
Bereits im Februar wurden zahlreiche Produkte der Babymilchmarken Aptamil und Milumil wegen einer möglichen Verunreinigung mit dem Bakteriengift Cereulid zurückgerufen. Acht Monate später beschäftigt der Fall erneut Eltern in Deutschland. Die Handelskette Kaufland hat bestätigt, dass einzelne Packungen mit bereits zurückgerufenen Mindesthaltbarkeitsdaten dennoch in den Verkauf gelangten. Betroffene Produkte sollen keinesfalls weiter verfüttert werden. Der Händler bietet eine Rückerstattung auch ohne Kassenbon an.
Der Rückruf von Aptamil und Milumil hat eine neue Entwicklung genommen. Am 9. Oktober 2026 veröffentlichte Kaufland eine erneute Verbraucherwarnung für bestimmte Produkte des Herstellers Danone. Bereits am 5. Februar waren dieselben Produktionschargen zurückgerufen worden. Kaufland hatte die damalige Rückrufaktion nach eigenen Angaben umgesetzt. Dennoch gelangten vereinzelt Packungen mit betroffenen Mindesthaltbarkeitsdaten später wieder in den Verkauf.
Nach Angaben des Unternehmens wurden die betreffenden Artikel inzwischen vollständig aus den Verkaufsregalen entfernt. Da zwischenzeitlich weitere Kunden solche Produkte gekauft haben könnten, erfolgt die erneute Warnung. Wie viele Packungen tatsächlich verkauft wurden und über welchen Zeitraum sie erhältlich waren, geht aus der Mitteilung nicht hervor.
Danone stellte am 10. Oktober ausdrücklich klar, dass es sich nicht um einen neuen Rückruf zusätzlicher Produktionschargen handelt. Die Warnung betrifft ausschließlich Produkte, die bereits von der früheren Rückrufaktion erfasst waren. Andere Mindesthaltbarkeitsdaten sind von dieser erneuten Maßnahme nicht betroffen.
Die aktuelle Kaufland-Warnung umfasst zehn Produktvarianten aus den Serien Aptamil Pronutra, Aptamil Profutura und Milumil Pre. Entscheidend sind neben Produktbezeichnung und Packungsgröße die aufgedruckten Mindesthaltbarkeitsdaten. Die EAN-Nummer dient zusätzlich zur Identifizierung des Artikels.
Nach der offiziellen Kaufland-Liste vom 9. Oktober 2026 sind folgende Produkte und Mindesthaltbarkeitsdaten betroffen:
Die betroffenen Mindesthaltbarkeitsdaten reichen damit vom 14. Oktober 2026 bis zum 11. November 2027. Nicht sämtliche Produkte der genannten Marken sind automatisch vom Rückruf erfasst. Eltern sollten die Angaben auf vorhandenen Verpackungen deshalb genau vergleichen.
Hintergrund der Rückrufe ist das Toxin Cereulid. Es wird von bestimmten Bakterien aus der Gruppe Bacillus cereus gebildet und kann bereits kurze Zeit nach der Aufnahme Beschwerden verursachen. Nach Angaben des Bundesinstituts für Risikobewertung treten Übelkeit und Erbrechen üblicherweise innerhalb von 30 Minuten bis sechs Stunden auf. Auch Bauchschmerzen und Durchfall sind möglich.
Besonders problematisch ist die hohe Hitzebeständigkeit des Giftstoffs. Anders als manche Krankheitserreger lässt sich bereits vorhandenes Cereulid durch gewöhnliches Erhitzen oder Abkochen nicht unschädlich machen. Deshalb dürfen betroffene Produkte auch nicht nach einer erneuten Erwärmung verwendet werden.
Bei Säuglingen kann anhaltendes Erbrechen zu einem schnellen Flüssigkeitsverlust führen. In den meisten Fällen klingen durch Cereulid ausgelöste Beschwerden innerhalb eines Tages ab. Schwere Vergiftungen sind selten, können aber mit erheblichen gesundheitlichen Folgen verbunden sein. Das Bundesinstitut für Risikobewertung weist darauf hin, dass bei hohen Toxinkonzentrationen auch Organschäden möglich sind.
Die aktuellen Kaufland-Warnungen stehen im Zusammenhang mit einer internationalen Rückrufserie, die Ende 2025 begann und Anfang 2026 zahlreiche Länder erreichte. Neben Danone waren auch Produkte des Lebensmittelkonzerns Nestlé betroffen. In Deutschland gehörten unter anderem Babynahrungen der Marken Beba, Alfamino, Aptamil und Milumil zu den zurückgerufenen Artikeln.
