Schufa gerät wegen neuer Bonitätsbewertungen unter politischen Druck

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Die Schufa steht wegen ihrer neuen Bonitätsbewertungen erneut in der Kritik. Politiker aus mehreren Bundestagsfraktionen verlangen Erklärungen, weil die Wirtschaftsauskunftei neben ihrem im März eingeführten transparenten Bewertungssystem weitere, komplexere Modelle anbietet. Besonders ein spezieller Score für Immobilienfinanzierungen und die Weitergabe zusätzlicher Verbraucherdaten werfen Fragen auf. Die Schufa weist die Kritik an ihrer bisherigen Kommunikation zurück und verweist auf die schrittweise Umstellung ihrer Bewertungssysteme bis Ende 2028.

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Neuer Schufa-Score sollte Bewertungen nachvollziehbar machen

Im März 2026 führte die Schufa ein neues Verfahren zur Einschätzung der Kreditwürdigkeit ein. Der neue Schufa-Score basiert auf zwölf offengelegten Kriterien und umfasst eine Skala von 100 bis 999 Punkten. Verbraucher können nachvollziehen, wie sich einzelne Informationen auf ihre Bewertung auswirken.

Zuvor verwendete die Auskunftei unterschiedliche Bewertungsmodelle für Banken, Handel, Telekommunikationsunternehmen und weitere Branchen. Diese waren für Betroffene nur eingeschränkt verständlich. Mit dem neuen System sollte sich das ändern.

Allerdings ersetzt der transparente Score nicht sämtliche anderen Bewertungen. Recherchen von NDR und Süddeutscher Zeitung machten Ende September weitere Modelle und Angebote bekannt. Daran entzündet sich nun die politische Auseinandersetzung.

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Zusätzlicher Score für Immobilienkredite sorgt für Kritik

Besondere Aufmerksamkeit erhält ein Bewertungsmodell für Immobilienfinanzierungen. Nach den Recherchen von NDR und Süddeutscher Zeitung bietet die Schufa Banken bereits seit Sommer 2025 einen neuen Hypothekenscore an. Dieser unterscheidet sich vom allgemeinen Bewertungssystem, dessen Berechnung Verbraucher selbst nachvollziehen können.

Die Schufa bestätigte gegenüber den beiden Medien, dass es für Immobilienfinanzierungen weiterhin ein gesondertes Modell geben werde. Ende September wurde dieses nach Unternehmensangaben ungefähr 300-mal pro Woche abgefragt.

Für Verbraucher entsteht dadurch eine wichtige Unterscheidung: Ein im eigenen Schufa-Konto angezeigter Bonitätswert muss nicht zwangsläufig der Bewertung entsprechen, die bei einer Immobilienfinanzierung herangezogen wird. Die Berechnung des speziellen Hypothekenscores war zunächst nicht öffentlich erläutert. Die Schufa kündigte eine Erklärung an, sobald das Modell im Immobilienkreditmarkt größere Bedeutung erlange.

Schufa bietet Unternehmen zusätzliche Verbraucherdaten an

Neben den unterschiedlichen Score-Modellen steht ein weiteres Angebot der Schufa in der Kritik. Unternehmen können zusätzliche Informationen erhalten, um eigene Bewertungen der Kreditwürdigkeit vorzunehmen.

Nach den Recherchen von NDR und Süddeutscher Zeitung umfasst das entsprechende Angebot einen Pool von 40 Kriterien. Dazu gehören beispielsweise Angaben zur Gesamtbelastung durch Kredite und Leasingverträge sowie zur Anzahl bestehender Kreditkarten oder abgeschlossener Bankverträge.

Die Schufa erklärte, das Angebot richte sich bislang nur an wenige Großkunden. Zum Zeitpunkt der Recherchen habe noch kein Unternehmen den neuen Score in Kombination mit diesen Zusatzinformationen genutzt.

Die Möglichkeit zusätzlicher unternehmensinterner Bewertungen wirft dennoch Fragen auf. Denn für Betroffene kann es schwieriger werden, nachzuvollziehen, welche Informationen ein Unternehmen tatsächlich verwendet und wie daraus eine Entscheidung über einen Kredit oder Vertrag entsteht.

Union, SPD, Grüne und Linke verlangen Erklärungen

Die Kritik an der Schufa reicht inzwischen über mehrere politische Lager hinweg. Susanne Hierl von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert eine Erklärung, wie die Ankündigung eines einheitlichen Scores mit zusätzlichen Bewertungsmodellen zusammenpasst.

