
Borken. Ein Krankenwagen steht auf den Gleisen, die Schranken schließen sich – und ein Regionalzug nähert sich. Wenige Augenblicke später kommt es zu einer folgenschweren Kollision, bei der eine 88-jährige Patientin stirbt. Mehr als ein Jahr nach dem tödlichen Zugunfall in Ahaus beginnt am heutigen Dienstag (13. Oktober 2026) der Prozess gegen die damals erst 18-jährige Fahrerin des Krankentransportwagens. Die junge Frau muss sich wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässigen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr verantworten.
Der Unfall ereignete sich am 30. September 2025 gegen 7.25 Uhr am Bahnübergang Schumacherring in Ahaus. Ein Krankentransportwagen des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) war mit einer 88-jährigen Patientin unterwegs, als sich deren Gesundheitszustand plötzlich erheblich verschlechterte.
Um die Versorgung der Frau zu ermöglichen, hielt die junge Fahrerin das Fahrzeug an – allerdings unmittelbar auf dem Bahnübergang. Während zwei Rettungskräfte im hinteren Teil des Krankenwagens die Patientin behandelten, senkten sich die Schranken. Ein Regionalzug aus Richtung Legden konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und prallte gegen das Fahrzeug.
Die beiden Rettungskräfte konnten sich noch vor der Kollision in Sicherheit bringen. Die Fahrerin und die Patientin befanden sich beim Aufprall weiterhin im Wagen. Die 88-Jährige starb noch an der Unfallstelle. Fünf weitere Menschen, darunter die drei Rettungskräfte, der Lokführer und ein Fahrgast, erlitten leichte Verletzungen.
Am Dienstag muss sich die heute 19-jährige Fahrerin vor dem Amtsgericht Borken verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr fahrlässige Tötung und fahrlässigen gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr vor.
Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die Frage, warum die junge Frau den Krankenwagen auf den Gleisen anhielt und ob sie die Kollision hätte verhindern können. Dabei muss das Gericht auch berücksichtigen, dass sich die Rettungskräfte in einer akuten medizinischen Notlage befanden.
Ein Gutachten bestätigte laut WDR, dass die 88-Jährige durch die Zugkollision und nicht durch den vorherigen medizinischen Notfall starb. Hinweise auf einen technischen Defekt am Krankenwagen gab es nach damaligem Ermittlungsstand nicht.
Nach dem tödlichen Unfall wurde auch über die Qualifikation der jungen Fahrerin diskutiert. Das DRK erklärte, dass sie sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt habe und entsprechend ausgebildet gewesen sei.
Der Fall beschäftigte sogar den nordrhein-westfälischen Landtag. Die Landesregierung erklärte im November 2025, dass sie die bestehenden gesetzlichen Anforderungen für ausreichend halte. Zusätzliche Maßnahmen als Reaktion auf den Unfall waren nicht vorgesehen.
Nach Angaben des WDR wird eine Entscheidung im Prozess noch am Dienstag erwartet. Da die Angeklagte zum Unfallzeitpunkt 18 Jahre alt war, könnte unter bestimmten Voraussetzungen auch Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen.
Ob die junge Fahrerin tatsächlich strafrechtlich verantwortlich ist, muss das Gericht klären. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
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