpunkt: Bereits in wenigen Tagen befasst sich das Bundesverfassungsgericht mit umstrittenen Regeln zur Besteuerung geerbter Vermögen.

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Warum ausgerechnet ein CDU-Politiker höhere Erbschaftsteuern fordert

Stefan Nacke ist nicht nur Bundestagsabgeordneter für Münster, sondern auch Vorsitzender der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Gemeinsam mit Friedrich von Schönfeld, Finanzvorstand des Deutschen Caritasverbandes, hat er Anfang Oktober ein Positionspapier zur Erbschaftsteuer veröffentlicht.

Darin kritisieren die beiden Autoren, dass sehr große Erbschaften und Schenkungen durch steuerliche Sonderregelungen teilweise erheblich begünstigt werden. Während Erwerbseinkommen progressiv besteuert werden, könnten gerade besonders vermögende Erben von weitreichenden Ausnahmen profitieren. Nacke stellt damit die Frage nach dem Verhältnis zwischen eigener Leistung und geerbtem Wohlstand.

Der Vorstoß ist politisch bemerkenswert, weil die Union höhere Erbschaftsteuern bislang weitgehend ablehnt. Besonders der Schutz von Familienunternehmen spielt dabei eine zentrale Rolle. Nacke widerspricht diesem Ziel nicht, fordert aber eine stärkere Unterscheidung zwischen dem Erhalt eines Betriebs und der steuerlichen Begünstigung seiner Eigentümer.

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Svenja Schulze sieht Chance für gemeinsame Reform

Die Münsteraner SPD-Bundestagsabgeordnete Svenja Schulze reagierte am Donnerstag, 8. Oktober, mit Zustimmung auf den Vorstoß ihres CDU-Kollegen. Sie sieht darin eine Annäherung an die Reformpläne ihrer eigenen Partei und fordert die Union auf, ihre bisherige Haltung zu überdenken.

Hintergrund ist das bereits im Januar vorgestellte SPD-Konzept „FairErben“. Es sieht vor, private Erbschaften durch einen lebenslangen Freibetrag von einer Million Euro weitgehend zu entlasten. Für die Übertragung von Unternehmen soll ein Freibetrag von fünf Millionen Euro gelten. Größere Betriebsvermögen sollen dagegen stärker besteuert werden.

Unternehmen, die Arbeitsplätze erhalten, könnten die Steuer nach dem SPD-Modell über einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren bezahlen. Die zusätzlichen Einnahmen sollen nach den Vorstellungen der Sozialdemokraten in Bildung investiert werden. Nacke hat sich bislang allerdings nicht ausdrücklich hinter diese konkreten Freibeträge gestellt. Seine Forderung und das SPD-Konzept verfolgen ähnliche Ziele, sind aber nicht gleichzusetzen.

21,4 Milliarden Euro: Warum die Erbschaftsteuer immer wichtiger wird

Wie groß die finanziellen Dimensionen inzwischen sind, zeigen die jüngsten Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Für das Jahr 2025 setzten die Finanzverwaltungen Erbschaft- und Schenkungsteuer in Höhe von insgesamt 21,4 Milliarden Euro fest. Das waren 60,8 Prozent mehr als im Vorjahr und ein neuer Höchstwert. Allein auf Erbschaften entfielen 13,3 Milliarden Euro, auf Schenkungen weitere 8,1 Milliarden Euro.

Besonders auffällig ist die Entwicklung bei sehr großen Vermögensübertragungen. Bei Erbschaften und Schenkungen ab 20 Millionen Euro hat sich die festgesetzte Steuer gegenüber dem Vorjahr deutlich mehr als verdoppelt. Gleichzeitig wurden insgesamt 141,1 Milliarden Euro an steuerlich berücksichtigtem Vermögen übertragen.

Die Statistik bildet allerdings nicht sämtliche Erbschaften ab. Vermögensübertragungen innerhalb der gesetzlichen Freibeträge werden in der Regel nicht erfasst. Zudem ist die festgesetzte Steuer nicht mit den tatsächlich im selben Jahr eingenommenen Steuergeldern gleichzusetzen.

