
Die Bundesregierung stellt zusätzliches Geld für den Bau energieeffizienter Wohnungen bereit. Mit der Aufstockung der EH55-Plus-Förderung sollen bereits genehmigte Bauvorhaben schneller umgesetzt werden. Bauherren und Investoren können weiterhin zinsvergünstigte Kredite von bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit beantragen. Das Angebot ist allerdings befristet und endet spätestens am 31. Dezember 2026.
Das Bundesbauministerium hat am Freitag, 9. Oktober 2026, angekündigt, weitere Mittel für das Förderprogramm bereitzustellen. Hintergrund ist die deutlich gestiegene Nachfrage. Ursprünglich waren 800 Millionen Euro vorgesehen, mit denen der Bund die Kreditzinsen für förderfähige Neubauprojekte verbilligt.
Ende September standen von diesem Budget nur noch rund 69 Millionen Euro zur Verfügung. Ohne zusätzliche Mittel hätte das Programm voraussichtlich vor Jahresende ausgesetzt werden müssen. Noch wenige Tage zuvor hatte Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) eine weitere Aufstockung nicht vorgesehen.
Wie hoch die zusätzlichen Bundesmittel genau ausfallen, bezifferte das Ministerium bei der Ankündigung zunächst nicht. Mehrere Branchenverbände sprechen von weiteren 250 Millionen Euro. Die Nachrichtenagentur Reuters nennt unter Berufung auf Branchenkreise eine Größenordnung zwischen 200 und 250 Millionen Euro.
Die Förderung bleibt trotz der zusätzlichen Gelder begrenzt. Anträge können nur berücksichtigt werden, solange entsprechende Bundesmittel verfügbar sind. Ein Anspruch auf einen Förderkredit besteht nicht.
Seit dem Start des Programms im Dezember 2025 wurden nach Angaben des Bundesbauministeriums bis zum 5. Oktober 2026 rund 52.100 Wohneinheiten gefördert. Das zugesagte Kredit- und Zuschussvolumen erreichte etwa 4,9 Milliarden Euro.
Diese Summe ist nicht mit den Haushaltsmitteln des Bundes gleichzusetzen. Der Staat übernimmt bei der Kreditförderung vor allem die Kosten für die günstigeren Zinssätze. Das Darlehen selbst muss von den Kreditnehmern zurückgezahlt werden.
Auch bedeutet eine Förderzusage nicht, dass die entsprechende Wohnung bereits fertiggestellt wurde. Die Finanzierung soll vielmehr dazu beitragen, genehmigte Bauprojekte tatsächlich umzusetzen.
Die Förderung läuft über die staatliche Förderbank KfW und ist Bestandteil des Programms „Klimafreundlicher Neubau“. Für Wohngebäude stehen insbesondere die KfW-Produkte 297 und 298 zur Verfügung.
Förderfähig sind private Bauherren ebenso wie Unternehmen, Vermieter, Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften. Auch beim erstmaligen Erwerb einer entsprechend förderfähigen Neubauimmobilie kann das Programm genutzt werden.
Der Kreditbetrag beträgt maximal 100.000 Euro pro Wohneinheit. Bei einem Mehrfamilienhaus mit zehn förderfähigen Wohnungen können somit rechnerisch bis zu eine Million Euro an vergünstigten Darlehen zusammenkommen.
Die Kreditlaufzeit kann bis zu 35 Jahre betragen. Eine Zinsbindung ist für höchstens zehn Jahre möglich. Der konkrete Zinssatz richtet sich nach den jeweils geltenden KfW-Konditionen und wird bei der Förderzusage festgelegt.
Anders als bei einem direkten Baukostenzuschuss erhalten Kreditnehmer kein geschenktes Geld. Der finanzielle Vorteil entsteht durch die gegenüber einer regulären Finanzierung verbilligten Kreditzinsen.
Das Förderprogramm richtet sich an Neubauten, die den Effizienzhausstandard 55 erfüllen. Ein solches Gebäude darf beim maßgeblichen Primärenergiebedarf höchstens 55 Prozent des Wertes eines gesetzlichen Referenzgebäudes erreichen.
