Galeria nach vierter Insolvenz: Filialen bleiben offen, Gehälter ungeklärt

Ein multikulturelles Restaurant an der Wolbecker Straße in Münster schließt nach acht Jahren. Warum das Konzept endet – und wie es am Standort weitergeht.
Symbolbild: Evan Wise

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Die Warenhauskette Galeria steht erneut vor einer ungewissen Zukunft. Nach dem vierten Insolvenzantrag innerhalb von sechs Jahren läuft der Geschäftsbetrieb in den bundesweit 83 Filialen zunächst weiter. Für rund 12.000 Beschäftigte ist allerdings noch nicht abschließend geklärt, wie ihre Gehälter in den kommenden Monaten abgesichert werden. Im Mittelpunkt steht eine Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit über die Zahlung von Insolvenzgeld.

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Amtsgericht Düsseldorf ordnet vorläufiges Insolvenzverfahren an

Die Galeria Insolvenz 2026 begann mit einem Antrag vom 2. Oktober beim Amtsgericht Düsseldorf. Am 5. Oktober ordnete das Gericht das vorläufige Insolvenzverfahren an und bestellte Rechtsanwalt Frank Kebekus zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 502 IN 258/26 geführt.

Kebekus erhielt unter anderem die Befugnis, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen sowie eingehende Zahlungen entgegenzunehmen. Die gerichtliche Entscheidung ermöglicht zunächst die Fortführung des Geschäftsbetriebs. Eine endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist damit noch nicht verbunden.

Auch zwei weitere Galeria-Gesellschaften sind betroffen. Für die Galeria Markthalle GmbH & Co. KG und die Galeria Restaurant GmbH & Co. KG ordnete das Amtsgericht am 6. Oktober vorläufige Sicherungsmaßnahmen an.

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Zukunft der 83 Filialen weiterhin offen

Galeria beschäftigt bundesweit rund 12.000 Menschen in 83 Warenhäusern. Nach Unternehmensangaben sollen die Standorte zunächst geöffnet bleiben. Welche Häuser langfristig fortgeführt werden können und ob weitere Schließungen notwendig werden, ist noch nicht entschieden.

Die Gewerkschaft Verdi verlangt deshalb rasche Klarheit für die Beschäftigten. Insbesondere müsse geklärt werden, wie die Lohnzahlungen abgesichert werden und welche Perspektive die Mitarbeiter haben. Auch der Gesamtbetriebsrat hat von der Unternehmensführung weitere Informationen zur wirtschaftlichen Situation eingefordert.

Für die Fortsetzung des Geschäftsbetriebs spielt zudem die Finanzierung neuer Warenlieferungen eine wichtige Rolle. Die vorläufige Insolvenzverwaltung hat Lieferanten die Bezahlung neuer Lieferungen zunächst bis Mittwoch, 14. Oktober, zugesichert. Eine längerfristige Finanzierung war damit noch nicht gesichert.

Insolvenzgeld für 12.000 Beschäftigte bleibt zentrale Frage

Eine wichtige Rolle bei der weiteren Entwicklung spielt das Insolvenzgeld. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat entsprechende Leistungen beantragt und strebt eine Vorfinanzierung über eine Bank an. Über die Voraussetzungen entscheidet die Bundesagentur für Arbeit.

Normalerweise ersetzt Insolvenzgeld ausstehende Arbeitsentgelte für die letzten drei Monate vor dem maßgeblichen Insolvenzereignis. Eine Besonderheit ergibt sich bei Galeria allerdings aus dem vorherigen Insolvenzverfahren von 2024.

Die damalige Galeria Karstadt Kaufhof GmbH befindet sich weiterhin unter einer sogenannten Planüberwachung. Das kann einer erneuten Zahlung von Insolvenzgeld entgegenstehen. Der aktuelle Insolvenzantrag betrifft jedoch die rechtlich eigenständige Galeria S.à r.l. & Co. KG, auf die der Geschäftsbetrieb inzwischen übertragen wurde.

Ob diese gesellschaftsrechtliche Trennung einen erneuten Anspruch auf Insolvenzgeld ermöglicht, ist für die aktuelle Entscheidung wesentlich. Eine offiziell bestätigte Bewilligung lag am Dienstagmorgen zunächst nicht vor. Die monatlichen Personalkosten von Galeria werden auf etwa 25 Millionen Euro beziffert.

Insolvenzgeld wird nicht aus Steuermitteln finanziert

Die mögliche erneute Zahlung von Insolvenzgeld wirft auch Fragen nach einer staatlichen Unterstützung auf. Tatsächlich wird das Insolvenzgeld zwar von der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt, aber nicht unmittelbar aus allgemeinen Steuereinnahmen finanziert.

Nach Paragraf 358 des Dritten Sozialgesetzbuches stammen die Mittel aus einer Umlage der Arbeitgeber. Unternehmen finanzieren damit gemeinschaftlich die Absicherung von Beschäftigten insolventer Betriebe.

Bei den drei zurückliegenden Galeria-Insolvenzen seit 2020 erhielten Beschäftigte bereits Insolvenzgeld in insgesamt dreistelliger Millionenhöhe. Ob im aktuellen Verfahren weitere Zahlungen hinzukommen, hängt von der rechtlichen Prüfung ab.

Vierte Insolvenz innerhalb von sechs Jahren

Galeria hatte bereits 2020, 2022 und 2024 Insolvenzverfahren durchlaufen. In dieser Zeit wurden zahlreiche Warenhäuser geschlossen und Arbeitsplätze abgebaut. Besonders die wirtschaftlichen Schwierigkeiten des früheren Eigentümers Signa belasteten das Unternehmen.

Seit Sommer 2024 befindet sich Galeria im Besitz der US-Investmentgesellschaft NRDC und einer Beteiligungsfirma des Unternehmers Bernd Beetz. Die neuen Eigentümer übernahmen die Warenhauskette nach dem vorherigen Insolvenzverfahren und setzten die Neuaufstellung fort.

Im Sommer 2026 erhielt Galeria eine Kreditfinanzierung von bis zu 160 Millionen Euro durch den US-Finanzierer Gordon Brothers. Dennoch folgte Anfang Oktober der nächste Insolvenzantrag. Die weitere Entwicklung hängt nun wesentlich davon ab, ob die laufenden Verpflichtungen finanziert und tragfähige Perspektiven für die Standorte geschaffen werden können.

Texte werden mit Unterstützung von KI-Tools erstellt und vor Veröffentlichung redaktionell geprüft. Mehr dazu