XXXLutz will Porta übernehmen: EU sieht Risiken für Möbelkunden und Hersteller

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Quelle: Pixabay, sergeitokmakov

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Die geplante Übernahme der Möbelhausgruppe Porta durch XXXLutz wird zum Fall für die europäischen Wettbewerbshüter. Die EU-Kommission hat am Montag, 12. Oktober 2026, eine vertiefte Untersuchung des Zusammenschlusses eingeleitet. Sie befürchtet Nachteile für Verbraucher in mehreren europäischen Ländern und eine wachsende Abhängigkeit von Möbelherstellern gegenüber großen Handelsketten. Besonders der deutsche Möbelmarkt steht im Mittelpunkt. Eine Entscheidung über die Übernahme soll spätestens am 25. Februar 2027 fallen.

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EU-Kommission befürchtet weniger Wettbewerb im Möbelhandel

Die Porta-Übernahme durch XXXLutz könnte nach der vorläufigen Einschätzung der Europäischen Kommission den Wettbewerb in Deutschland, Tschechien und der Slowakei erheblich beeinträchtigen. Die Behörde sieht insbesondere Überschneidungen zwischen den bestehenden Möbelhausketten beider Unternehmensgruppen.

In Deutschland betrifft dies vor allem den Möbeldiscount. XXXLutz verfügt bereits über eine starke Position in diesem Marktsegment. Mit der Übernahme kämen unter anderem die Einrichtungsmärkte von SB-Möbel Boss hinzu. In verschiedenen Regionen stehen sich Filialen beider Unternehmensgruppen bislang als direkte Wettbewerber gegenüber.

Die Wettbewerbshüter untersuchen deshalb, ob Kunden nach einem Zusammenschluss noch genügend Möglichkeiten hätten, zwischen unabhängigen Möbelanbietern zu wählen. Nach Einschätzung der Kommission könnten die Unternehmen durch die Übernahme einen Teil des bisherigen Wettbewerbsdrucks verlieren. Mögliche Folgen wären steigende Preise oder eine geringere Auswahl. Ob diese Entwicklung tatsächlich eintreten würde, ist Gegenstand des laufenden Verfahrens.

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Dabei kommt es nicht ausschließlich auf die Marktanteile der Unternehmen in ganz Deutschland an. Gerade im Möbelhandel spielt die regionale Wettbewerbssituation eine wichtige Rolle. Große Einrichtungshäuser ziehen Kunden häufig aus einem größeren Einzugsgebiet an. Entscheidend ist daher auch, welche anderen Möbelhäuser innerhalb dieser Regionen erreichbar sind und in welchem Umfang sie miteinander konkurrieren.

Auch die Einkaufsmacht gegenüber Herstellern wird untersucht

Die europäische Wettbewerbsprüfung betrifft nicht nur die Verkaufspreise und die Auswahl in Möbelhäusern. Die EU-Kommission untersucht außerdem, welche Folgen der Zusammenschluss für die Hersteller und Lieferanten von Möbeln haben könnte.

Auf den Beschaffungsmärkten sieht die Behörde mögliche Wettbewerbsprobleme in Deutschland, Tschechien, der Slowakei und Polen. Damit reicht dieser Teil der Prüfung über die drei Länder hinaus, in denen sich die Einzelhandelsaktivitäten von Porta und XXXLutz unmittelbar überschneiden.

Hintergrund ist die bereits beträchtliche Einkaufsmacht der österreichischen XXXLutz-Gruppe. Möbelproduzenten verkaufen ihre Waren an große Handelsunternehmen, die aufgrund ihrer Bestellmengen erheblichen Einfluss auf die Konditionen ihrer Lieferanten haben können. Mit Porta würde ein weiterer bedeutender Möbelhändler in der Unternehmensgruppe aufgehen.

Für Hersteller könnte sich dadurch die Zahl großer, voneinander unabhängiger Abnehmer verringern. Die Kommission will deshalb untersuchen, ob einzelne Lieferanten künftig weniger Alternativen hätten und wirtschaftlich stärker von XXXLutz abhängig werden könnten.

Diese Entwicklung hatte bereits Anfang 2025 Kritik aus der deutschen Möbelindustrie ausgelöst. Die Verbände der deutschen Möbelindustrie warnten damals vor einer weiteren Konzentration im Handel. Sie befürchteten, dass insbesondere mittelständische Hersteller gegenüber großen Handelsgruppen an Verhandlungsspielraum verlieren könnten.

Porta bringt rund 140 Standorte in den Zusammenschluss ein

XXXLutz und Porta hatten ihre Übernahmepläne bereits am 7. Januar 2025 bekannt gegeben. Der österreichische Möbelkonzern will die gesamte Porta-Unternehmensgruppe übernehmen. Der ursprünglich vereinbarte Kauf steht unter dem Vorbehalt der erforderlichen kartellrechtlichen Genehmigung.

Porta zählt zu den etablierten Möbelhändlern in Deutschland. Zum Unternehmen gehören neben den klassischen Porta-Einrichtungshäusern die Discountmärkte von SB-Möbel Boss und der Möbelhändler Möbel Letz. In Tschechien und der Slowakei ist die Gruppe mit der Marke Asko vertreten.

Zum Zeitpunkt der Übernahmeankündigung verfügte Porta über rund 140 Standorte in den drei Ländern und beschäftigte etwa 6.000 Menschen. XXXLutz betreibt seinerseits zahlreiche Einrichtungshäuser in Europa und ist außerdem mit mehreren Handelsmarken in unterschiedlichen Preissegmenten vertreten.