Hinzu kommt eine weitere Anforderung: Die Wärmeerzeugung muss vollständig auf erneuerbaren Energien beruhen. Öl- und Gasheizungen erfüllen die Voraussetzungen deshalb nicht. Möglich sind beispielsweise Wärmepumpen sowie geeignete Lösungen mit Fernwärme, Solarthermie oder Biomasse.
Eine weitere zentrale Voraussetzung betrifft den Stand des Bauprojekts. Grundsätzlich muss bereits eine gültige Baugenehmigung vorliegen. Bei genehmigungsfreien Vorhaben gelten besondere Anforderungen an die baurechtliche Zulässigkeit.
Damit unterscheidet sich die EH55-Plus-Förderung von einer allgemeinen Unterstützung für beliebige neue Bauvorhaben. Sie soll insbesondere Projekte ermöglichen, deren Planung bereits weit fortgeschritten ist.
Wer die Förderung nutzen möchte, muss die zeitlichen Vorgaben der KfW beachten. Der Antrag wird über einen Finanzierungspartner, beispielsweise eine Bank oder Sparkasse, gestellt.
Für den Nachweis der energetischen Anforderungen ist eine entsprechend qualifizierte Fachperson erforderlich. Sie erstellt die für den Antrag benötigte Bestätigung.
Grundsätzlich muss der Förderantrag vor Beginn der Bauarbeiten gestellt werden. Bei bereits geschlossenen Verträgen können besondere Regelungen gelten. Auch beim Kauf einer Neubauimmobilie sind der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und die erste Kaufpreiszahlung relevant.
Die KfW weist darauf hin, dass Fördermittel erst nach einer entsprechenden Zusage verbindlich eingeplant werden können. Wer vorher finanzielle Verpflichtungen eingeht, trägt das Risiko einer ausbleibenden Förderung.
Die Antragsfrist endet spätestens am 31. Dezember 2026. Entscheidend ist der rechtzeitige Antragseingang bei der KfW. Sollten die verfügbaren Bundesmittel vorher ausgeschöpft sein, kann das Programm bereits früher enden.
Mit dem Programm reagiert die Bundesregierung auf ein grundlegendes Problem des deutschen Wohnungsmarktes. Zahlreiche Wohnungen sind zwar genehmigt, werden jedoch wegen gestiegener Baukosten, höherer Finanzierungsausgaben oder wirtschaftlicher Unsicherheiten nicht unmittelbar umgesetzt.
Nach Angaben der Bundesregierung lag der sogenannte Bauüberhang zuletzt bei rund 760.000 Wohnungen. Darunter fallen genehmigte, aber noch nicht fertiggestellte Bauvorhaben.
Die EH55-Plus-Förderung soll einen Teil dieser Projekte wirtschaftlich attraktiver machen. Sie konzentriert sich deshalb auf Vorhaben, bei denen wichtige planungsrechtliche Voraussetzungen bereits erfüllt sind.
Die Bauwirtschaft begrüßt die zusätzlichen Gelder. Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe sieht darin eine Verbesserung der Planungssicherheit für Familien und kleinere Investoren. Zugleich fordert der Verband eine Anschlusslösung für das Jahr 2027, damit nach dem Auslaufen der aktuellen Förderung keine neue Lücke entsteht.
Für Bauherren kann der vergünstigte KfW-Kredit die Finanzierungskosten reduzieren. Ob sich ein Projekt dadurch wirtschaftlich rechnet, hängt allerdings weiterhin von den gesamten Baukosten, dem Eigenkapital und den übrigen Kreditkonditionen ab.
Die Förderung deckt zudem nicht zwangsläufig den vollständigen Finanzierungsbedarf ab. Besonders bei größeren Bauvorhaben bleibt deshalb eine ergänzende Finanzierung erforderlich.
Mit der Aufstockung hat die Bundesregierung das Förderangebot kurzfristig abgesichert. Wie viele der geförderten Wohnungen tatsächlich bis Ende 2026 gebaut oder fertiggestellt werden, lässt sich aus den bisherigen Förderzusagen nicht ableiten. Fest steht jedoch, dass zusätzliche Mittel für weitere genehmigte Neubauvorhaben zur Verfügung stehen und entsprechende Anträge weiterhin möglich sind.
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