Ausgangspunkt war eine Verunreinigung einer Zutat, die bei der Herstellung verschiedener Säuglingsnahrungen eingesetzt wird. Nach Erkenntnissen des Bundesinstituts für Risikobewertung gelangte Cereulid über Arachidonsäure-Öl in betroffene Produkte. Dieses Öl enthält eine Omega-6-Fettsäure und wurde von einem Unternehmen in China hergestellt.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit veröffentlichte am 2. Februar 2026 eine neue Risikobewertung. Darin schlug sie eine akute Referenzdosis von 0,014 Mikrogramm Cereulid pro Kilogramm Körpergewicht für Säuglinge vor. Auf Grundlage der Bewertung wurden vorsorgliche Schwellenwerte für Anfangs- und Folgenahrung ermittelt.
Danone reagierte am 5. Februar mit einem Rückruf bestimmter Aptamil- und Milumil-Chargen in Deutschland. Der Konzern begründete die Maßnahme mit den aktualisierten wissenschaftlichen Empfehlungen. Die jetzt von Kaufland erneut genannten Produkte gehören zu dieser damaligen Rückrufaktion.
Das Ausmaß der ursprünglichen Verunreinigung reichte weit über Deutschland hinaus. Die Weltgesundheitsorganisation WHO erklärte am 13. März 2026, dass bis zum 25. Februar insgesamt 99 Länder und Gebiete Säuglingsnahrungsprodukte erhalten hatten, die von entsprechenden Rückrufen erfasst waren.
Zwischen dem 1. Januar und dem 25. Februar wurden der WHO aus zehn Ländern insgesamt 144 Verdachtsfälle und bestätigte Erkrankungen gemeldet. Nicht in jedem einzelnen Fall lag ein laborbestätigter Zusammenhang vor. Für Belgien dokumentierte die Organisation jedoch entsprechende bestätigte Fälle. Diese Zahlen beziehen sich auf das internationale Geschehen zu Jahresbeginn und nicht auf den erneuten Verkauf bei Kaufland im Oktober.
Die Europäische Union verschärfte als Reaktion auf die Kontamination die Einfuhrkontrollen für Arachidonsäure-Öl aus China. Die zusätzlichen Kontrollen gelten seit dem 26. Februar 2026. Auch deutsche Lebensmittelüberwachungsbehörden verstärkten ihre Untersuchungen von Säuglingsnahrung.
Wer Aptamil oder Milumil zu Hause hat, sollte insbesondere bereits gekaufte Vorräte kontrollieren. Stimmen Produktname, Packungsgröße und Mindesthaltbarkeitsdatum mit der aktuellen Rückrufliste überein, darf das Produkt nicht weiter verfüttert werden.
Betroffene Packungen können in jeder Kaufland-Filiale zurückgegeben werden. Der Händler erstattet den vollständigen Kaufpreis auch dann, wenn der ursprüngliche Kassenbon nicht mehr vorhanden ist. Eine Rückgabe ist nach Unternehmensangaben nicht auf die Filiale beschränkt, in der das Produkt gekauft wurde.
Für Fragen zum erneuten Rückruf hat Kaufland die kostenlose Servicenummer 0800 1528352 eingerichtet. Informationen und die vollständige Übersicht stehen außerdem auf der offiziellen Internetseite des Unternehmens zur Verfügung.
Hat ein Säugling möglicherweise betroffene Nahrung getrunken und entwickelt anschließend Erbrechen, Durchfall oder andere Beschwerden, sollten Eltern frühzeitig kinderärztlichen Rat einholen. Bei schweren Symptomen, etwa Anzeichen einer Austrocknung oder anhaltendem Erbrechen, empfiehlt die europäische Gesundheitsbehörde ECDC eine umgehende medizinische Untersuchung, gegebenenfalls in einer Notaufnahme.
Die Verbraucherzentrale Hamburg rät darüber hinaus dazu, Rückrufmeldungen regelmäßig zu überprüfen. Aktuelle Warnungen sind unter anderem über das staatliche Portal lebensmittelwarnung.de abrufbar. Gerade bei länger haltbaren Produkten ist die Kontrolle vorhandener Vorräte wichtig, weil bereits vor Monaten gekaufte Packungen weiterhin im Haushalt vorhanden sein können.
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