Was sich für normale Erben und Familienunternehmen ändern könnte

Für viele Familien wäre vor allem der geplante höhere Freibetrag von Bedeutung. Derzeit dürfen Kinder von jedem Elternteil grundsätzlich 400.000 Euro steuerfrei erben. Ehepartner haben einen persönlichen Freibetrag von 500.000 Euro. Bei Geschwistern, Nichten, Neffen und nicht verwandten Personen liegt er dagegen lediglich bei 20.000 Euro. Bei Schenkungen können persönliche Freibeträge grundsätzlich alle zehn Jahre erneut genutzt werden.

Die SPD möchte dieses System durch einen lebenslangen Freibetrag ersetzen. Von der geplanten Million sollen 900.000 Euro für Erbschaften und Schenkungen innerhalb der Familie und weitere 100.000 Euro für Übertragungen von anderen Personen gelten. Der Freibetrag soll sich auf die empfangende Person beziehen, nicht auf jeden einzelnen Erbfall. Wer bereits zu Lebzeiten größere Schenkungen erhält, müsste diese deshalb berücksichtigen.

Warum große Unternehmensvermögen besonders umstritten sind

Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung stehen die Sonderregeln für geerbte Unternehmen. Nach geltendem Recht können unter bestimmten Voraussetzungen 85 Prozent des begünstigten Betriebsvermögens steuerfrei bleiben. Bei Erfüllung zusätzlicher Bedingungen ist sogar eine vollständige Steuerbefreiung möglich. Für besonders große Übertragungen gelten spezielle Regelungen.

Diese Ausnahmen sollen verhindern, dass Unternehmensnachfolger Betriebe verkaufen oder Arbeitsplätze abbauen müssen, um Erbschaftsteuer bezahlen zu können. Kritiker bemängeln allerdings, dass dadurch auch sehr vermögende Erben weitgehend von der Steuer verschont werden können.

Genau an dieser Stelle setzt der Münsteraner CDU-Politiker Nacke an. Er will Unternehmen schützen, ohne automatisch auch ihren Eigentümern umfassende Steuerfreiheit zu gewähren. Damit stellt er einen wesentlichen Bestandteil des bestehenden Erbschaftsteuerrechts zur Diskussion.

Bundesverfassungsgericht verhandelt kommende Woche

Zusätzlichen Druck erhält die Debatte durch zwei Verhandlungen vor dem Bundesverfassungsgericht. Am 12. Oktober geht es zunächst um die Gesetzgebungskompetenzen bei der Erbschaftsteuer. Einen Tag später, am 13. Oktober, prüfen die Richter eine Verfassungsbeschwerde zu den steuerlichen Begünstigungen von Betriebsvermögen.

Ausgangspunkt des zweiten Verfahrens ist ein Erbe, der Privatvermögen von seiner Tante erhalten hat und sich gegenüber Erben begünstigter Unternehmensvermögen benachteiligt sieht. Das Gericht muss klären, ob die unterschiedlichen steuerlichen Regelungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

Eine Entscheidung unmittelbar nach der mündlichen Verhandlung ist nicht garantiert. Das Verfahren könnte allerdings erheblichen Einfluss auf die künftige Gestaltung der Erbschaftsteuer haben. Für die Regierungsparteien stellt sich damit nicht nur die Frage, ob sie eine Reform wollen, sondern möglicherweise auch, wie sie auf verfassungsrechtliche Vorgaben reagieren müssen.

Bleibt der Vorstoß aus Münster eine Einzelmeinung?

Eine Einigung zwischen CDU und SPD ist trotz der Annäherung von Schulze und Nacke nicht absehbar. Gerade in der Union dürfte die Frage, wie große Familienunternehmen steuerlich behandelt werden sollen, weiter umstritten bleiben. Nackes Position ist bislang keine beschlossene Linie seiner Partei. Auch die konkreten Freibeträge des SPD-Konzepts sind nicht Bestandteil einer gemeinsamen Vereinbarung zur Reform.

Dennoch hat der Vorstoß eine neue Ausgangslage geschaffen. Die Kritik an der steuerlichen Privilegierung besonders großer Erbschaften kommt inzwischen auch aus der CDU selbst. Ob daraus eine Mehrheit für Veränderungen entsteht, wird sich erst in den weiteren Beratungen zeigen. Die beiden Bundestagsabgeordneten aus Münster vertreten dabei ähnliche Ziele in einer Debatte, in der ihre Parteien bislang unterschiedliche Positionen einnehmen.

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