Die Beteiligten hatten zunächst mit einem deutlich früheren Abschluss des Geschäfts gerechnet. Am 7. September 2026 wurde der geplante Zusammenschluss schließlich offiziell bei der Europäischen Kommission angemeldet. Die Übernahme wird dort unter dem Aktenzeichen M.11895 geprüft.

Zusätzlich läuft ein Verfahren wegen möglicher Regelverstöße

Die vertiefte Fusionskontrolle ist nicht das einzige Verfahren, das die EU-Kommission im Zusammenhang mit XXXLutz und Porta führt.

Bereits im Juli 2026 leitete die Behörde eine gesonderte Untersuchung ein. Dabei geht es um die Frage, ob die Unternehmen möglicherweise schon vor der kartellrechtlichen Freigabe Schritte zur Umsetzung der Übernahme unternommen haben.

Nach europäischem Wettbewerbsrecht dürfen Unternehmen einen genehmigungspflichtigen Zusammenschluss grundsätzlich nicht vollziehen, bevor die zuständige Behörde zugestimmt hat. Dieses Durchführungsverbot soll verhindern, dass sich die Wettbewerbsverhältnisse bereits verändern, während die Prüfung noch läuft.

Die EU-Kommission hatte im Sommer Hinweise auf mögliche Verstöße gegen diese Vorschriften erhalten. Ob tatsächlich gegen das europäische Wettbewerbsrecht verstoßen wurde, ist bislang nicht festgestellt. Das Verfahren wird unabhängig von der Untersuchung der wirtschaftlichen Folgen des Zusammenschlusses geführt.

XXXLutz-Deutschlandchef Alois Kobler bestreitet den Vorwurf einer vorzeitigen Zusammenarbeit. In einem am 9. Oktober veröffentlichten Interview mit t-online erklärte er, dass es vor der kartellrechtlichen Zustimmung keine Zusammenarbeit gebe. Die Unternehmensführung rechnet weiterhin mit einer Genehmigung des Kaufs.

Frühere Übernahme musste bereits unter Auflagen erfolgen

Wie weitreichend die Folgen einer Wettbewerbsprüfung für Möbelunternehmen sein können, zeigt eine frühere Entscheidung des Bundeskartellamtes.

Im November 2020 genehmigte die Behörde die geplante Beteiligung der XXXLutz-Gruppe an der Tessner-Gruppe, zu der unter anderem Roller gehörte, auf der Absatzseite nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Damals durfte XXXLutz 22 Standorte der übernommenen Unternehmensgruppe nicht übernehmen. Außerdem musste ein eigener Standort abgegeben werden. Das Bundeskartellamt hatte in mehreren regionalen Märkten erhebliche Wettbewerbsprobleme festgestellt, insbesondere im Discountsegment.

Diese frühere Entscheidung bedeutet allerdings nicht, dass auch beim geplanten Porta-Kauf vergleichbare Auflagen erforderlich werden. Die wirtschaftlichen Verhältnisse und die jeweils betroffenen Märkte müssen für jede Übernahme gesondert untersucht werden.

Für den aktuellen Zusammenschluss sind unterschiedliche Ergebnisse möglich. Dazu gehören eine Genehmigung ohne Einschränkungen, eine Freigabe unter Auflagen oder eine Untersagung, falls die wettbewerbsrechtlichen Bedenken nicht ausgeräumt werden können.

Entscheidung über die Porta-Übernahme bis Februar 2027

Mit der Eröffnung der vertieften Untersuchung beginnt die zweite Phase der europäischen Fusionskontrolle. In diesem Verfahren werden die Marktverhältnisse ausführlicher untersucht und die möglichen Auswirkungen der Übernahme bewertet.

Die EU-Kommission hat nach dem derzeitigen Zeitplan bis zum 25. Februar 2027 Zeit, über den Zusammenschluss zu entscheiden. Die Einleitung der vertieften Prüfung ist noch keine Vorentscheidung über eine spätere Genehmigung oder Untersagung.

XXXLutz-Deutschlandchef Kobler hatte bereits vor der Entscheidung erklärt, dass er mit einem erfolgreichen Abschluss bis Ende des ersten Quartals 2027 rechne. Auch mögliche Auflagen, etwa für einzelne Standorte, schloss er nicht aus.

Nach seinen Angaben soll die Marke Porta weiterhin bestehen bleiben. Einen größeren Personalabbau oder die Schließung von Porta-Einrichtungshäusern stellte er nicht in Aussicht. Dabei handelt es sich um die derzeitigen Planungen des Unternehmens, nicht um bereits feststehende Ergebnisse der Übernahme.

Für die europäische Möbelbranche könnte die Entscheidung über den Einzelfall hinaus Bedeutung erhalten. Sie betrifft eine grundlegende Frage des Wettbewerbsrechts: Wie groß darf eine Handelsgruppe durch Übernahmen werden, bevor ihre Marktposition die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher und die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Herstellern erheblich einschränkt?

Im konkreten Fall muss die EU-Kommission nun bewerten, ob der geplante Zusammenschluss mit den europäischen Wettbewerbsregeln vereinbar ist.

Texte werden mit Unterstützung von KI-Tools erstellt und vor Veröffentlichung redaktionell geprüft. Mehr dazu