Auch die SPD-Abgeordnete Carmen Wegge sieht die Transparenzoffensive kritisch. Sie bemängelt, dass wesentliche Bestandteile der Geschäftsausrichtung zunächst nicht deutlich geworden seien. Der Grünen-Abgeordnete Lukas Benner fordert eine nachvollziehbare Bewertung auf klarer rechtlicher Grundlage.

Deutlich weiter geht Christin Willnat von der Linken. Sie stellt die privatwirtschaftliche Organisation der Bonitätsbewertung grundsätzlich infrage und spricht sich für eine staatliche Einrichtung mit gesetzlichen Vorgaben und demokratischer Kontrolle aus.

Eine andere Position vertritt die AfD. Ihr Abgeordneter Stefan Möller sieht zusätzliche Bewertungsmodelle grundsätzlich als zulässig an, sofern die rechtlichen Anforderungen eingehalten werden.

Schufa verteidigt ihr Vorgehen und nennt neue Zahlen

Die Schufa widerspricht der Darstellung, sie habe angekündigt, künftig ausschließlich einen einzigen Score anzubieten. Das Unternehmen betont, dass der neue transparente Wert die bisherigen sechs branchenspezifischen Bewertungen ersetzen soll. Andere Spezialmodelle seien davon nicht grundsätzlich erfasst.

Gleichzeitig verweist die Auskunftei auf die zunehmende Verbreitung des neuen Systems. Nach Unternehmensangaben vom 30. September 2026 nutzen bereits 43 Prozent der bisherigen Kunden der sechs Branchenscores das neue Modell.

Zuletzt wurden rund 390.000 Anfragen pro Woche für den neuen Score registriert. Der bisherige Bankenscore lag mit etwa 400.000 wöchentlichen Anfragen noch knapp davor.

Bis Ende 2028 soll der neue transparente Score nach Planung der Schufa rund 80 Prozent aller Scoreanfragen ausmachen. Auch die bisherigen kundenindividuellen Modelle sollen in ihrer bisherigen Form auslaufen.

Europäisches Datenschutzrecht stärkt die Rechte der Verbraucher

Die Auseinandersetzung hat auch eine rechtliche Dimension. Der Europäische Gerichtshof hat in mehreren Entscheidungen die Rechte von Menschen gestärkt, deren Kreditwürdigkeit automatisiert bewertet wird.

Bereits im Dezember 2023 stellte das Gericht klar, dass eine Bonitätsbewertung unter bestimmten Voraussetzungen als automatisierte Entscheidung im Sinne der Datenschutzgrundverordnung gelten kann. Maßgeblich ist unter anderem, welchen Einfluss der Score auf eine Vertragsentscheidung hat.

Im Februar 2025 konkretisierte der Gerichtshof die Auskunftsrechte. Betroffene müssen in solchen Fällen verständliche Informationen darüber erhalten können, wie ihre personenbezogenen Daten bei der Berechnung berücksichtigt wurden. Geschäftsgeheimnisse schließen diese Rechte nicht pauschal aus.

Ob einzelne zusätzliche Schufa-Verfahren gegen datenschutzrechtliche Vorgaben verstoßen, ist damit allerdings nicht entschieden. Eine entsprechende gerichtliche Feststellung zu den nun diskutierten Modellen liegt nicht vor.

Was Verbraucher bei einer Bonitätsprüfung beachten können

Für Verbraucher ist besonders wichtig, welche Bewertung bei einem konkreten Vertragsabschluss tatsächlich verwendet wird. Der kostenlose Schufa-Account ermöglicht zwar den Einblick in den neuen Score und die gespeicherten Informationen. Daraus geht aber nicht automatisch hervor, welches Bewertungsmodell ein Unternehmen bei seiner Entscheidung nutzt.

Die Verbraucherzentralen empfehlen deshalb, regelmäßig eine kostenlose Datenkopie anzufordern und gespeicherte Einträge zu überprüfen. Fehlerhafte oder veraltete Angaben sollten korrigiert werden.

Wer einen Kredit nicht erhält oder einen Vertrag nur zu schlechteren Konditionen abschließen kann, sollte beim betreffenden Unternehmen nachfragen, welche Bonitätsinformationen für die Entscheidung maßgeblich waren.

Gerade bei Immobilienfinanzierungen kann eine solche Auskunft wichtig sein. Denn dort hängen von der Einschätzung der Kreditwürdigkeit möglicherweise die angebotenen Konditionen ab.

Damit bleibt die zentrale Frage der politischen Auseinandersetzung bestehen: Wie transparent sind Bonitätsbewertungen tatsächlich, wenn neben einem nachvollziehbaren Standardsystem weitere Verfahren eingesetzt werden?

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