Fensterbauer Höhbauer ist insolvent: Investor gesucht, Hunderte Kunden betroffen

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Symbolbild: Evan Wise

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Der Fenster- und Türenhersteller Höhbauer aus Luhe-Wildenau in Bayern befindet sich in einem vorläufigen Insolvenzverfahren. Das Unternehmen mit rund 325 Beschäftigten hat wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten Insolvenzantrag gestellt. Während die Produktion weiterläuft, sucht der vorläufige Insolvenzverwalter nach einem Investor. Für rund 800 Kunden mit offenen Aufträgen gibt es inzwischen eine wichtige Entwicklung: Fast alle bereits bestellten und angezahlten Fenster können nach derzeitiger Prüfung noch geliefert werden. In zehn Fällen ist eine Fertigstellung dagegen nicht möglich.

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Höhbauer Insolvenz: Investorensuche hat begonnen

Die Höhbauer GmbH befindet sich seit dem 22. September 2026 in einem vorläufigen Insolvenzverfahren. Das zuständige Amtsgericht Weiden in der Oberpfalz bestellte einen Rechtsanwalt der Kanzlei Schultze & Braun zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Der Betrieb wurde nach dem Insolvenzantrag nicht eingestellt.

Am 13. Oktober gab die Kanzlei bekannt, dass ein strukturierter Investorenprozess gestartet wurde. Dabei werden potenzielle Käufer ermittelt und gezielt angesprochen. Interessenten können nach Abschluss einer Vertraulichkeitsvereinbarung Einblick in wirtschaftliche Unterlagen erhalten und anschließend Angebote vorlegen.

Ziel ist es, eine langfristige Perspektive für das Unternehmen zu finden. Ob bereits konkrete Kaufangebote vorliegen oder wann eine Entscheidung über einen möglichen Einstieg fallen könnte, wurde zunächst nicht mitgeteilt. Eine Übernahmevereinbarung ist bislang nicht bekannt.

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Der Fensterbauer blickt auf eine mehr als 75-jährige Unternehmensgeschichte zurück. Zum Sortiment gehören Fenster und Türsysteme aus Holz, Aluminium und Kunststoff sowie Wintergärten. Das Unternehmen ist damit unmittelbar von der Nachfrage im Neubau und bei der Modernisierung bestehender Gebäude abhängig.

Rund 800 Kunden betroffen: Fast alle Aufträge können erfüllt werden

Besonders wichtig ist die weitere Abwicklung bestehender Kundenbestellungen. Nach Angaben der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurden in den vergangenen Wochen rund 800 betroffene Kundenaufträge geprüft. Dabei ging es insbesondere um bereits geleistete Anzahlungen und die Frage, unter welchen Bedingungen bestellte Bauelemente noch produziert und ausgeliefert werden können.

Das Ergebnis fällt für einen Großteil der Kunden positiv aus. Nahezu alle Aufträge, die bereits vor dem Insolvenzantrag erteilt und angezahlt worden waren, können nach Einschätzung der Insolvenzverwaltung noch ausgeführt werden.

In den meisten Fällen soll die Auslieferung ohne zusätzliche Kosten möglich sein. Bei einem Teil der Bestellungen sind allerdings weitere Zahlungen erforderlich. Deren Höhe hängt insbesondere davon ab, wie viel bereits angezahlt wurde und wie weit der jeweilige Auftrag fortgeschritten ist.

Nach Angaben der Kanzlei wurden betroffene Kunden inzwischen über ihre Situation informiert oder haben individuelle Angebote erhalten. Eine pauschale Regelung für sämtliche Bestellungen gibt es damit nicht.

Zehn Bestellungen können nicht mehr fertiggestellt werden

Für zehn Kundenaufträge sieht die Lage anders aus. Nach Prüfung der Insolvenzverwaltung ist eine Fertigstellung in diesen Fällen nicht möglich.

Der Hintergrund liegt in den wirtschaftlichen und rechtlichen Grenzen des Insolvenzverfahrens. Der vorläufige Insolvenzverwalter muss die Interessen der gesamten Gläubigergemeinschaft berücksichtigen. Die Fertigstellung einzelner Aufträge darf deshalb nicht zu einem wirtschaftlichen Nachteil führen, der mit den insolvenzrechtlichen Vorgaben unvereinbar ist.

Für die betroffenen Kunden bedeutet das zunächst, dass sie nicht mehr mit einer regulären Fertigstellung durch Höhbauer rechnen können. Wie bereits geleistete Anzahlungen im Einzelnen behandelt werden, hängt von den jeweiligen Vertragsbedingungen und dem weiteren Insolvenzverfahren ab.

Die grundsätzliche Möglichkeit, Forderungen im Insolvenzverfahren geltend zu machen, bedeutet dabei nicht, dass eingezahltes Geld vollständig zurückgezahlt wird. Eine verbindliche Aussage über mögliche Rückzahlungen für die zehn betroffenen Aufträge liegt bislang nicht vor.

