
Bei den Sparkassen steht eine wichtige Änderung für das Bezahlen im Internet an. Die bisherige Sicherheits-App S-ID-Check wird durch die S-pushTAN-App ersetzt. Kunden, die ihre Kreditkarte oder Debitkarte bislang über S-ID-Check für Online-Einkäufe freigeben, müssen das Verfahren umstellen. Die bisherige App kann nach Angaben der Sparkasse Hannover nur noch bis zum 31. Januar 2027 verwendet werden. Ohne eine funktionierende Alternative können künftig Kartenzahlungen im Internet scheitern.
Die Umstellung bei den Sparkassen betrifft Online-Kartenzahlungen, für die eine zusätzliche Bestätigung der Karteninhaber erforderlich ist. Bislang wurde dafür häufig die eigenständige Anwendung S-ID-Check verwendet. Künftig sollen die Freigaben über S-pushTAN erfolgen. Diese App nutzen viele Sparkassenkunden bereits, beispielsweise um Überweisungen im Online-Banking zu bestätigen.
Die Umstellung hat bereits begonnen. Seit dem 16. Januar 2026 können keine neuen Registrierungen für S-ID-Check mehr vorgenommen werden. Für Bestandskunden läuft eine Übergangsphase. Die Sparkassen Hannover und Karlsruhe nennen den 31. Januar 2027 als Enddatum für die bisherige Anwendung beziehungsweise deren Unterstützung.
Betroffen sind insbesondere Kunden, die Kreditkarten von Mastercard oder Visa sowie online nutzbare Sparkassen-Debitkarten verwenden und ihre Einkäufe bisher über S-ID-Check bestätigen. Bei der Sparkassen-Card ist dafür eine entsprechende Mastercard- oder Visa-Funktion erforderlich.
Wer bereits S-pushTAN für Überweisungen nutzt, muss nicht zwangsläufig eine neue App installieren. Allerdings muss die jeweilige Karte für das Sicherheitsverfahren 3-D Secure freigeschaltet und mit der neuen Zahlungsfreigabe verknüpft sein. Bei manchen Kunden ist diese Registrierung bereits erfolgt. Andere müssen sie noch durchführen.
Auch Kunden, die ihre Bankgeschäfte mit dem chipTAN-Verfahren absichern, können S-pushTAN für Online-Kartenzahlungen verwenden. Das bisherige Verfahren zur Freigabe von Überweisungen muss dafür nicht geändert werden.
Für die Umstellung müssen Kunden zunächst überprüfen, ob ihre Karte bereits für 3-D Secure registriert ist. Ist das nicht der Fall, können sie die Freischaltung über ihre Sparkasse oder die zentrale Sparkassen-Internetseite einleiten.
Wer S-pushTAN bereits verwendet, kann die Kartenfreigabe entsprechend ergänzen. Bei einer erstmaligen Einrichtung sind zusätzliche Schritte möglich. Dazu gehört beispielsweise ein Registrierungsbrief mit einem QR-Code, über den die App aktiviert und mit der Karte verbunden wird. Kunden ohne Online-Banking können ebenfalls eine Registrierung für 3-D Secure durchführen.
Bei einem Online-Einkauf erfolgt die Bestätigung anschließend über S-pushTAN. Die App zeigt die angeforderte Zahlungsfreigabe an. Nach Prüfung kann die Transaktion auf dem Smartphone oder Tablet bestätigt werden. Je nach Einrichtung erfolgt die Anmeldung beispielsweise über einen Fingerabdruck oder ein Passwort.
Wer nach dem Ende von S-ID-Check keine funktionierende Möglichkeit zur Bestätigung seiner Kartenzahlungen eingerichtet hat, kann bei bestimmten Online-Einkäufen Probleme bekommen. Verlangt ein Händler eine Freigabe über 3-D Secure, muss diese erfolgreich abgeschlossen werden. Andernfalls wird die Zahlung nicht autorisiert.
Das bedeutet allerdings nicht, dass künftig jede Online-Zahlung zwingend eine ausdrückliche Bestätigung über S-pushTAN erfordert. Die Sparkassen weisen darauf hin, dass bei bestimmten Transaktionen Ausnahmen bestehen. Außerdem ist nach den allgemeinen Sparkassen-Informationen in Ausnahmefällen auch eine Freigabe per SMS möglich. Eine uneingeschränkte App-Pflicht für sämtliche Kunden besteht damit nicht.
Die Änderung betrifft das Freigabeverfahren für Internetkäufe. Die Sparkassenkarten selbst werden dadurch nicht abgeschafft. Auch die reguläre Sparkassen-App für das Online-Banking bleibt bestehen.
Grundlage der zusätzlichen Identitätsprüfung ist die europäische Zahlungsdiensterichtlinie PSD2. Sie verlangt grundsätzlich eine starke Kundenauthentifizierung bei elektronischen Zahlungen. Die entsprechenden Anforderungen gelten bereits seit September 2019.
Dabei müssen zwei voneinander unabhängige Sicherheitsmerkmale eingesetzt werden. Diese können beispielsweise aus dem Besitz eines Smartphones, einem Passwort oder einem biometrischen Merkmal bestehen.
Für internationale Kartenzahlungen wird dafür unter anderem das Verfahren 3-D Secure verwendet. Bei Visa heißt die entsprechende Sicherheitslösung Visa Secure, bei Mastercard Mastercard Identity Check. Die aktuelle Änderung der Sparkassen betrifft somit nicht die Einführung einer neuen gesetzlichen Verpflichtung, sondern die technische Umsetzung der bereits bestehenden Sicherheitsanforderungen.
Mit der Änderung des Freigabeverfahrens verbinden die Sparkassen auch einen Sicherheitshinweis. Kunden sollen keine vertraulichen Zugangsdaten über Links aus E-Mails oder SMS eingeben. Die Sparkassen fordern nach eigenen Angaben weder telefonisch noch per Nachricht zur Weitergabe von Passwörtern, PIN oder TAN auf.
Die Einrichtung sollte deshalb über die offizielle Sparkassen-App, das eigene Online-Banking oder die Internetseite der zuständigen Sparkasse erfolgen. Wer unsicher ist, ob seine Karte bereits für 3-D Secure aktiviert wurde, kann den Freischaltungsstatus bei teilnehmenden Sparkassen über die Funktion Card Control überprüfen.
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