Was die Insolvenz für Kunden mit Anzahlungen bedeutet

Grundsätzlich verlieren Kunden durch einen Insolvenzantrag nicht automatisch sämtliche Rechte aus ihren Verträgen. Allerdings können sich die Möglichkeiten zur Durchsetzung dieser Ansprüche erheblich verändern. Bei bereits bezahlten, aber noch nicht ausgelieferten Waren hängt vieles davon ab, ob der Vertrag im Insolvenzverfahren erfüllt wird.

Lehnt die Insolvenzverwaltung die Erfüllung eines Vertrags ab, können betroffene Kunden unter den gesetzlichen Voraussetzungen Geldforderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Wie viel sie später tatsächlich zurückerhalten, richtet sich unter anderem nach der verfügbaren Insolvenzmasse. Eine vollständige Erstattung ist keineswegs garantiert.

Kunden von Höhbauer sollten deshalb ihre Vertragsunterlagen, Zahlungsnachweise und die Mitteilungen zur weiteren Auftragsabwicklung aufbewahren. Wer ein Angebot mit einer zusätzlichen Zahlung erhält, sollte die neuen Bedingungen sorgfältig prüfen. Das Unternehmen hat angekündigt, betroffene Auftraggeber individuell zu informieren. Für Rückfragen steht auch eine telefonische Kundenbetreuung unter 09607 80-217 zur Verfügung.

Rund 325 Beschäftigte erhalten zunächst Insolvenzgeld

Für die Belegschaft bedeutet der Insolvenzantrag zunächst keine automatische Beendigung der Arbeitsverhältnisse. Nach Angaben der Kanzlei Schultze & Braun beschäftigt Höhbauer rund 325 Menschen. Der Geschäftsbetrieb läuft weiter und die Beschäftigten wurden nach der Insolvenzanmeldung über die Situation informiert.

Die Löhne und Gehälter sind nach Angaben der vorläufigen Insolvenzverwaltung bis einschließlich November 2026 über Insolvenzgeld abgesichert. Diese Leistung wird von der Bundesagentur für Arbeit finanziert und ersetzt unter den gesetzlichen Voraussetzungen ausgefallenes Arbeitsentgelt für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten.

Die Absicherung der Gehälter schafft zunächst Zeit für die Sanierungsbemühungen. Eine dauerhafte Beschäftigungsgarantie ist damit allerdings nicht verbunden. Wie viele Arbeitsplätze langfristig erhalten werden können, hängt vom weiteren Verlauf des Verfahrens und einer möglichen Investorenlösung ab.

Gestiegene Kosten und schwache Nachfrage belasten Höhbauer

Als Ursachen der wirtschaftlichen Schwierigkeiten nennt die Insolvenzverwaltung mehrere Faktoren. Gestiegene Preise für Energie, Material und Personal hätten die Kosten des Unternehmens erhöht. Zugleich hätten höhere Zinsen die Nachfrage nach Bauvorhaben und Sanierungsprojekten belastet.

Durch rückläufige Umsätze sei die langfristige Finanzierung nicht mehr gesichert gewesen. Daraufhin stellte die Geschäftsführung den Insolvenzantrag.

Die Entwicklung steht im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Herausforderungen der deutschen Bauwirtschaft. Vor allem die Finanzierungskosten und die Kostenentwicklung beim Bauen beeinflussen, ob private und gewerbliche Bauherren neue Projekte beginnen oder bestehende Gebäude modernisieren.

Die amtlichen Konjunkturdaten zeigen allerdings ein gemischtes Bild. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ging der preisbereinigte Auftragseingang im Bauhauptgewerbe im Juli 2026 gegenüber dem Vormonat um 9,2 Prozent zurück. Gleichzeitig wurden von Januar bis Juli bundesweit 12,9 Prozent mehr Wohnungen genehmigt als im entsprechenden Vorjahreszeitraum.

Damit gibt es zwar Anzeichen einer Erholung bei den Baugenehmigungen, die wirtschaftlichen Schwierigkeiten einzelner Hersteller sind dadurch aber nicht automatisch überwunden. Höhere Genehmigungszahlen führen auch nicht unmittelbar zu zusätzlichen Bestellungen bei Fenster- und Türenproduzenten.

Die nächsten Schritte im Insolvenzverfahren

Für Höhbauer stehen nun zwei Aufgaben im Mittelpunkt. Zum einen muss die laufende Produktion so organisiert werden, dass möglichst viele bestehende Kundenaufträge abgeschlossen werden können. Zum anderen soll die Investorensuche die Grundlage für eine wirtschaftliche Fortführung schaffen.

Die vorläufige Insolvenzverwaltung prüft dazu gemeinsam mit der Geschäftsführung die weitere finanzielle Entwicklung und mögliche Sanierungslösungen. Ein entscheidender Schritt wird sein, ob sich ein Investor findet, der das Unternehmen oder wesentliche Betriebsteile übernehmen möchte.

Das Insolvenzverfahren befindet sich weiterhin in der vorläufigen Phase. Eine endgültige Entscheidung über die Zukunft des Herstellers ist damit noch nicht verbunden. Für die Beschäftigten steht besonders der Erhalt ihrer Arbeitsplätze im Vordergrund. Für die Kunden geht es vor allem darum, dass ihre bestellten Fenster und Türen wie vorgesehen geliefert werden und bereits geleistete Zahlungen möglichst nicht verloren gehen.

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